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Führerscheinprüfungen in Corona-Zeiten
Langsam geht´s wieder los

Im Zuge der Corona-Lockerungen dürfen Fahrschüler in Nordrhein-Westfalen (seit 24.4.2020) und Berlin wieder zur Prüfung antreten. In anderen Bundesländern steht die Entscheidung noch aus. Eckpunkte hat der TÜV-Verband nun veröffentlicht.

Führerschein
Foto: BMVI

Wochenlang waren in Deutschland weder Theorie- noch Praxisprüfungen für den Führerschein nicht möglich – in Baden-Württemberg soll das sogar noch bis zum 15. Juni 2020 andauern. Jetzt haben der TÜV-Verband VdTÜV sowie die Dekra und die Bundesvereinigung für Fahrlehrerverbände und die Interessenvereinigung "Moving" sich auf Leitlinien für die Prüfungen geeinigt.

"Wir müssen einen sicheren Rahmen für die Prüfsituationen schaffen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren", sagte Marc-Philipp Waschke, Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). "Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um den Fahrerlaubnis-Prüfbetrieb bundesweit wieder aufnehmen zu können." An den Eckpunkten könnten sich die Technischen Prüfstellen in ganz Deutschland orientieren. Sie umfassen Leitlinien zu Hygiene- und Abstandsregelungen sowohl bei der theoretischen als auch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Mit Blick auf länderspezifische Regelungen formulieren die regionalen Technischen Prüfstellen darüber hinaus konkrete Detailregelungen.

Unsere Highlights

Hier die Regelungen im Einzelnen:

  • Prüflinge, die Anzeichen einer Atemwegserkrankung zeigen, sind nicht zur Prüfung zugelassen.
  • Sofern Behörden notwendige persönliche Schutzmaßnahmen verbindlich vorschreiben (z. B. Tragen von Schutzmasken), ist jede*r Bewerber*in für die Einhaltung selbst verantwortlich; bei Nichteinhaltung findet keine Prüfung statt. Grundsätzlich empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
  • Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind auch in den Zugangs- und Wartebereichen der Prüfräume dringend zu beachten. Auf eine Begleitung der Bewerber*innen durch den Fahrlehrer/die Fahrlehrerin ist zu verzichten.
  • Darüber hinaus können weitere organisatorische Maßnahmen insbesondere zur Einhaltung von Abstandsregeln ergriffen werden, z. B.: Anpassung der Prüferarbeitsplätze im Prüflokal, Kennzeichnung von Laufwegen, Reduzierung der Kapazitäten in den Prüfräumen, Einplanen von Vorbereitungszeiten zur Lüftung/Desinfektion – entsprechende Hinweise/Markierungen sind zu beachten
  • Die erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Wartebereichen der Abfahrorte sind dringend zu beachten – die Fahrschulen werden gebeten, die Bewerber*innen entsprechend zu informieren; auf eine Begleitung der Bewerber*innen im Wartebereich ist zu verzichten.
  • Die Klärung der Prüfungsvoraussetzungen, die Identitätsprüfung, die Fahrtechnische Vorbereitung, die Instruktion und das Rückmeldegespräch sollten grundsätzlich außerhalb des Prüfungsfahrzeugs unter Wahrung der notwendigen Abstandsregeln erfolgen.
  • Die Prüfungsfahrt beginnt nur an geeigneten Örtlichkeiten (z. B. Verfügbarkeit von Sanitäranlagen). Prüfstellen werden als Abfahr-/Wechselpunkte bevorzugt.
  • Die Prüfungsfahrt wird unter Einsatz von MNB oder MNS aller im Fahrzeug befindlicher Personen durchgeführt. Bei Nichteinhaltung findet keine Prüfung statt. Für die Einhaltung notwendiger persönlicher Schutzmaßnahmen ist jede*r Teilnehmer*in selbst verantwortlich.
  • Wir bitten die Fahrschulen mehr denn je, die Hygiene in den Prüfungsfahrzeugen zu gewährleisten:
    - Beachtung der grundlegenden Empfehlungen des RKI
    - ausreichende Lüftung des Fahrzeugs zwischen Prüfungsfahrten, ggf. erforderliche Reinigungs- bzw. Desinfektionsmaßnahmen
    – ausreichende Belüftung im Prüfungsfahrzeug während der Prüfungsfahrt
    -Bei der Begleitung von Zweiradprüfungen sollte der/die aaSoP (Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) auch grundsätzlich ‚hinten rechts‘ sitzen.
    - An der Prüfungsfahrt nehmen nur die erforderlichen Personen teil.

Fazit

Für alle Prüflinge heißt es aktuell "Weiterlernen und Abwarten". Wann Prüfungen für alle wieder aufgenommen werden, ist ungewiss.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten