Beide Schilder geben eine vorgeschriebene Fahrtrichtung an. In unserem Fall zeigt das Zeichen 209 in einer Kurve nach rechts, beim Schild Nummer 211 deutet ein waagerechter gerader Pfeil nach rechts.
Die Unterschiede der Schilder
Der Unterschied liegt im Zeitpunkt des Abbiegens. Beim VZ 209, also dem Schild mit dem "kurvigen" Pfeil muss der Autofahrer NACH dem Schild in die angegebene Richtung fahren. Beim geraden Pfeil des VZ 209 gilt die Fahrtrichtung VOR dem Schild.
Ein häufiger Anwendungsfall für das VZ 209 ist beispielsweise an Einbahnstraßen zu finden, wo Fahrzeuge nur in eine Richtung fahren dürfen. Das VZ 211 hingegen kommt oft an Kreuzungen oder Abzweigungen vor, wo Fahrer angeleitet werden, in eine bestimmte Richtung abzubiegen. Auch mehrere Richtungen können hier vorgegeben werden – zum Beispiel geradeaus und rechts.
Was kostet die Missachtung?
Übrigens: Beide Schilder wurden 1992 in die Straßenverkehrsordnung in der jetzigen Form übernommen. Autofahrer, die das Vorschriftzeichen missachten, müssen mit einem Bußgeld von fünf bis 35 Euro rechnen, je nachdem, ob eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sach- oder Personenschäden vorliegt.
Fazit
Verkehrszeichen 209 und 211 weisen beide eine Fahrtrichtung aus, unterscheiden sich jedoch im Zeitpunkt des Abbiegens. Während VZ 209 nach dem Schild gilt, ist bei VZ 211 die Fahrtrichtung vor dem Schild zu ändern. Missachtung kann zu Bußgeldern von fünf bis 35 Euro führen. Besonders häufig findet man VZ 209 in Einbahnstraßen, VZ 211 hingegen an Kreuzungen oder Abzweigungen.