Grüne Kennzeichen, die aktuell in aller Munde sind, zeigen an, dass das Fahrzeug, an das sie montiert sind, von der Kfz-Steuer befreit ist. Genau diese Steuerbefreiung will die Bundesregierung jetzt aufheben, was natürlich nicht im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzer der grünen Kennzeichen ist. Mit massiven Protesten auf Straßen, in Städten und an Autobahnen machen die Landwirte ihrem Ärger Luft – mit ihren Traktoren.
Nutzung vorgeschrieben, Missbrauch ist Steuerhinterziehung
Diese Demo-Fahrten sehen die Regelungen für grüne Kennzeichen aber eigentlich nicht vor, denn die Nutzung der steuerbefreiten Zulassung ist streng eingeschränkt. Welche Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen führen dürfen, regelt §3 des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).
Führen dürfen grüne Nummern Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (Sportanhänger). Wer die Anhänger für andere Zwecke nutzt, beispielsweise für einen Umzug oder seine zugelassenen Motorräder mit in den Urlaub nimmt, begeht Steuerhinterziehung.
Grüne Kennzeichen werden aber auch an Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsige Kraftfahrzeuganhänger (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter) ausgegeben – und jetzt kommt es – , solange diese Fahrzeuge ausschließlich
Nutzung muss nachgewiesen werden, Polizei macht Ausnahmen
Was man abseits des Ackers noch mit einem Traktor anstellen kann, zeigen wir in der Fotoshow.
Fazit
Mit massiven Protesten belagern die Landwirte aktuell Innenstädte, Straßen und Autobahnauffahrten. Mittel zum Zweck sind dabei überwiegend landwirtschaftliche Fahrzeuge, die mit einem grünen Kennzeichen unterwegs sind. Diese steuerbefreiten Nummernschilder sind aber an strenge Nutzungsbedingungen geknüpft, die Fahrten zum Demonstrationen eigentlich nicht vorsehen. Polizei und Zoll sehen das aber offensichtlich anders.