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Notorischer Falschparker verliert Fahrerlaubnis
159 Parkverstöße in einem Jahr

Ein Berliner Gericht hat einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, weil er in einem Jahr 159-mal falsch geparkt hatte.

Falsch parken, Ticket
Foto: Nico De Pasquale Photography vis GEtty Images

Berliner Ordnungsbehörden haben einen Autofahrer innerhalb eines Jahres 159 Mal beim Falschparken erwischt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dem Mann die Fahrerlaubnis zu entziehen: Er sei aufgrund der Vielzahl seiner Bagatellverstöße für das Führen von Autos im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet.

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Im Juli 2021 stellte die Berliner Verkehrsbehörde, dass sie gegen den Mann innerhalb eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet hatte. Zu den 159 Parkverstößen gesellten sich noch 15 Geschwindigkeits-Überschreitungen. Nach einer Anhörung des späteren Klägers zog die Behörde dessen Fahrerlaubnis ein. Der Mann, der seinen Führerschein seit 1995 hat, wandte dagegen ein, dass die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen begangen worden seien, dass sich nicht ermitteln lasse, wer genau die Verstöße begangen habe und dass er beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sei. Er hätte gegen die Verfahren lediglich keine Rechtsmittel eingelegt, um der Behörde Arbeit zu ersparen und die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs sei als milderes Mittel angezeigt gewesen.

Kläger charakterlich ungeeignet

Die Klage gegen den Fahrerlaubnis-Entzug hat das Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen (Aktenzeichen: VG 4 K 456/21). Die Behörde sei zu Recht von einer mangelnden Fahreignung des Fahrers ausgegangen. Dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten haben zwar bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, in diesem Fall sei der Kraftfahrer aber offensichtlich nicht gewillt, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten. Die hohe Anzahl der für sich genommen unbedeutenden Verstöße begründen Zweifel an der Eignung des Klägers.

Ob möglicherweise Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich seien, sei unbedeutend. Wer von Personen erfährt, die auf ihn zugelassene Fahrzeuge benutzen und damit permanent Verkehrsverstöße begehen, und dann nichts unternimmt, sei charakterlich nicht fürs Autofahren geeignet. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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Genau so - wer es übertreibt, bekommt die Quittung.Die Fahrerlaubnis hat nichts mit Bagatell-Delikten zu tun - ich hätte anders entschieden.

Fazit

Sogenannte Bagatelldelikte, wie beispielsweise Falschparken, führen grundsätzlich nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollten sich solche Delikte aber über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum massiv häufen, ist die Fahrerlaubnis trotzdem weg. In Berlin hat ein Mann innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begangen – jetzt ist er seine Fahrerlaubnis los. Das Berliner Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen hat, da der Kläger charakterlich nicht als Autofahrer geeignet sei. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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