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BGH-Urteil zu Schummel-Dieseln
Autohersteller müssen Schadenersatz zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag (26.6.2023) die Hürden für Schadenersatzklagen von Dieselkäufern in Deutschland gesenkt.

Dieselabgase
Foto: Adobe Stock

Damit haben Autobesitzer die Möglichkeit, wenn unzulässige Abschalteinrichtungen (sogenannte Thermofenster) verbaut sind, auf Entschädigung zu klagen. Das BGH schränkt jedoch ein, die Autohersteller müssen in diesen Fällen fahrlässig gehandelt haben.

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Schadenersatz bis zu 15 %

Käufern steht nach dem Urteil ein Schadenersatz zwischen fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises zu, so der Bundesgerichtshof. Ursprünglich war das Thermofenster nach Ansicht der BGH-Richter keine von Herstellern vorsätzlich und bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes eingebaut Schummelsoftware. Entsprechend sah das Gericht auch keinen Grund für einen Schadenersatz. Im März 2023 urteilte jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders und zwang den BGH zu einer Neubewertung.

Mit dem neuen Urteil sind Entscheidungen anderer Gerichte, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, hinfällig. Die Berufungsgerichte müssten die Haftungsfrage weiter aufklären, erklärte Richterin Eva Menges. Dabei sei es Sache der Autohersteller, das ordnungsgemäße Funktionieren eines Thermofensters nachzuweisen.

Klagen von Audi-, Mercedes- und VW-Fahrern

Geklagt hatten Autobesitzer in drei Verfahren gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Es handelt sich um die Besitzer eines VW Passat Alltrack 2.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 288, eines Audi SQ5 3.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 896Gen2BiT sowie eines Mercedes C220d, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgerüstet ist.

Offen dazu sind noch mehr als 100.000 Verfahren in Deutschland. Die Autobauer verweigerten bisher Schadenersatz, weil ihre Technik rechtlich einwandfrei und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt sei.

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Fazit

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung die Möglichkeit für Schadenersatz für Fahrer und Fahrerinnen von Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtung eingeräumt. Sie können nun Schadenersatz zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises einklagen, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Drei Autofahrer hatten geklagt und können nun in ihren Gerichtsverfahren den Schadenersatz einfordern.

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