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Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Abschalteinrichtung ist illegal - Stellungnahme des KBA

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag (17.12.2020) ist der Einsatz von Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen nach EU-Recht verboten (Aktenzeichen C‐693/18).

Strafe Dieselskandal Gericht Urteil Volkswagen VW
Foto: Hersteller / Patrick Lang

Konkret musste das Gericht prüfen, ob die Abschalteinrichtung, unter die Ausnahmebestimmung in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung der Europäischen Union (Nr. 715/2007) fällt. Darauf berufen sich Autohersteller, weil die Abschaltvorrichtung den Verschleiß und die Verschmutzung des Motors verhindere.

Verschleiß ist kein Ausnahme-Grund

Als Ausnahmen für den Einsatz einer Abschalteinrchtung gilt nach Ansicht des Gerichts aber nur, wenn ein unmittelbarer Motorschaden oder der Ausfall von wichtigen Funktionen drohe. Das sei, so das EuGH bei der eingesetzten Software im VW-Motor EA 198 nicht der Fall, Verschleiß oder Verschmutzung des Motors liefern keinen Grund für den Einsatz dieser Technik.

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In der Begründung heißt es: "Daraus ist zu schließen, dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnungfestgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern."

Rückruf-Welle droht

Zugrunde liegt ein Fall aus Frankreich bei dem VW-Kunden vor dem Tribunal de Grande Instance in Paris gegen den Volkswagen-Konzern geklagt hatten. Das Urteil stärkt die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Pkw, eine Rückrufwelle könnte nun auf die Autokonzerne zurollen. Denn nicht nur Volkswagen ist von dem Urteil betroffen. Auch bei BMW, Mercedes, Volvo, Skoda, Opel, Renault und Fiat sind ähnliche Systeme verbaut.

Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) hat am Freitag (18.12.2020) zu dem Urteil eine Stellungnahme abgegeben:

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. Dezember 2020 zu Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen betrifft ein französisches Strafverfahren, bei dem es entscheidend darauf ankommt, ob die im konkreten Fall verbaute Technik eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Genau geht es um den Verbau einer Umschaltlogik, mit der das Fahrzeug einen Prüfzyklus im Labortest erkennt mit der Folge, dass die NOx-Werte im realen Verkehr steigen. Der EuGH hatte sich mit den Argumenten des Herstellers auseinanderzusetzen, der die Zulässigkeit solcher Abschalteinrichtungen u. a. mit dem Argument des Motorschutzes begründet hatte. Die Entscheidung betrifft damit den seit 2015 bekannten Sachverhalt einer Zykluserkennung.

Bereits 2015 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Unzulässigkeit einer solchen Abschalteinrichtung festgestellt, im konkreten Fall erklärt und somit zum Gegenstand von entsprechenden Entscheidungen gemacht. Das KBA hat in diesen Fällen gegenüber betroffenen Herstellern verbindliche Rückrufe angeordnet. In Deutschland betraf dies rund 3 Millionen Fahrzeuge. Die Informationen zu verpflichtenden Rückrufen sind auf der Internetseite des KBA abrufbar.

Das KBA hat als Maßstab eine sehr enge Auslegung bei der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen angelegt und dabei entsprechend der Vorgaben des Artikels 5 Abs. 2 zu Abschalteinrichtungen in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 agiert. Grundlage hierzu war und ist immer die Prüfung des Einzelfalls, die auch durch eigene Untersuchungen und Messungen des KBA erfolgt. Das KBA sieht sich durch die Entscheidung des EuGH in seiner seit 2015 eingenommenen Position bestätigt."

Fazit

Nun ist es für die gesamte EU fix: Die Software, die erkennt, ob ein Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wird und den Ausstoß von Stickoxiden reduziert, ist illegal. Auch das Ausnahmen-Schlupfloch, auf das sich die Autohersteller bisher beziehen, ist damit geschlossen.

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