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Geschlossene Zulassungsstellen
Umweltbonus in Gefahr

Viele Landratsämter schließen vor dem Jahreswechsel aus Energiespargründen. Davon sind oft auch die Zulassungsstellen betroffen. Wer gerade dann seinen PHEV-Neuwagen bekommt, kann Pech haben – keine Zulassung, kein Umweltbonus.

Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle
Foto: GDV

Energie sparen ist in aller Munde. Raumtemperaturen werden heruntergeregelt, Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Zahlreiche Behörden nutzen zudem auch den Jahreswechsel, um Energie zu sparen. Hier werden einfach die üblichen Schließzeiten verlängert. Zahlreiche Landratsämter haben bereits angekündigt, von den Weihnachtstagen bis ins neue Jahr hinein nicht zu arbeiten. Das betrifft in vielen Fällen auch die an die Landratsämter angeschlossenen Kfz-Zulassungsstellen.

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PHEV-Zulassung muss bis Jahresende erfolgen

Gerade vor dem Auslaufen der Förderung von Plug-in-Hybrid-Modellen zum 1. Januar 2023 können die vier fehlenden Tage zwischen den Jahren für manchen Neuwagenkäufer zu einem echten Problem werden, denn der Anspruch auf den Umweltbonus in Höhe von bis zu 4.500 Euro besteht nur, wenn das PHEV-Modell vor Ende der Frist zugelassen wird.

Im Idealfall fangen Garantieverträge den Verlust der Kaufprämie auf. Der Händler selbst haftet in der Regel nicht. "Der Kunde kann den Prämienausfall nur dann als Schadenersatz geltend machen, wenn dies im Kaufvertrag so vereinbart ist", sagt Stefan Winter, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hamburg. "In den überwiegenden Fällen steht allerdings im Kleingedruckten, dass der Hersteller für den Ausfall des Bundesanteils nicht haftet."

Allerdings gibt es eine andere Möglichkeit: In der Regel gibt der Verkäufer bei der Bestellung zwar keinen exakten, dafür aber einen ungefähren unverbindlichen Liefertermin an. Nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dieser maximal um sechs Wochen überschritten werden. Fordert der Kunde den Händler danach zur Lieferung auf, kommt dieser in Verzug. Rechtsanwalt Stefan Winter: "Der Käufer kann dann nach den Neuwagen-Verkaufsbedingungen Schadenersatz verlangen. Dieser darf bei leichter Fahrlässigkeit jedoch maximal fünf Prozent des Kaufpreises betragen."

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und verzichtet so auf das Auto, sind es maximal 25 Prozent vom Kaufpreis. Allerdings muss dem Autohaus in diesem Fall eine angemessene zweite Frist von etwa zwei Wochen gesetzt werden.

Wer in den kommenden Wochen die Auslieferung seines Plug-in-Hybrid-Modells erwartet, sollte sich über die Öffnungszeiten der für ihn zuständigen Zulassungsstellen (auch eventuell vorhandene Außenstellen) informieren. Wer den Gang zum Amt nicht selbst vornehmen möchte oder einfach keinen Termin bekommt, kann auch in vielen Fällen seinen Händler oder einen Zulassungsdienst beauftragen. Die kommen zwar in der Regel schneller an einen Termin für die Zulassung, sind aber auch auf eine geöffnete Zulassungsstelle angewiesen. Hinzu kommt, dass Zulassungsdienste eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen zu sammeln.

Keine echte Zulassungsalternative bietet die eigentlich seit Oktober 2019 eingeführte Online-Zulassung "i-Kfz". Hier fehlt es vielfach bei den Behörden an der entsprechenden Softwareausstattung oder der passenden IT-Anbindung. Zudem ist das Online-System ziemlich komplex, sodass nicht jeder, der ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden möchte, alle Voraussetzungen erfüllt.

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Fazit

Zahlreiche Behörden nutzen den Jahreswechsel für verlängerte Schließzeiten um Energie zu sparen. Das betrifft teilweise auch die Kfz-Zulassungsstellen. Wer aktuell auf seinen Plug-in-Hybrid-Neuwagen wartet, dürfte darüber nicht erfreut sein. Um den Umweltbonus noch zu erhalten, muss das Auto noch vor dem 1. Januar 2023 zugelassen werden. Dabei könnte unter Umständen jeder Tag zählen. Geschlossene Zulassungsstellen sind da wenig hilfreich.

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