Dass elektrische Antriebe der größte Hebel zur CO₂-Reduzierung im Verkehrssektor sind, der besonders hinter den Zielen her hinkt, hat sich inzwischen flächendeckend herumgesprochen. Dass für eine wachsende Marktdurchdringung die Kosten entscheidend sind, ist eine Binsenweisheit. Der Einfluss der Politik auf Preise von Produkten mag überschaubar sein bzw. die Kosten für eine Steuerung sind hoch – man denke nur an die staatliche Umweltprämie. Milliarden sind reingeflossen, aber keine Millionen E-Autos rausgekommen.
Rahmensetzung statt einfach nur fördern
Andererseits kann der Staat die viel beschworenen Rahmenbedingungen setzen. Die greifen weniger schnell, verändern die Situation aber meist nachhaltiger. Außerdem beweisen sie den Marktteilnehmern eine gewisse Langfristigkeit der Absichten des Staates. Weitsicht generiert Verlässlichkeit und Vertrauen. Wenn der Trend stimmt, kann das Impulse gerade bei langfristigen Anschaffungen wie einem Auto setzen. Nach dem Motto: Wenn ich jetzt mit einem E-Auto noch nicht billiger unterwegs bin, mit den Jahren der Haltedauer kommt das schon. Die aktuellen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung lassen allerdings keine weitsichtigen Trends erkennen.
Ladestrom
Die Stromsteuer-Reduktion kommt entgegen der Koalitionsvereinbarung nicht. Damit wird der Ladestrom nicht mal indirekt günstiger; von einer gezielten Verbilligung der Kilowattstunden, die in E-Autos fließen, ganz zu schweigen.
E-Auto-Preise
Seit Langem stehen die Autobauer in der Kritik, weil E-Autos zu teuer sind. Die Hersteller können günstige E-Autos noch nicht kostendeckend produzieren. Gerade von Volkswagen werden Elektromodelle ab 20.000 Euro gefordert; die Wolfsburger versprechen für 2026 den ID.2 mit einem Einstiegspreis von 25.000 Euro und ab 2027 den ID.1 zu Preisen ab 20.000 Euro. Frankreich hat 2024 Menschen mit geringem Einkommen, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind, mit monatlichen Leasingraten ab 100 Euro unterstützt und legt ab September wieder ein ähnliches Sozial-Leasing auf. Im Koalitionsvertrag ist ebenfalls eine zielgerichtete Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen vereinbart. Über eine Umsetzung wurde aber noch nicht mal gesprochen.
Kfz-Steuer für E-Autos
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist außerdem eine Verlängerung der Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge bis 2035 vorgesehen. Die Umsetzung kommt aber nicht voran. Entsprechend unterliegen ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassene E-Autos der regulären Kfz-Steuer. Reine Elektrofahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2025 zugelassen werden, profitieren bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuerbefreiung – den kompletten Zehn-Jahres-Zeitraum können die E-Auto-Käufer nicht mehr ausnutzen, die 2025 noch zuschlagen wollen.
Bidirektionales Laden
Von Regelungen, die bidirektionales Laden und damit den potenziell lukrativen netzdienlichen Einsatz der vergleichsweise großen Stromspeicher in E-Autos ermöglichen, ist nicht mal im Koalitionsvertrag die Rede.
Teure E-Dienstwagen gefördert
Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität scheinen aktuell vor allem auf höhere Einkommen zu zielen. Vom sozialen Aspekt abgesehen ist das der kleinere Hebel, weil die Zielgruppe kleiner ist. So gilt künftig bei der privaten Nutzung eines vollelektrischen Dienstwagens eine höhere Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung: Statt wie bisher bei 70.000 Euro liegt die Schwelle nun bei 100.000 Euro. Für Fahrzeuge (mögliche Modelle in der Bildergalerie) bis zu diesem Betrag sind also 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern, bei Verbrennern ein Prozent; bei Dieseln und Benzinern gibt es nicht mal die 100.000-Euro-Grenze.
Abschreibung nur für Unternehmen und Kauf
Zusätzlich wird eine neue Abschreibungsmöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Betriebe können Fahrzeuge, die sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen, degressiv abschreiben. Die Sonderabschreibung gilt nur für gekaufte Fahrzeuge. Geleaste Autos sind von der Regelung ausgenommen. Da viele Unternehmen ihre Flotten nicht kaufen, sondern leasen, könnte die Wirkung überschaubar bleiben. Privatpersonen profitieren ohnehin nicht von dieser Maßnahme.