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H-Kennzeichen für Oldtimer
Neue Richtlinie, konkretere Anforderungen

Der Gesetzgeber hat die Regelung für das H-Kennzeichen geändert. Mindestens 30 Jahre alte Autos sollen nun einfacher eine Oldtimer-Zulassung bekommen. Wir sagen, worauf Sie bei der Anmeldung achten müssen.

H-Kennzeichen
Foto: Beate Jeske

Als Oldtimer-Fan wird man nicht geboren, sondern wächst in diese Rolle hinein. Oft reichen schon ein paar flüchtige, nostalgische Erinnerungen als Initialzündung, wenn man etwa zufällig dem Traumwagen seiner Jugend wieder begegnet oder dem ersten eigenen Auto – schon ist das Interesse entfacht.

Der Gesetzgeber unterstützt diese Leidenschaft, denn er sieht in Oldtimern ein Stück "Kulturgut", das es zu erhalten gilt. Daher hat er Regelungen erlassen, die Zulassung und Unterhalt von Klassikern erleichtern sollen. Wichtigstes Instrument ist das so genannte H-Kennzeichen, mit dem Veteranen das ganze Jahr über preisgünstig angemeldet bleiben können, weil der Steuersatz unabhängig vom Hubraum nur rund 192 Euro beträgt. Darüber hinaus gelten für sie nicht die Beschränkungen der Umweltzonen, und bei vielen Kfz-Versicherungen gibt es besonders günstige Tarife, wenn das Auto nicht im Alltag eingesetzt wird.

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Keine fünf Stufen mehr für H-Kennzeichen

Diese Regelung hat sich als Erfolg herausgestellt, denn innerhalb der letzten zehn Jahre stieg der Bestand an registrierten Oldtimern auf deutschen Straßen um weit mehr als 100 Prozent. Doch um das H-Kennzeichen zu bekommen, mussten die Besitzer in der Vergangenheit einige Hürden nehmen. Diese sind nun mit einem überarbeiteten Regelwerk entschärft worden. In der neuen "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO" gibt es ab sofort kein fünfstufiges Bewertungssystem mehr.

Bislang gruppierten die Sachverständigen bei der Untersuchung das Auto in die Rubriken "Makelloser Zustand", "Guter Zustand", "Gebrauchter Zustand", "Verbrauchter Zustand" und "Restaurationsbedürftiger Zustand" ein. Um das notwendige Gutachten für die H-Zulassung zu erlangen, durfte der Klassiker nicht schlechter als Zustand drei sein. Jetzt zählen für die Prüfer nur noch folgende Punkte: Alter, guter Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung.

HU bestehen und mindestens 30 Jahre alt sein

Die neue Richtlinie stellt eine Erleichterung dar, weil sie den Prüfingenieuren mehr Ermessensspielraum zugesteht. Das kann, muss aber kein Nachteil für den Wagenbesitzer sein. Denn wer im Vorfeld das Gespräch mit dem Prüfer sucht, seine Hinweise beachtet und entsprechend vorbereitet bei ihm erscheint, kann das Gutachten auch bei einem Grenzfall bekommen. Allerdings sollte man den erforderlichen Aufwand nicht unterschätzen, und nur wenn das Auto mindestens 30 Jahre alt ist, kommt es für ein H-Kennzeichen in Betracht. Mehr noch: Es muss problemlos einer normalen Hauptuntersuchung bei einer Sachverständigen-Organisation standhalten. Somit lassen sich zugleich die Punkte Erhaltungszustand und Gebrauchsspuren dokumentieren.

Beim Thema Originalität ist darauf zu achten, dass die Ausstattung nur Teile umfasst, die der Hersteller damals verbaut hat oder die aus Modellen der gleichen Baureihe nachgerüstet wurden. Vor allem beim Motor schauen die Gutachter jetzt genauer hin. Umbauten sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können. Das ist mit "zeitgenössische Ausstattung" gemeint, wobei der Kunde die Nachweise dafür selbst erbringen muss. Damalige Prüfberichte, Mustergutachten, Fachliteratur (Betriebsanleitungen und Originalprospekte), technische Berichte oder sogar der Fahrzeugbrief eines Autos des gleichen Typs, bei dem der Umbau dokumentiert wurde, können als Belege ausreichen.

Neu angefertigte Chassis für Oldtimer erlaubt

Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Nicht zeitgenössische Änderungen sind ebenfalls zulässig, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren montiert wurden. Und noch etwas erlaubt die Richtlinie: Neu angefertigte Chassis nach Originalmuster, wie sie zum Beispiel für Ford Mustang oder Citroën 2CV angeboten werden, durchbrechen zwar streng genommen den Originalitäts-Anspruch, sind aber nicht grundsätzlich regelwidrig. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der Fahrzeughersteller den Neubau-Rahmen lizensiert hat und ein Spenderfahrzeug für die übrigen Teile existiert. Das heißt jedoch nicht, dass auch Replica einen Anspruch auf ein H-Kennzeichen haben – es sei denn, sie sind mindestens 30 Jahre alt und stammen von einem registrierten  Hersteller.

In all diesen Grundsatzfragen präsentiert sich die neue Richtlinie nun konkreter als vorher. Das macht es für Oldtimerfans leichter, die Anforderungen des H-Kennzeichens zu erfüllen – und für alle anderen, selbst einer zu werden.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten