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Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Das müssen Sie wissen - Klage gegen Fahrverbote?

Seit 1. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Bald sollen diese auf Euro-5-Selbstzünder ausgeweitet werden. Dagegen will das Land Baden-Württemberg juristisch vorgehen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Diesel-Fahrverbot in Stuttgart wissen müssen.

Diesel-Fahrverbot Stuttgart
Foto: dpa

Deutschlands erstes großflächiges Diesel-Fahrverbot ist seit Jahresbegin 2019 aktiv: Nachdem in Hamburg nur zwei Straßen für einige Dieselfahrzeuge gesperrt wurden, ist in Stuttgart seit dem Neujahrstag die gesamte Umweltzone – und damit das komplette Stadtgebiet – für gewisse Selbstzünder tabu. Damit Sie den Überblick behalten, welche Autos betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt, wie kontrolliert wird etc., haben wir hier alles Wichtige zusammengefasst.

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Für wen gilt das Fahrverbot bislang?

Seit 1. Januar 2019 an dürfen Fahrer einiger älterer Dieselautos nicht mehr ins Stuttgarter Stadtgebiet einfahren. Konkret betroffen sind Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter sowie Nutzfahrzeuge mit Euro IV oder schlechter. Von Januar bis Ende März 2019 galt eine Schonfrist. Einheimische mit Erst- und Zweitwohnsitz in Stuttgart durften mit einem solchen Diesel noch in die Innenstadt fahren; für sie gilt das Fahrverbot seit 1. April 2019. Außerdem sind drei Abschnitte ausgenommen, damit bestimmte Stadtteile erreicht werden können: die Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße, die Heerstraße, Filderstraße und Neuhauser Straße entlang der A8 sowie die B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim.

Könnten auch neuere Dieselautos von Fahrverboten betroffen sein?

Genau darum dreht sich die aktuelle Diskussion. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte 2017 entschieden, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel bis zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müssen. Das hat die grün-schwarze Landesregierung nicht getan. Sie wehrt sich vehement gegen diesen Schritt, weil die Stickoxidbelastung in der Landeshauptstadt „im ersten Halbjahr 2019 deutlich gesunken“ sei. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will dagegen das ursprüngliche Urteil vor Gericht durchsetzen und hat kürzlich beantragt, dass ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg verhängt wird. Über diesen Antrag muss das Verwaltungsgericht demnächst entscheiden. Bisher hatte es Zwangsgelder nur angedroht, aber nicht verhängt.

Wie reagiert die Landesregierung auf die Zwangsgeld-Androhung?

Baden-Württemberg hat das Zwangsgeld bereits einmal bezahlt. Um dies nicht noch weitere Male tun zu müssen, könnte die Regierung ihrerseits juristisch in die Offensive gehen. Dafür kommt die sogenannte Vollstreckungsabwehrklage infrage, wie Uwe Dahl, der Amtschef des Verkehrsministeriums, am 9. Juli 2019 ankündigte. Hätte diese Klage Erfolg, könnte sich Baden-Württemberg weiter flächendeckenden Fahrverboten für Euro-5-Diesel verweigern, ohne ständig zu neuen Zwangsgeldern verurteilt zu werden. „Durch eine Vollstreckungsgegenklage könnte man erreichen, dass die nächsten Schritte angemessen erfolgen“, sagte Dahl der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Sind dadurch Euro-5-Fahrverbote vom Tisch?

Nein. Erstens ist die Entscheidung, das Instrument der Vollstreckungsabwehrklage zu nutzen, noch nicht gefallen. Zweitens muss sie erfolgreich sein. Und drittens können selbst bei Erfolg der Klage Fahrverbote für einzelne Strecken nicht ausgeschlossen werden. Diese einzuführen kann sich die grün-schwarze Landesregierung wiederum vorstellen.

Wie wird das Fahrverbot kontrolliert?

Es wird vor allem im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen, bei der Bearbeitung anderer Verkehrsverstöße (etwa eines per Blitzer registrierten Tempovergehens) oder bei der Überprüfung parkender Autos mitkontrolliert. Bei Verstößen gab es anfangs nur Ermahnungen für regelwidrig eingefahrene Dieselfahrer. Inzwischen werden für solche Vergehen 80 Euro plus Gebühren fällig; die Stadt Stuttgart nennt Gesamtkosten in Höhe von 108,50 Euro. Punkte in Flensburg gibt es nicht.

Wie viele Autos sind betroffen?

Schätzungen der Stadt Stuttgart zufolge ist die Umweltzone für etwa 72.000 Dieselautos mit Euro 4 oder schlechter aus der Landeshauptstadt und ihrem Umland tabu. Insgesamt sind im Regierungsbezirk Stuttgart mehr als 300.000 und in ganz Baden-Württemberg gut 850.000 solcher Selbstzünder zugelassen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Einige Diesel-Fahrzeuge, die eigentlich ausgesperrt wären, dürfen auch weiterhin in die Stuttgarter Umweltzone fahren. Die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst fallen unter eine allgemeine Ausnahmeregelung. Ebenso Transporter für den geschäftsmäßigen Lieferverkehr, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Autos. Für Fahrzeuge von Schichtarbeitern, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht mit dem Öffentlichen Nahverkehr fahren können, Menschen mit Behinderung oder bei Medizinischen Notfällen gibt es ebenfalls Ausnahmen. In welchen Fällen diese gewährt werden oder was genau unter „Lieferverkehr“ zu verstehen ist, gibt die Stadt Stuttgart auf dieser Internetseite bekannt.

Wie kam es zu den Fahrverboten?

Stuttgart ist eine der deutschen Städte, deren Luft am stärksten mit Stickstoffdioxid belastet ist. 2017 lag die Landeshauptstadt mit 73 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Messstelle „Am Neckartor“ deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm. Als eine der Hauptquellen für Stickstoffdioxid in Innenstädten gilt der Straßenverkehr, insbesondere Dieselautos. Aus diesem Grunde verklagte die Deutsche Umwelthilfe das Land Baden-Württemberg, das daraufhin einen verschärften Luftreinhalteplan entwerfen musste, der auch Diesel-Fahrverbote enthält. Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gibt es dort nun deshalb also Deutschlands erstes großflächiges Fahrverbote für Dieselautos.

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