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Herbert Diess bei Markus Lanz
Juristischer Ärger nach Talkshow-Auftritt

Ein Satz, in dem der VW-Chef zugab, dass Volkswagen betrogen hat, ruft Juristen auf den Plan. Der Autokonzern spielt die Aussage seines Vorstandsvorsitzenden herunter.

VW Vorstandsvorsitzender Herbert Diess
Foto: Volkswagen

Markus Lanz bliebt hartnäckig, wie so oft: „Wie nennen Sie das, was da passiert ist?“, fragte der Moderator in der am 18. Juni 2019 ausgestrahlten Folge der nach ihm benannten Talkshow seinen Gast Herbert Diess. Die Antwort des Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen-Konzerns: „Das, was wir gemacht haben war Betrug, ja.“ So klare Worte hört man normalerweise nicht von hochrangigen VW-Vertretern, wenn es um die Abgasmanipulationen des Autobauers geht. Sonst ist in diesem Zusammenhang von der „Diesel-Thematik“ oder der „Umschaltlogik“ die Rede. Nun fiel, klar vernehmbar, das Wort „Betrug“ – und genau das könnte Volkswagen jetzt juristischen Ärger einbringen.

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Ein Richter aus Oldenburg hakt nach

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, nahm ein Richter des Landgerichts Oldenburg, vor dem einige VW-Kunden wegen Dieselgate gegen VW klagen, Diess' Aussage zum Anlass, um in der Sache genauer nachzuhaken. Er verfasste einen Beschluss und zitiert darin Hans-Dieter Pötsch, den Aufsichtsratsvorsitzenden des VW-Konzerns. Der hatte im Mai 2017 erklärt, dass die von Volkswagen mit der Aufarbeitung betraute Kanzlei Jones Day mit ihren Untersuchungen zwar fertig sei, es aber keinen Abschlussbericht geben werde. Dies sei für VW „unvertretbar riskant“. Es gilt deshalb weiterhin die offizielle Haltung des Unternehmens, dass einige wenige, hierarchisch nicht ganz oben angesiedelte Mitarbeiter den Skandal zu verantworten haben und (Ex-)Vorstände weder davon wussten noch deren Handeln gebilligt hätten.

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Ja. Deshalb müssen auch die europäischen Kunden entschädigt werden.Nein. VW hat nur das gemacht, was alle anderen auch getan haben.

Für den Oldenburger Richter passt das alles nicht zusammen. Aus seiner Sicht müsse VW darlegen, „wer genau im Unternehmen aus Sicht von Herrn Diess den Betrug beging“, so das „Handelsblatt“. Die Mitarbeiter sollen also namentlich benannt werden. Und es soll geklärt werden, ob derartige öffentliche Aussagen, die als Geständnis gewertet werden können, dazu führen könne, dass klagenden VW-Kunden zu ihrem Recht auf finanzielle Entschädigung verholfen wird.

Keine Aussage im „rechtstechnischen Sinne“

VW spielt die Aussage des Vorstandsvorsitzenden herunter. Diess' Worte seien nicht im „rechtstechnischen Sinne“ zu verstehen, sie änderten nichts an der rechtlichen Position. Der Autobauer vertritt weiterhin die Position, nur in den USA einen verbotenen „Defeat Device“ in seine Dieselautos eingebaut zu haben. In Deutschland und in der EU habe man dagegen legal gehandelt. Die Kunden hätten weder Verluste noch Schäden erlitten, die Autos seien sicher und fahrbereit.

Fazit

Ob diese Aussage weiter Bestand haben wird, klärt sich ab Ende September. Dann beginnt in Braunschweig der Prozess, in dem die Musterfeststellungsklage verhandelt wird, in deren Rahmen mehr als 400.000 VW-Kunden Schadenersatzansprüche gegen VW erwirken wollen. Gut möglich, dass Herbert Diess' Betrugs-Aussage dabei eine zentrale Rolle spielen wird.

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