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Pkw-Maut in Deutschland
Alle Infos zur Infrastrukturabgabe

Die Pkw-Maut wurde nach der Wahl 2013 im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgeschrieben. In Kraft treten soll sie 2019. Allerdings gibt es von vielen Seiten Kritik. Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.

Autobahn
Foto: Archiv

12.10.2017 – Österreich bereitet Klage vor

Im Streit um die deutsche Pkw-Maut wird Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einbringen. Die geplante Einführung der Maut sei diskriminierend, begründete der Österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) in Wien die Klage. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung für die für 2019 geplante Einführung der Maut. Dies müsste eigens beantragt und vor Gericht bewilligt werden.

Unsere Highlights

13.6.2017 – Dobrinth sucht Maut-Eintreiber

Die Vorbereitungen für die Pkw-Maut ab 2019 werden von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorangetrieben. Europaweit wurden nun Ausschreibungen für die Erhebung und Kontrolle der Maut gestartet. Die Vertragslaufzeiten sollen 12 Jahre betragen und können für drei weitere Jahre verlängert werden. Bis zum 1.8.2017 können sich interessierte Firmen melden. Zu deren Aufgaben soll die Festsetzung der Mauthöhe sowie das Versenden der Bescheide an die Autofahrer gehören. Aber auch die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs, Mahnverfahren sowie die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen und Widersprüchen.

In einer nächsten Stufe des Verfahrens soll dann vier Bewerber ihre Angeboten abgeben können. Erst nach der Bundestagswahl am 24.9.2017 wird es einen Zuschlag in dem mehrstufigen Vergabeverfahren geben.

17.05.2017 – EU stellt Mautverfahren ein

Nach Zugeständnissen der Bundesregierung gibt die EU-Kommission ihre formelle Zustimmung für die Autobahngebühr und stellt das Mautverfahren gegen Deutschland offiziell ein. Nun drohen allerdings Klagen aus einzelnen EU-Ländern.

24.4.2017 – Finanzministerium plant streckenabhängige Maut

Laut einem Bericht des „Stern“ plant das Finanzministerium eine streckenabhängige Maut. So stünde es laut Bericht in einer Leitungsvorlage des Ministeriums, also einem Dokument, mit dem Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) oder einer seiner Staatssekretäre befasst seien. Der Bericht beruft sich auf eine Stellungnahme des Bundesrechnnungshofes zur Neuordnung der Finanzen des Bundes und der Länder.

Das Ministerium wies die Berichte zurück: „Das sei weder geplant, noch politisch gewollt.“ Verkehrsministerium und Finanzministerium hätten demnach mitgeteilt, dass die Regierung keine streckenbezogene Maut verfolge. Mit der Kopplung der Maut an die gefahrene Strecke müssten Vielfahrer deutlich mehr bezahlen als bisher geplant. Damit würde auch ein Versprechen gebrochen: Angela Merkel (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) hätten zugesichert, dass die Pkw-Maut niemanden schlechter stelle, so der Bericht weiter.

31.3.2017 – Bundesrat lässt Maut-Gesetz passieren

Der Bundesrat hat das Gesetzespaket zur Pkw-Maut passieren lassen. Der Länderkammer lagen zwar Empfehlungen vor, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss anzurufen, dies fand jedoch keine Mehrheit im Bundesrat und hätte die Einführung der Pkw-Maut nachhaltig verzögert. Einige Bundesländer forderten Nachbesserungen, zum Beispiel mautfreie Abschnitte in Grenzregionen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nun abgekündigt, einen Betreiber für das Maussystem in einer europaweiten Ausschreibung zu suchen. Kurz nach der Abstimmung hat Österreich angekündigt gegen die deutsche Pkw-Maut vom dem europäischen Gerichtshof zu klagen.

24.03.2017 – Bundestag beschließt Pkw-Maut

Der Bundestag hat die umstrittene Pkw-Maut im zweiten Anlauf beschlossen. Trotz zahlreicher Bedenken stimmen sogar die meisten Abgeordneten der SPD zu. Kommende Woche muss die Pkw-Maut dann noch durch den Bundesrat. Hier haben bereits mehrere Bundesländer angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies könnte das Projekt so verzögern, dass es in dieser Wahlperiode nicht mehr im Gesetzblatt stehen kann. Auch Österreich und die Niederlande haben eine Klage gegen die Pkw-Maut bereits angekündigt.

16.03.2017 – EU-Parlament gegen Pkw-Maut

Das EU-Parlament hat auch die überarbeiteten und mit der EU-Kommission weitgehend abgestimmten Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die umstrittene Pkw-Maut in Deutschland entschieden abgelehnt.In einem klarem Votum haben die EU-Parlamentarier am Mittwoch (15.3.2017) die „Infrastrukturabgabe“ abgelehnt, weil die gegen EU-Recht verstoße. Auch der neue Gesetzentwurf enthielte „noch immer Elemente, die einen Verstoß gegen das EU-Recht darstellen und Grundprinzipien der Verträge verletzen“, heißt es in der beschlossenen Resolution.

Das Europaparlament kritisiert, dass auch das überarbeitete Maut-System keine zusätzlichen Belastungen für deutsche Autobahnnutzer vorsehe. Die Pkw-Maut sei damit weiterhin eine „indirekte Diskriminierung auf Grundlage der Staatsangehörigkeit“.

