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Bundesrat-Abstimmung zum Tempolimit
Tempo 130 auf Autobahnen abgelehnt

Der Bundesrat hat am Freitag (14.2.2020) die Straßenverkehrsnovelle mit Änderungen angenommen. Das Tempolimit auf Autobahnen jedoch abgelehnt.

Ende 2019 hatte das Bundesverkehrsministerium eine Straßenverkehrsnovelle in die Länderkammer eingebracht, die in erster Linie die Rechte von Fahrradfahren stärkt, höhere Bußgelder für Falschparker vorsieht und auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse unter Strafe stellt (hier die Details der STVO-Änderungen).

Neue Mobilität im Alltag

Tempo 130 für Verkehrssicherheit und Luftreinhaltung

Nach wochenlangen Verhandlungen in den Länderausschüssen der 16 Bundesländer an denen unter anderem die Innen-, Justiz-, Verkehrs- und Umweltministerien beteiligt waren, kam unter der Drucksache 591/1/19 am 4.2.2020 die Empfehlungen der Aussschüsse zur 985. Sitzung des Bundesrats zurück nach Berlin. Und siehe da, unter Artikel 5a ist eine Folgeänderung unter dem Titel "Aufhebung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)" eingefügt. Weiter heißt es dort: "Die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird aufgehoben."

Die Begründung: "Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz ist die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen und den bisher in Satz 2 genannten Straßen sachgerecht und notwendig. Ein allgemeines Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen ist geeignet, zur Harmonisierung der europaweiten Verkehrsverhältnisse beizutragen, den Kraftstoffverbrauch sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auf rund 70 Prozent der Autobahnen besteht derzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Insofern hätte ein Tempolimit von 130 km/h einen nicht unerheblichen Rückgang der von Pkw auf Bundesautobahnen verursachten CO2-Emissionen und anderer Schadstoffemissionen (insbesondere Stickoxide) zur Folge. Über eine stärker auf die Energieeffzienz (statt auf hohes Tempo) ausgerichtete Fahrzeugtechnik könnte sich als Sekundäreffekt eine neue Mobilitätskultur herausbilden, die mehr an Zielen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes orientiert ist. Mit der Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen und den bisher in Satz 2 genannten Straßen in der StVO wird die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) obsolet und ist daher aufzuheben".

Über die Änderung und die weiteren mehr als 50 Änderungen der Novelle stimmten die Länderkammer mit einer einfachen Mehrheit von 35 der 69 Stimmen ab – und zwar zunächst über jede einzelne, anschließend über die komplette Straßenverkehrsnovelle. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Länder wird vom Bundesrat nicht veröffentlicht, dies liegt in der Sache der Länder.

Selbst wenn die Länderkammer der Verordnung zugestimmt hätten, wäre das Votum für die Bundesregierung nicht bindend gewesen.

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Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns nicht weiter!
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Wir brauchen heute Investitionen in Mobilität. Und irgendwann vielleicht ein Tempolimit.

Fazit

Auf Initiative des Umweltausschusses, der von den Grünen dominiert ist, wurde das generelle Tempolimit auf Autobahnen in die Novelle zur Straßenverkehrsordnung hinein geschmuggelt. Ohne eine wissenschaftliche Begründung und ohne Aussicht auf Erfolg. Was wurde damit erreicht? Nichts, keine gesellschaftspolitische Diskussion, kein Diskurs, kein Abwägen. Stattdessen rücken die wichtigen Inhalte der Straßenverkehrsnovelle, der Schutz von Verkehrsteilnehmern, in der unsäglich populistisch geführten Tempo 130-Debatte in den Hintergrund.

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