"Fremantle Highway": Brand-BMW dürfen nicht verkauft werden

Urteil zu Autos aus der „Fremantle Highway“
Brand-BMW dürfen nicht verkauft werden

Veröffentlicht am 05.08.2025
Autotransporter roro-Schiff Brand Fremantle Highway
Foto: Kustwacht Nederland

Die juristische Auseinandersetzung um 260 Fahrzeuge von der "Fremantle Highway" ist abhängig einer Berufungsinstanz entschieden. Das Bezirksgericht Den Haag hat am 1. August 2025 das vorläufige Urteil vom 15. Juli 2024 bestätigt. Die BMW-Neuwagen, die nach dem Brand des Autotransporters geborgen worden waren, dürfen nicht verkauft werden – weder innerhalb der EU noch außerhalb.

Das Verfahren wurde auf Betreiben des Rotterdamer Händlerkonsortiums in der Hauptsache neu aufgerollt. Ziel war es, das Verkaufsverbot aufheben zu lassen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bekräftigte seine ursprüngliche Einschätzung.

TÜV-Gutachten mit Gegenposition

Die Händler hatten zur Unterstützung ihres Antrags mehrere technische Gutachten eingereicht. Der TÜV hatte im Auftrag des Konsortiums Stichproben durchgeführt. Demnach seien mindestens drei Fahrzeuge vollständig intakt und technisch einwandfrei gewesen, schreibt die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Auch die elektronische Sicherheitstechnik sei überprüft und als funktionsfähig bewertet worden.

Dennoch wertete das Gericht die Gefahr verdeckter Schäden als nicht ausgeräumt. Besonders die Einwirkungen durch Ruß, Hitze und Salzwasser könnten, so die Begründung, "wesentliche sicherheitsrelevante Systeme betroffen" haben. Die Richter betonten zudem, dass die Fahrzeuge nicht mit Zustimmung des Herstellers für den europäischen Markt bestimmt waren.

Fahrzeuge müssen zurückgegeben werden

In der Urteilsbegründung heißt es: "Das Inverkehrbringen dieser Fahrzeuge – auch außerhalb der EU – steht im Widerspruch zum berechtigten Interesse des Markeninhabers an Qualität, Sicherheit und Markenimage." Die Fahrzeuge seien ausschließlich für den asiatischen Markt vorgesehen gewesen und nie offiziell in den europäischen Handel gelangt.

Die Konsequenz aus dem Urteil: Das Konsortium muss die Fahrzeuge an BMW übergeben. Dort sollen sie nach Angaben des Herstellers vollständig verschrottet werden. Ein Weiterverkauf – auch in sogenannte Drittländer – ist untersagt. Verstöße werden mit Vertragsstrafen in Millionenhöhe belegt.

Berufung soll folgen

Laut einem Sprecher der Händlergruppe soll nun Berufung eingelegt werden. Ziel sei es, die vollständige Verwertung der Fahrzeuge zu verhindern. Man halte die TÜV-Gutachten für ausreichend, um die technische Unbedenklichkeit zu belegen.

Ob ein Berufungsverfahren zugelassen wird, ist derzeit offen. BMW zeigte sich mit dem Ausgang des Hauptverfahrens zufrieden und sieht seine Haltung bestätigt. In einer internen Mitteilung heißt es, man werde "weiterhin alles daran setzen, die Sicherheit und Integrität der Marke zu schützen".

Rückblick: Das Urteil von 2024

Bereits im Eilverfahren vom 15. Juli 2024 hatte das Bezirksgericht Den Haag BMW Recht gegeben. Damals hieß es wörtlich: "Die Fahrzeuge wurden nicht mit Zustimmung von BMW in der EU in Verkehr gebracht, weshalb eine Erschöpfung der Markenrechte nicht vorliegt."

Auch auf einen Export ging das Gericht bereits damals ein: "Das Inverkehrbringen dieser Fahrzeuge – auch außerhalb der EU – steht im Widerspruch zum berechtigten Interesse des Markeninhabers an Qualität, Sicherheit und Markenimage." Das nun gefällte Urteil vom 1. August 2025 bestätigt diese Beurteilung in vollem Umfang.