Ferrari hat am 21. Juli 2025 den Namen "849 Testarossa" beim isländischen Markenamt eintragen lassen. Die Anmeldung umfasst unter anderem die Nutzung des Namens für Fahrzeuge und Modellautos und ist bis Januar 2035 gültig. Auffällig ist die Kombination aus einer neuen Zahlenfolge und der legendären Modellbezeichnung. Das wirft Fragen auf, zumal der Zeitpunkt gut gewählt scheint.
Noch hat sich Ferrari nicht zur Bedeutung von 849 Testarossa geäußert. Klar ist nur: Solche Eintragungen erfolgen nicht ohne Grund. Die Zahl 849 könnte – ähnlich wie bei Modellen wie dem 812 Superfast oder 296 GTB – auf Leistungsdaten, Hubraum oder ein internes Entwicklungsprojekt hindeuten. Am Beispiel des Ferrari 296 GTB steht die Zahl für 2,9 Liter Hubraum und den V6-Motor. Beim 812 Superfast erinnert die 8 jedoch an 800 PS und die 12 an die 12 Zylinder. Ob hinter der Anmeldung ein konkretes Fahrzeug steckt, ist offen.
Könnte es eine neue Ikone geben?
Naheliegend wäre ein Sondermodell im Stil der Icona-Reihe. Mit Fahrzeugen wie dem Daytona SP3 hat Ferrari bereits gezeigt, wie sich Designikonen der Vergangenheit mit moderner Technik verbinden lassen. Dass der Testarossa als eine der bekanntesten Silhouetten der 1980er-Jahre dafür infrage käme, liegt auf der Hand. Außerdem feiert das Original gerade sein 40. Jubiläum.
Genauso gut könnte es sich aber auch um eine reine Schutzmaßnahme handeln. Hersteller sichern sich regelmäßig potenzielle Namen für spätere Projekte, selbst wenn diese nie in Serie gehen.
Ferrari holt sich den Namen zurück
Wenige Wochen vor der Anmeldung von 849 Testarossa hatte Ferrari einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union sprach dem Hersteller Anfang Juli 2025 erneut die Rechte an der Marke Testarossa zu. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit der EU-Markenbehörde (EUIPO), die den Schutz 2023 aufgehoben hatte – mit der Begründung, Ferrari habe den Namen über Jahre hinweg nicht ernsthaft genutzt.
Das Gericht sah das anders: Auch der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge, die Versorgung mit Original-Ersatzteilen sowie die Lizenzierung von Modellautos reichten demnach aus, um die Nutzungspflicht zu erfüllen. Die ursprüngliche Markeneintragung stammt aus dem Jahr 1981. Dass Ferrari kurz nach dem Urteil eine neue Bezeichnung mit dem Zusatz Testarossa eintragen ließ, könnte auch im Zusammenhang mit der Rückgewinnung der Namensrechte stehen.
Hinweis: Im Aufmacherbild und der Galerie sehen Sie den originalen Testarossa.