Digitale Unfallaufklärung durch Freigabe der Daten (2019)

Digitale Unfallaufklärung durch Freigabe der Daten
Kommt eine Regelung?

Zuletzt aktualisiert am 30.09.2019
Allianz Unfallauswertung
Foto: Allianz

Moderne Autos speichern in ihrem Ereignisdatenspeicher (Event Data Recorder, EDR) jede Menge Daten – Daten, die unter anderem für Versicherungen interessant sind. Schließlich ist es seit der flächendeckenden Einführung von Antiblockiersystemen (ABS) in den 1970er-Jahren schwieriger geworden, Unfallspuren zu ermitteln – im Falle von ABS gibt es beispielsweise kaum noch Bremsspuren.

Assistenzsysteme greifen ein

Außerdem können verschiedenste Fahrassistenzsysteme ins Fahrgeschehen eingreifen – einige Systeme, wie beispielsweise den Notbrems-Assistenten, honorieren die Versicherungen mit günstigeren Prämien. Bei einem Unfall ist aber möglichweise unklar, ob der Fahrer oder ein Assistenzsystem des Autos den Unfall ausgelöst hat. Unter Umständen hat das Assistenzsystem den Fahrer auch zu einem Eingriff aufgefordert, der unterblieben ist. Jetzt fordert die Allianz, einer der nach Umsatz weltgrößten Versicherungskonzerne, klare Regeln und Standards zur Verwertung von Unfalldaten. Bei schweren Unfällen soll die Entscheidung über die Verwertbarkeit von Daten nicht beim Eigentümer des Autos liegen.

Wer speichert was und wie macht er das?

Die Allianz betont, dass Halter, Versicherungen, Behörden und Sachverständige für eine transparente Unfallrekonstruktion Zugriff auf die digitalen Spuren benötigen. Man brauche Informationen dazu, welche Fahrzeugmodelle welche Daten speichern und wie diese auslesbar sind. In den USA gäbe es bereits seit 2006 einen Mindeststandard für die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten, in der EU existiere bis heute keine solche Regelung.

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GDV

Interessen von Betroffenen vs. Aussageverweigerungsrecht

Allerdings ist Datenschutz in Europa ein deutlich heikleres Feld als in den USA. Deshalb schlägt die Allianz für die Auswertung von Unfalldaten aus Fahrzeugen ein mehrstufiges System auf Basis der Schwere des Unfalls vor. Handelt es sich nur um eine Sachbeschädigung, soll der Betroffene selbst entscheiden können, ob andere die digitalen Daten seines Unfallfahrzeugs nutzen dürfen. Bei einer Straftat oder einem Unfall mit Verletzten oder Todesopfern sollen die Daten auch gegen den Willen des Fahrers Verwendung finden. Inwiefern dies möglicherweise mit dem sich aus § 136 Abs. 1 Satz. 2 Strafprozessordnung (StPO) ableitenden Aussageverweigerungsrecht kollidiert, müssten dann Gerichte in Grundsatzurteilen entscheiden. Schließlich muss sich niemand in einem Rechtsstaat selbst belasten – dazu gehört auch, dass ein Fahrer nach einem Unfall nicht sein Smartphone an die Polizei herausgeben muss. Den Einzug des Telefons und die Auswertung der Daten muss ein Gericht erst anordnen – ähnlich könnte das Verfahren bei digitalen Unfalldaten sein.

Transparenz für den Fahrzeughalter

Zur Verwertung der Daten gehört laut Allianz auch, dass der Fahrzeughalter selbst weiß, was sein Auto speichert – aktuell können dies die meisten Halter nur erraten und ahnen dabei nicht mal ansatzweise, wie viel mehr in Wirklichkeit im Datenspeicher landet. Zur Auswertung eines Unfallhergangs reicht laut Experten ein kurzes Aufzeichnungs-Zeitfenster von ein paar Sekunden vor und nach einem Unfall. Dabei ist es laut Allianz eben besonders wichtig, dass das System auch die Eingriffe von Fahrassistenz-Systemen speichert.

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Unabhängiger Treuhänder als Verwalter

Außerdem schlägt die Allianz vor, die Daten bei einem unabhängigen Treuhänder zu sichern – kein Interessenträger soll direkten Zugang zu den Daten haben. Dieser Treuhänder gäbe die Daten dann nach dem von der Allianz vorgeschlagenen Abstufungssystem weiter.

Vollautomatisierte Zukunft

Mittelfristig kann sich die Allianz dann eine komplette digitale Meldungskette vorstellen: Die Fahrzeugsysteme erkennen einen Unfall und holen Hilfe. Außerdem übermitteln sie den Unfall an ein Abschleppunternehmen und dessen Schwere an die zuständige Werkstatt, die sich damit bereits auf die Reparatur vorbereiten kann.