Die Abgeordneten fordern die Kommission mit der Entschließung auf, zu begründen, warum sie die geänderte Initiative quasi abgesegnet und ein zuvor eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ausgesetzt habe. Direkte Folgen für die Maut-Gesetze hat die Resolution des Parlaments allerdings nicht. Auch im deutschen Bundesrat, der nicht zustimmen muss, gab es zuletzt Widerstand. Nachbarländer wie die Niederlande und Österreich wollen klagen, wenn das Maut-Gesetz umgesetzt wird.

Eckdaten zur geplanten Pkw-Maut

Wer muss die neue Infrastrukturabgabe bezahlen?

Von der Pkw-Maut betroffen sind alle Halter von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Abgabe gilt auch für Motorräder. Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Eine Regelungslücke gibt es für Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen, die nach jetzigen Regelungen um eine Maut herumkommen. Ab 7,5 Tonnen greift dann wieder die Lkw-Maut, allerdings nur auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen. Erst ab 2018 soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Auf Landstraßen würden Lkw auch dann weiter umsonst fahren.

Für die Nutzung welcher Straßen ist die Abgabe zu entrichten?

Die Infrastrukturabgabe soll für alle Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen erhoben werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Pkw-Maut?

Im Schnitt soll die Pkw-Maut Fahrzeughalter mit 88 Euro belasten. Der Höchstsatz soll bei 112,35 Euro liegen. Eine 10-Tages-Vignette wird 10 Euro kosten, eine Zwei-Monats-Vignette 20 Euro.

Muss ich die Maut zusätzlich zur Kfz-Steuer bezahlen?

Deutsche Kfz-Halter sollen den fällig Mautbetrag mit ihrer Kfz-Steuer verrechnet bekommen, so dass unter dem Strich keine finanzielle Mehrbelastung entsteht.

Wo bekomme ich die Maut-Vignette her?

Ausländische Kfz-Halter können die Vignette online oder an Tankstellen erwerben. Der Preis für eine Jahresvignette an Tankstellen beläuft sich unabhängig von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeugs einheitlich auf 103,04 Euro für Benzin- und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge. Deutsche Kfz-Halter bekommen die Vignette automatisch zugesandt.

Wie errechnet sich die Höhe der Maut?

Die Maut richtet sich nach Hubraum, Baujahr und Schadstoffklasse des Fahrzeugs.

Für Fahrzeuge, die ab Juli 2009 zugelassen wurden gilt:

Bei Benzinern werden 2 Euro je angefangenen 100 ccm fällig, bei einem Dieselmotor werden 9,50 Euro je angefangene 100 ccm gefordert. Gedeckelt ist die Berechnung bei Benzinern bei 5000 Kubikzentimetern und bei Diesel-Fahrzeugen bei 1100 ccm.

Fahrzeuge, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, zahlen die für die jeweiligen Schadstoffklassen vorgesehenen Beträge je 100 ccm Hubraum, ebenfalls jeweils bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze.

Hierbei wird für Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw, die den Schadstoffklassen 1 oder schlechter angehören, für eine Übergangszeit von 10 Jahren eine spezifische Höchstbetragsgrenze festgelegt, die dem Betrag von Pkw der Schadstoffklasse Euro 2 entspricht. Der maximal von Haltern von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw zu entrichtende Vignettenpreis wird hierdurch auf 103,04 Euro für Benzin- und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge begrenzt.

Auch für alle übrigen Fahrzeuge gilt für die Bemessung der Infrastrukturabgabe die im Kfz-Steuergesetz festgelegte Systematik bis zu einer festgelegten Höchstbetragsgrenze (z. B. bei Wohnmobilen nach Schadstoffklasse und Gewicht).

Wie hoch sind die Mauteinnahmen und wofür werden sie verwendet?

Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit jährlich rund 4,7 Mrd. Euro (brutto) Einnahmen, wobei rund 3,8 Mrd. Euro auf in Deutschland Kfz-steuerpflichtige Pkw und rund 860 Mio. Euro auf im Ausland angemeldete Pkw entfallen.

Die Systemkosten werden für Halter im Ausland angemeldete Pkw auf 8 % des Vignettenumsatzes veranschlagt, für Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw auf 5 % des Vignettenumsatzes, weil für sie eine jährliche Vignettenpflicht besteht und deshalb geringere Kontrollkosten anfallen. Insgesamt ergeben sich Systemkosten von rd. 260 Mio Euro.

Der effektiv erwartete Gewinn in Höhe von über 600 Mio. Euro pro Jahr soll aus dem Bundeshaushalt zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

Berechnungsbeispiele für die Pkw-Maut

Ein VW Passat, Bj. 2012, Diesel, 136 CO2 g/km, 1.986 ccm, kostet jetzt 242 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 104,50 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf 137,50 Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

Ein VW Polo, Bj. 2013, Benzin, 124 CO2 g/km, 1.197 ccm, kostet jetzt 52 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 24 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf 28 Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

Ein VW Golf, Bj. 2003, Diesel, Euro 3-Einstufung, 1.896 ccm, kostet jetzt 293,36 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 108,08 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf 185,28 Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

Ein Honda Jazz, Bj. 2003, Benzin, Euro 4-Einstufung, 1.400 ccm, kostet jetzt 94,50 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 94,50 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf null Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

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