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Digitale Kfz-Zulassung gestoppt
iKfz wegen mangelnder Sicherheit ab Januar abgestellt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) macht einen Rückschritt und sperrt wegen Sicherheitsmängeln bei voraussichtlich zwei Dritteln der Zulassungsstellen die iKfz. Was bedeutet das für die Kunden?

Kennzeichen Zulassung
Foto: Mark Hochleitner via Getty Images

Im September 2023 wollte das KBA mit der digitalen iKfz die Prozesse für Kunden vereinfachen und die Digitalisierung vorantreiben. Ab Januar 2024 rudern die Behörden zurück und sperren aus Sicherheitsgründen die Online-Zulassung für Privatpersonen und Unternehmen. Eine genaue Zahl der betroffenen Stellen ist bisher nicht bekannt.

Laut einer Berichterstattung der Automobilwoche war offenbar ein Hackerangriff im Oktober 2023 auf mehrere kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen ein Auslöser für diese folgenschwere Entscheidung. Der KBA-Sprecher äußert, dass die zuständigen Landesbehörden schon länger über die nötigen Anpassungen Bescheid wüssten. Wer künftig sein Fahrzeug an- oder abmelden möchte, muss das wieder auf dem bürokratischen Weg tun.

Unsere Highlights

Die bisherige Verordnung zur Online-Zulassung (Stufe 4)

In der neuen Verordnung zu iKfz (Stufe 4) ist es unter anderem möglich, dass Autofahrerinnen und Autofahrer unmittelbar nach der digitalen Zulassung mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Es gilt dann ein digitaler Zulassungsbescheid. Das Warten auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und der Plaketten müssen Sie nicht mehr abwarten und können bis zu zehn Tage ohne diese fahren.

Der voll automatisierte Service erstreckt sich dann auf:

  • Wiederzulassung
  • Umschreibung im Zulassungsbezirk mit Halter- und Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk mit gleichem Halter und Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
  • Neuzulassung
  • Adressänderung

Die Zulassung ist dann außerdem für E-Kennzeichen, Oldtimer-H-Kennzeichen sowie Saisonkennzeichen möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste erlaubt

Mit der Neufassung der Verordnung dürfen dann erstmals juristische Personen, also Personen des Privatrechts wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister die internetbasierte Zulassung nutzen. Privatpersonen dürfen künftig auch Unternehmen wie Kfz-Versicherer mit der Online-Zulassung beauftragen und dabei ihre Identität in einem Video-Ident-Verfahren nachweisen.

Für diese Gruppen, die viele Zulassungen tätigen, gibt es eine einheitliche Großkunden-Schnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Die Gebühren für die digitale Zulassung über die iKfz-Portale soll im Vergleich zur Vor-Ort-Zulassung günstiger sein. Für die Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) geht davon aus, dass perspektivisch jedes zweite Auto nicht mehr persönlich vom Autokäufer, sondern von Kfz-Versicherern oder anderen Dienstleistern internetbasiert zugelassen wird.

Die iKfz gibt es bereits seit 2019 (Stufe 3)

Seit dem 1.10.2019 (Stufe 3) gibt es die Möglichkeit, über die iKfz-Seiten der Zulassungsbehörden Fahrzeuge zuzulassen – allerdings eingeschränkt. So gilt aktuell das voll automatisierte Verfahren nur für die Umschreibung, wenn das Kennzeichen beibehalten wird, sowie für einfache Adressänderungen. Bei allen anderen – teilautomatisierten – Vorgängen müssen die Kunden und Kundinnen auf die Übersendung der Dokumente warten.

Bisherige Voraussetzungen für die iKfz-Zulassung (Stufe 3):

  • Neuer Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) oder
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Ausweiskartenlesegerät oder
  • "AusweisApp2" für Smartphones oder Tablet
  • Konto mit IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt (nicht für Außerbetriebsetzung oder Adressänderung)
  • Kreditkarte oder Giropay für die Zahlung der Zulassungsgebühren
  • Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen
  • Keine Kfz-Steuerrückstände
  • Das Fahrzeug wurde nach dem 1.1.2015 erstmals zugelassen
  • Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung
  • Gültige Hauptuntersuchung für Wiederzulassung und Umschreibung
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Übrigens: Die wahre Bedeutung der Kennzeichen-Kürzel sehen Sie in der Fotoshow.

Fazit

Wegen Sicherheitsproblemen stellt das KBA rund zwei Drittel der digitalen Kfz-Zulassungsstellen wieder ein. Ein großer Verlust in Bezug auf die Digitalisierung. Private und gewerbliche Kunden müssen die Anträge künftig wie bisher in Papierform ausfüllen. Wir informieren Sie hier über alle Neuigkeiten zum Thema iKfz.

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