Die Umweltorganisation Client-Earth und mehrere Einwohner der Region Brüssel stritten mit der Regionalverwaltung darüber, ob die aktuelle Überwachung der Luftqualität ausreichend ist. Die Kläger waren der Überzeugung, dass die Verwaltung der belgischen Hauptstadt zu wenig für die Verbesserung der Luftqualität unternimmt. Mit ihrer Klage wollten sie das Aufstellen von Messstationen erreichen.
Messstationen dort, wo es am schlimmsten ist
In ihrem Urteil bekräftigen die Richter, dass Messstationen vor allen Dingen dort zu errichten seien, wo die Luftbelastung am stärksten ist. Damit solle vermieden werden, dass es an anderen Orten zu unbemerkten Überschreitungen von Grenzwerten kommt. Um dies zu untermauern, können Gerichte in Zukunft den Standort von Messstationen prüfen lassen und im Zweifelsfall neue Platzierungen anordnen. Anwohner, die sich belastet fühlen, können auf die Errichtung einer Messstation klagen. Entscheidend für eine Überschreitung seien keine Mittelwerte, sondern jede einzelne Überschreitung.
Als Folge müssen sich möglicherweise viele europäische Städte auf Klagen zur Aufstellung von Messstationen einstellen. Einige Umweltverbände hegen den Verdacht, dass Messstationen bewusst nicht an den am stärksten belasteten Orten platziert sind. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte drohen als Gegenmaßnahme lokal stark begrenzte oder flächendeckende Fahrverbote.
Fazit
Der EuGH möchte eindeutig sämtlichen Schummeleien bei der Messung von Immissionen einen Riegel vorschieben. Die Möglichkeit der Bürger, auf Aufstellung von Messstationen an neuralgischen Punkten zu klagen, in der Kombination mit der Feststellung, dass das einmalige Überschreiten von Grenzwerten für Gegenmaßnahmen reicht, macht Fahrverbote beispielsweise für Diesel-Fahrzeuge in nächster Zeit viel wahrscheinlicher. Anscheinend sehen die Richter darin die wirksamste Möglichkeit, die Luftreinhaltung in Städten durchzusetzen.