MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"4981279","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}
MISSING :: ads.vgWort
{"irCurrentContainer":"4981279","configName":"ads.vgWort"}

Kontrolle von Diesel-Fahrverboten
Blaue Plakette oder Kennzeichenscanner?

Der Bundestag berät über die Möglichkeiten, Fahrverbote für Diesel in Städten zu kontrollieren. Die beiden Varianten: Eine blaue Plakette oder Kennzeichenüberwachung. Die Argumente gegen Letzteres scheinen gewichtiger. Ein Überblick.

blaue Plakette

Unter dem Tagesordnungspunkt 14 hat der Bundestag in seiner 74. Sitzung erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beraten. Darin werden Maßnahmen zur Überwachung angeordneter Fahrverbote wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxidemissionen geplant. Vorgesehen ist, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.

Unsere Highlights

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte dazu die Aufnahme des Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz durchsetzen. Dieser besagt, dass in Fahrverbots-Zonen mithilfe von Scannern Kennzeichen automatisch erfasst, die gesammelten Daten gespeichert und verwendet werden dürfen. Hinzu kommt das Anfertigen von Bildern des Fahrzeugs und des Fahrers. Videos beinhaltet der Plan (noch) nicht.

Datenschutz bleibt Streitthema Nr. 1

Ingrid Remmers, Die Linke
Die Linke
Ingrid Remmers, Die Linke, bevorzugt die blaue Plakette.

Aktuell ist in dem Gesetzentwurf für die erhobenen Daten eine „absolute Löschungsfrist von sechs Monaten“ vorgesehen. Dazu erklärt Daniela Ludwig (CDU/CSU) im Bundestag: „Ergibt die Erfassung, dass das Fahrzeug in die Verbotszone einfahren darf, werden die Daten in Echtzeit gelöscht. Es dürfen nur Daten gespeichert werden, die der Kontrolle der Fahrverbote dienen. Die Datenerhebung für andere Zwecke ist und bleibt ausgeschlossen. Die Datenübermittlung darf nur an die für die Überwachung zuständige Behörde erfolgen. Verdeckte Kontrollen werden ausgeschlossen. Erhobene Daten müssen unverzüglich an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Gespeicherte Daten wollen wir nach zwei Wochen wieder löschen, unabhängig davon, ob bereits ein Verfahren eingeleitet wurde oder nicht.“

Dennoch bestehen gegen den Gesetzentwurf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Deutliche Worte für diesen Vorschlag fand unter anderem Bundestagsmitglied Ingrid Remmers, Die Linke: „Dieser Gesetzentwurf ist und bleibt vor allem eins: Für die Fahrverbotskontrollen völlig überflüssiger Quatsch – für den Datenschutz aber ein gefährlicher Eingriff. Mein Eindruck ist, sie (die Bundesregierung) versuchen hier die Dieseldebatte zu nutzen, um technisch im Bereich innerer Sicherheit aufzurüsten. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes wollen sie eine neue Technologie zur Massenüberwachung in den Verkehr bringen. Eine einfache Lösung dagegen wäre die Einführung einer blauen Plakette – sie kennen die alle – für im Straßenbetrieb saubere Autos.“ Weiter wirft sie der Bundesregierung vor verstecken zu wollen, dass selbst Euro 6-Diesel den Grenzwert im Schnitt um das Sechsfache überschreiten und sich die Bürger somit erst mit Euro 6 d-Temp-Fahrzeugen „auf halbwegs sicherem Grund“ befinden. „Hören Sie auf mit diesen Taschenspielertricks. Dann müssten wir hier auch nicht diskutieren, ob ein Gesetz ein Gesetz ist oder vielleicht doch nicht unbedingt eingehalten werden muss“, fügte sie anschließend noch hinzu.

Blaue Plakette bedeutet mehr Bürokratie

Gegenüber dem Handelsblatt äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber seine Bedenken: „Grundsätzlich halte ich die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme für sehr zweifelhaft. Weniger belastende Maßnahmen wie beispielsweise eine blaue Plakette erscheinen aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich vorzugswürdig.“ Und auch der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sagte dem Handelsblatt: „Problematisch bleibt weiterhin, dass mit der automatischen Abfrage im Zentralen Fahrzeugregister nur die fahrzeugbezogenen technischen Voraussetzungen abgeglichen werden können. Die persönlichen und beruflichen Gründe für Ausnahmegenehmigungen lassen sich hingegen auf diese Weise nicht klären.“

Ein weiterer Punkt sei laut Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, die Tatsache, „dass Fahrzeuge, die nachgerüstet werden, sich bisher nicht über die vorgesehene elektronische Abfrage ermitteln ließen. Denn das zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrbundesamt erfasse bisher Daten wie die Euro-Klasse, aber nicht die Daten zu Nachrüstungen.“ Ein Gegner der blauen Plakette ist laut des Handelsblatts der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg: „Sie verursacht nur zusätzliche und überflüssige Bürokratie.“

Fazit

Ob die ausgsprochenen Fahrverbote kontrolliert werden müssen, steht außer Frage. Allerdings muss das „Wie“ noch geklärt werden. Datenschützer und Politiker sträuben sich gegen die Pläne der Bundesregierung zum automatisierten Scannen von Kennzeichen zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten. Die Alternative „Blaue Plakette“ würde hingegen zu einer erhöhten Bürokratie führen. So richtig durchsetzen konnte sich bis dato noch keiner der beiden Vorschläge. Datenschützer und Politiker werden sich irgendwo in der Mitte treffen müssen.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten