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Diesel-Fahrverbote in Innenstädten
Berlin betreibt Verbrenner-Mobbing

Für einige Städte haben Gerichte bereits Fahrverbote für Dieselautos verhängt. Wiesbaden und München kommen nicht hinzu. Stattdessen müssen sich Berliner und Reutlinger auf Fahrverbote einstellen.

Feinstaubalarm Stuttgart
Foto: Motor Presse Stuttgart

Die bayerische Landesregierung um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat ein Machtwort gesprochen und einem Diesel-Fahrverbot in München vorerst eine Absage erteilt. Nach einer gerichtlichen Aufforderung habe das Kabinett aus CSU und Freien Wählern Einfahrtbeschränkungen zwar geprüft. Man habe sich aber dagegen entschieden, weil sie unverhältnismäßig seien.

Zu diesem Schluss kam das Kabinett, nachdem die Stadt kürzlich eigene Messwerte vorgelegt hatte, die deutlich besser waren als die des bayerischen Umweltamtes. Aufgrund der besseren Luftschadstoffwerte werde der neue Luftreinhalteplan des Bundeslandes keine Fahrverbote für die Landeshauptstadt vorschlagen. Anders sieht es in Berlin und Reutlingen aus. In beiden Städten drohen Fahrverbote, da die Luftreinhaltepläne nun vorliegen bzw. nicht ausreichen.

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Berlin
Getty Images
In der Hauptstadt Berlin sollen alle Verbrennungsmotoren nach und nach von den Straßen verdrängt werden.

Berlin betreibt Verbrenner-Mobbing

Jüngsten Bestrebungen des Berliner Senats zufolge, sollten Verbrennungsmotoren bis 2035 gar komplett verboten werden. Zunächst innerhalb des S-Bahn-Rings und dann ausgedehnt auf das gesamte Stadtgebiet. Nach einem Veto der Partei "Die Linke" scheint zumindest dieses generelle Verbot vorerst vom Tisch zu sein. Die Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) hatte geplant, nur noch Elektroautos auf Berliner Straßen fahren zu lassen. Allerdings beerdigt das Veto dieses Vorhaben nur mittelfristig. Eine sogenannte Zero-Emission-Zone bleibt weiterhin Zielsetzung – fürs Erste jedoch ohne genaues Datum.

Was weiterhin konkret Teil des Verkehrskonzeptes in der Bundeshauptstadt bleibt, ist die drastische Reduktion der Auto-Kilometer. Aktuell werden laut einem Regierungspapier bereits 74 Prozent aller Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Dieser Wert soll zu Lasten der Autofahrer auf 82 Prozent erhöht werden. Dafür sollen bis 2030 umfangreiche Umbaumaßnahmen, wie etwa mehr Radwege, Fußgängerbereiche, eine Ausdehnung des S-Bahn-Netzes oder zusätzliche Bus-Spuren umgesetzt werden. Dafür wolle man laut Verkehrssenatorin Günther auch Flächen nutzen, die aktuell noch Autos als Parkplatz dienen. Zudem sollen mehr Parkplätze kostenpflichtig oder teurer werden.

DUH lässt Klage in Wiesbaden fallen

Seit 2016 stand Wiesbaden kurz vor einem Diesel-Fahrverbot, nun ist es abgewendet. Die seitdem klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) gibt sich mit dem neuen Luftreinhalteplan der hessischen Landesregierung zufrieden. Darin sind als Maßnahmen unter anderem die Elektrifizierung von Bussen und Hardware-Nachrüstungen kommunaler Dieselfahrzeuge verankert. Alle Anforderungen seien somit erfüllt und die Klage damit beendet, ohne dass für Hessens Landeshauptstadt Fahrverbote verordnet werden müssen. Im Sommer will die DUH allerdings in einer Zwischenbilanz nochmals die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überprüfen.

Die jüngsten Fahrverbote für ältere Diesel wurden den Essen und Gelsenkirchen verordnet. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im vergangenen Herbst. Um die Luftbelastung durch den Autoverkehr zu reduzieren, müsse ein Fahrverbot für einen Großteil der Essener Innenstadt ausgesprochen werden. Dies gelte ab 1. Juli 2019 für Diesel bis Schadstoffklasse Euro 4, ab 1. September auch für Euro-5-Diesel. In Gelsenkirchen wäre die Hauptverkehrsader Kurt-Schumacher-Straße betroffen; hier dürften von 1. Juli an keine Diesel bis einschließlich Euro 5 mehr fahren. Außerdem müsse die A40, der sogenannte Ruhrschnellweg, streckenweise zur "blauen Umweltzone" erklärt werden. Damit wäre die erste Autobahn von einem Fahrverbot betroffen. Als nächstes will sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit möglichen Diesel-Fahrverboten für Bochum und Dortmund beschäftigen.

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Stuttgart muss Luftreinhalteplan nachschärfen

In Stuttgart gilt bereits ein Diesel-Fahrverbot, und zwar seit 1. Januar für Selbstzünder der Abgasnormen 1 bis 4. Einfahrtbeschränkungen für Euro-5-Diesel wollte die baden-württembergische Landesregierung abwenden, falls sich die Schadstoffwerte in der Luft bis zum zweiten Halbjahr 2019 spürbar verbessern. Doch jetzt müssen auch diese Autos in das Konzept integriert werden, das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Einem früheren, höchstinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zufolge ist dies ab September 2019 möglich. Die grün-schwarze Landesregierung hat bereits erklärt, sich dem Urteil fügen zu wollen.

Zuvor wurden Diesel-Fahrverbote auch für Köln und Bonn beschlossen. Ab April 2019, so entschied es das Kölner Verwaltungsgericht, müssen Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm oder niedriger sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 vor den Stadttoren parken. Laut Tagesschau muss das Verbot ab September 2019 auch Dieselautos der Klasse 5 umfassen. Dem Urteil vorangegangen ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Änderung der Luftreinhaltepläne in beiden Städten.

Fahrverbote auch in Berlin, Frankfurt, Hamburg und Mainz

Auch für Berlin wurde bereits ein Diesel-Fahrverbot verhängt. In der Bundeshauptstadt müssen elf Streckenabschnitte auf acht Straßen für Dieselautos der Abgasnormen Euro 1 bis 5 und für Lastwagen gesperrt werden. Dabei geht es um die Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Stromstraße und Leonorenstraße sowie den Kapweg und Alt Moabit. Laut Gericht müsse der Berliner Senat auf mehr als hundert weiteren Straßenabschnitten etwas gegen die schlechte Luft unternehmen. Das müssen aber nicht unbedingt Fahrverbote sein. Es liege außerdem im Ermessen der Behörden zu entscheiden, ob sogar Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 6 ausgesperrt werden müssen.

Der von der Bundeshauptstadt im Anschluss vorgelegte Luftreinhalteplan sah die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis zur Abgasnorm Euro 5 auf den o.g. Straßen zunächst zum 1. Juli 2019 vor. Dann wurde auf September verschoben, jetzt soll der 1. Oktober als Stichtag gelten.

In Hamburg gelten bereits auf zwei Straßen Durchfahrtsbeschränkungen, Frankfurt soll 2019 großflächige Einfahrverbote bekommen. In Mainz entschied das Verwaltungsgericht, dass die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt bis zum 1. April 2019 ein Diesel-Fahrverbot in ihren Luftreinhalteplan einarbeiten muss. Am 1. September 2019 würde das Fahrverbot dann eingeführt – es sei denn, Mainz hält im ersten Halbjahr des kommenden Jahres die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) ein. Offen bleibt, ob die Stadt dann eine ganze Zone oder nur einzelne Straßen sperren muss.

Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote möglich

Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Leipzig derartige Entscheidungen möglich gemacht. Es wies damals eine Revision gegen Fahrverbote zurück, wodurch Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf rechtskräftig wurden. Städte können deshalb nun Fahrverbote verhängen. Damit hatte die Deutsche Umwelthilfe Erfolg mit ihrer Klage. Neben Dieseln mit der Abgasnorm Euro 5 oder schlechter können auch Benziner mit Euro 2 oder schlechter ausgesperrt werden. "Allerdings sind bei der Prüfung von Diesel-Fahrverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten", erklärt das Gericht.

In welchen anderen Städten Fahrverbote drohen (Stand 20.03.2019)

Die treibende Kraft hinter den angestrebten Maßnahmen zur besseren Luft ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die laut eigener Aussage "dort ansetzt, wo die Politik versagt". Wir haben für Sie die Städte zusammengetragen, in denen derzeit noch Verfahren zwischen Landesregierung und DUH laufen.

  • Aachen
    Im Jahr 2009 trat in Aachen ein Luftreinhalteplan in Kraft, dieser wurde im September 2015 zuletzt überarbeitet und sieht eine Umweltzone für einen Teil der Stadt vor. Die Einhaltung der Grenzwerte wurde damit bislang noch nicht erreicht, weshalb die DUH Klage eingereicht hat.
  • Darmstadt
    Gegen die Überschreitung der Grenzwerte hat die DUH bereits im Jahr 2012 gegen das Land Hessen geklagt. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden gab der Klage statt und ordnete an, man möge die schnellstmöglich Maßnahmen zur Einhaltung der Werte ergreifen. Seit September 2015 gilt eine zweite Fortschreibung des Luftreinhaltungsplans, doch die Grenzwerte werden nach wie vor nicht eingehalten. Ein daraufhin von der DUH gestellter Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro wurde nach einer Beschwerde des hessischen Ministeriums vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Aktuell ist seit 2016 der ökologische Verkehrsclub Deutschland als Kläger in das laufende Verfahren eingestiegen.
  • Düsseldorf
    Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf seien Fahrverbote für Diesel so schnell wie möglich auszusprechen. Damit gab das Gericht der Klage der DUH vollumfänglich statt. Die Bezirksregierung ist indes noch nicht überzeugt und will die rechtliche Grundlage für einen Ausschluss von Fahrzeugen prüfen lassen.
  • Limburg
    Das Gericht hat im Juni 2015 entschieden, dass das hessische Umweltministerium den seit 2012 geltenden Luftreinhalteplan fortschreiben muss. Zudem müsse ein Zeitplan vorgelegt werden, der die Maßnahmen zur Luftreinhaltung aufzeigt und die Zeitspanne bis zur Einhaltung der Grenzwerte.
  • München
    Bereits seit 2012 klagt die DUH in München die Einhaltung der Grenzwerte ein. Getan hat sich bislang wenig. Gerichte verurteilten München dazu, Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, die Stadt weigerte sich, legte Beschwerde ein und nahm sogar Zwangsgelder in Kauf. Nun erteilte das Landeskabinett Fahrverboten eine Absage. Ob diese nach juristischer Überprüfung Bestand haben wird, muss sich erst zeigen.
  • Offenbach
    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Land Hessen 2015 dazu angehalten, ein umfangreiches Konzept nebst Zeitplan zur Verbesserung der Luft vorzulegen. Dieses Konzept wird noch erarbeitet.
  • Reutlingen
    Gegen das Land Baden-Württemberg hatte die DUH ebenfalls bereits 2012 Klage eingereicht. 2014 beschloss das Regierungspräsidium Tübingen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu entwerfen. Ein Gutachten soll bis 2018 angefertigt sein. Weil das einer schnellstmöglichen Einhaltung nicht entspricht, hat die DUH Ende 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgelds gestellt. Unterdessen hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass Reutlingen seinen Luftreinhalteplan überarbeiten muss. Die vom Land und der Standt erarbeiteten Vorschläge reichen nicht aus. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
  • Wiesbaden
    Gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin hat die DUH im Jahr 2011 Klage auf Einhaltung der EU-bestimmten Grenzwerte eingereicht. Im Januar 2016 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Land Hessen dazu verpflichtet, den Plan binnen neun Monaten fortzuschreiben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat dies auf Beschwerde des Ministeriums hin jedoch abgelehnt. Seit Mai 2016 klagte die DUH gemeinsam mit dem ökologischen Verkehrsclub Deutschland. Mit der aktuellen Version des Luftreinhalteplans sind die Kläger nun aber zufrieden, ein Fahrverbot ist vom Tisch. Allerdings will die DUH im Sommer nochmals die Messwerte der Luftschadstoffe überprüfen.
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