Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Sascha Bilay hervor, über die der MDR berichtet. Grundlage jeder einzelnen Entscheidung waren medizinische Gutachten, die zum Ergebnis kamen, dass körperliche oder geistige Beeinträchtigungen eine sichere Fahrzeugführung ausschließen.
Nach Angaben des Ministeriums handelte es sich überwiegend um Erkrankungen des Augen- und Nervensystems, internistische Leiden mit Ausfallerscheinungen sowie altersbedingte Mehrfachdiagnosen. In der amtlichen Stellungnahme heißt es wörtlich: "Die Betroffenen galten laut den kommunalen Fahrerlaubnisbehörden aufgrund von Krankheiten oder eingeschränktem Sehvermögen als nicht mehr geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs." Die Zahlen schwanken deutlich zwischen den Kreisen. Spitzenreiter war 2024 der Landkreis Nordhausen mit 89 Fällen, gefolgt von Saalfeld-Rudolstadt (74) und der Landeshauptstadt Erfurt (64). Deutlich seltener griffen die Behörden in Weimar (12) und im Weimarer Land (14) ein.
Führerschein auf Zeit oder dauerhaft entzogen
Rechtsgrundlage ist § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die detailliert aufzählt, welche Krankheiten die Fahreignung aufheben oder einschränken können. Sobald ein Amts- oder Facharzt Zweifel an der Leistungsfähigkeit sieht, ordnet die Behörde eine Begutachtung an. Wird dort die Eignung verneint, kann der Führerschein – je nach Prognose – auf Zeit oder endgültig entzogen werden. In Fällen mit möglicher Besserung erlaubt das Gesetz Auflagen: Betroffene können etwa mit bestimmten Hilfsmitteln fahren oder müssen sich in festen Intervallen Nachuntersuchungen unterziehen.
Besondere Regeln gelten für Berufskraftfahrer. Für Lkw- und Buslenker wird die Fahrerlaubnis ohnehin nur befristet erteilt; bei jeder Verlängerung verlangt die FeV aktualisierte ärztliche und augenärztliche Befunde. Viele Entzüge werden daher im Rahmen dieser turnusmäßigen Prüfungen ausgesprochen.
Weitere Entzugsgründe: fehlende Fähigkeiten und Alkohol-Delikte
Neben den medizinisch begründeten Entscheidungen verloren weitere 50 Personen ihren Führerschein, weil sie als fahrtechnisch ungeeignet eingestuft wurden – etwa weil sie elementare Verkehrsregeln nicht beherrschten oder das Fahrzeug nicht souverän führen konnten. Darüber hinaus erteilten die Behörden 531 Verbote zum Führen fahrerlaubnisfreier Gefährte wie E-Scooter oder Fahrräder. In diesen Fällen lagen fast ausschließlich Trunkenheit oder Drogenkonsum zugrunde.
Die Entwicklung nährt erneut die Diskussion über regelmäßige Fahreignungstests für Senioren. Linke-Verkehrspolitiker fordern schon länger niedrigschwellige freiwillige Checks, um unsichere Fahrer früh zu erkennen, während der Bundesverkehrsminister erst kürzlich bekräftigte, an der bisherigen Altersgrenze von 50 Jahren für Berufskraftfahrer festhalten zu wollen. Fachverbände wie der ADAC warnen indes vor pauschalen Alterslimits und verweisen darauf, dass die FeV bereits heute ein individuelles, medizingestütztes Verfahren vorsieht.
Was die Zahlencodes im Führerschein bedeuten, lesen Sie in der Fotoshow.