Blitzer: Diese fünf sind besonders gemein und völlig legal

Methoden zur Geschwindigkeitsüberwachung
Das sind die fiesesten Blitzer

Veröffentlicht am 22.07.2025

Es ist ein Moment, den viele Autofahrer kennen: Man öffnet den Briefkasten und hält einen Umschlag vom Landratsamt in den Händen. Der Inhalt ist selten erfreulich – ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Verwunderung macht sich breit, denn einen Blitz hat man gar nicht bemerkt. Der Vorfall liegt womöglich Wochen zurück. Die Recherche ergibt: Man wurde geblitzt – von einem Gerät, das gut versteckt oder gar unsichtbar war. Doch sind derartig schlecht einsehbare Methoden überhaupt zulässig?

Schwarzlichtblitzer

Schwarzlichtblitzer, auch als Infrarotblitzer bekannt, gehören zu den modernsten Geräten in der Verkehrsüberwachung. Sie verwenden kein sichtbares Blitzlicht, sondern arbeiten mit Infrarot. Das macht die Messung für den Autofahrer praktisch unsichtbar. Der Vorteil ist, dass Autofahrer nicht durch das plötzlich erscheinende Licht aufgeschreckt oder geblendet werden. Das wiederum soll Unfälle vermeiden und die Sicherheit erhöhen – besonders bei Nacht oder in Tunneln. Allerdings merken die Autofahrer in den meisten Fällen nicht, dass sie gerade erwischt wurden. Dadurch setzt nicht derselbe abschreckende Lerneffekt ein.

Wie schon angedeutet kommen Schwarzlichtblitzer hauptsächlich in Tunneln, an schlecht beleuchteten Straßenabschnitten oder auf Autobahnen zum Einsatz, wo das Risiko einer Blendwirkung hoch ist.

Versteckte Stative und mobile Blitzer an unübersichtlichen Stellen

Ein Klassiker unter den versteckten Blitzmethoden ist das mobile Stativ. Die Beamten stellen es gern hinter Leitplanken, in Einbuchtungen, Hecken oder sogar hinter Mülltonnen auf. Die Geräte sind meist kompakt, unscheinbar und aus einem vorbeifahrenden Auto nur schwer zu erkennen. Solche Geräte kommen überwiegend in Wohngebieten, Tempo-30-Zonen oder an Gefahrenstellen mit temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Einsatz.

Der Grund für diese Taktik liegt aus Sicht der Behörden auf der Hand: Man will den Überraschungseffekt nutzen. Der Standort ist nicht dauerhaft, die Messung dadurch weniger vorhersehbar. Das soll verhindern, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit nur punktuell anpassen, etwa vor fest installierten Blitzersäulen.

Zivilfahrzeuge mit integrierter Messtechnik

Eine weitere beliebte Methode der Geschwindigkeitskontrolle sind unscheinbare zivile Fahrzeuge, die wie ganz normale Pkw oder Transporter aussehen. In Wahrheit verbergen sich darin hochmoderne Messanlagen – oft sogar mit Frontkamera zur Fahreridentifikation. Die Fahrzeuge stehen unscheinbar am Straßenrand oder auf Parkplätzen und erfassen vorbeifahrende Autos.

Diese normal aussenden Fahrzeuge stellt die Polizei gern in Wohngebieten, an Strecken mit Gefälle oder nach Tempowechseln ab. Die Tarnung in Alltagsoptik soll dafür sorgen, dass weder Einheimische noch Ortsfremde mit einer Messung rechnen.

Lichtschranken und Section Control

Während Lichtschrankenmessungen in Deutschland weit verbreitet und rechtlich unproblematisch sind, ist das System der Section Control nach wie vor umstritten. Beide Verfahren erfassen die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs über eine Strecke, unterscheiden sich jedoch in Technik und Datenschutz.

Bei Lichtschrankenmessungen wird die Geschwindigkeit mithilfe von zwei oder mehr Sensoren auf kurzer Distanz gemessen. Nur wenn die berechnete Geschwindigkeit zu hoch ist, erfolgt eine fotografische Erfassung – alle anderen Fahrzeuge bleiben anonym. Diese Form der Kontrolle gilt als besonders präzise und wird dort eingesetzt, wo ein dauerhaft reduziertes Tempo gefordert ist – etwa bei engen Fahrbahnen oder Baustellen. Der Vorteil für die Polizei: Sie lassen sich schlecht umgehen und erfassen auch die Fahrer, die nur punktuell bremsen, um sich vor einer Kontrolle zu schützen.

Section Control hingegen arbeitet mit Kameras, die am Anfang und Ende eines längeren Streckenabschnitts das Kennzeichen jedes Fahrzeugs erfassen. Daraus wird die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Auch wenn bei Einhaltung des Tempolimits keine Sanktionen folgen, bleibt die temporäre Speicherung aller Kennzeichen datenschutzrechtlich bedenklich. Aus diesem Grund war ein Pilotprojekt in Niedersachsen (B6 bei Laatzen) Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen und wurde erst durch eine spezielle Landesregelung ermöglicht. Anfang 2024 schalteten die Behörden die Anlage ab. Der Grund: Neue Regelungen zum Mess- und Eichverfahren.

Zivilstreifen mit Laser oder Videobeweis

Nicht alle Geschwindigkeitsverstöße werden im Vorbeifahren gemessen. Zivilstreifen der Polizei nutzen oftmals Lasermessgeräte oder sogenannte "Police-Pilot"-Systeme, bei denen das Fahrzeug einem Temposünder über längere Strecke folgt. Dabei wird per Video dokumentiert, ob die Geschwindigkeit dauerhaft überschritten wird.

Diese Form der Kontrolle ist aufwendig und kommt gezielt zum Einsatz – etwa auf Landstraßen, Autobahnen oder an Unfallschwerpunkten. Sie bietet den Vorteil, dass der Fahrer unmittelbar angehalten werden kann und sowohl eine Beweisaufnahme als auch eine direkte Belehrung möglich ist.

Sind solche Messmethoden überhaupt legal?

Grundsätzlich ist die Antwort: Ja. In Deutschland gibt es keine Vorschrift, dass eine Messstelle gut sichtbar sein muss. Auch der berühmte Warnhinweis auf eine Radarkontrolle ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist vielmehr, dass die verwendeten Geräte amtlich zugelassen, regelmäßig geeicht und korrekt bedient werden. Auch die Messsituation muss den technischen Anforderungen wie Messwinkel, Aufstellort und Umgebungsbedingungen entsprechen.

Trotzdem sind viele Bußgeldbescheide angreifbar. Laut einer Analyse mehrerer Fachanwälte und Gutachter weisen bis zu 50 Prozent der Bescheide formale oder technische Fehler auf. Das betrifft etwa falsch kalibrierte Geräte, unklare Bilder oder fehlende Protokolle.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch kann sich vor allem dann lohnen, wenn:

  • der Blitzer falsch aufgestellt war (z. B. nicht im zulässigen Messwinkel),
  • das Gerät nicht geeicht oder nicht in der Zulassungsliste enthalten ist,
  • das Messprotokoll unvollständig ist oder
  • die Rohmessdaten nicht verfügbar sind, obwohl sie laut aktueller Rechtsprechung angefordert werden dürfen.

Auch bei unklaren Fahrerfotos oder widersprüchlichen Angaben zur Tatzeit kann ein Bescheid erfolgreich angefochten werden. Wer Einspruch einlegen möchte, sollte dies innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids tun und idealerweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.