Das Vorhaben ist Teil der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans, wie Umwelt- und Verkehrssenatorin Ute Bonde in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erläuterte.
Aktuell ist zur Verbesserung der Luftqualität auf 41 Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 angeordnet. Da die Messwerte in den vergangenen Jahren teils deutlich besser wurden, soll das Tempolimit voraussichtlich auf bis zu 25 Straßen entfallen. Auf sieben weiteren Strecken sollen die Limits wegen weiterhin hoher Schadstoffbelastung bestehen bleiben, auf neun weiteren zumindest abschnittsweise aus Gründen der Verkehrssicherheit, etwa vor Kitas oder Altenheimen.
Prüfungen für Schulwege und Verkehrssicherheit
Für jene 25 Abschnitte, bei denen die Begründung "schlechte Luft" nicht mehr trägt, hat die Verwaltung zusätzlich geprüft, ob dort sogenannte hochfrequentierte Schulwege verlaufen. In solchen Fällen kann Tempo 30 auch aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.
Bonde ließ offen, wo die Temporeduzierung darüber hinaus erhalten bleibt. Die Senatorin verwies darauf, dass die konkrete Liste und Ausgestaltung erst mit dem Senatsbeschluss zum Luftreinhalte- und Lärmschutzplan feststehen.
Nachts Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
Unabhängig davon plant der Senat, auf vielen Hauptverkehrsstraßen nachts Tempo 30 anzuordnen – zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr. Betroffen ist ein Straßennetz von rund 230 Kilometern Länge. Als Begründung nennt die Verwaltung den Lärm- und Gesundheitsschutz.
Die nächtlichen Beschränkungen sind Bestandteil des Lärmaktionsplans und sollen den Schutz der Anwohner stärken. Details zu den betroffenen Straßenabschnitten werden nach dem Senatsbeschluss veröffentlicht.
Rechtslage und Einordnung
In Ortschaften ist nach Straßenverkehrs-Ordnung die Regelgeschwindigkeit Tempo 50. Abweichungen auf Tempo 30 bedürfen einer konkreten Begründung, etwa Unfallhäufungen, besondere Gefährdungen für Kinder oder Senioren, Lärmschutz oder Luftreinhaltung. Seit einer jüngeren StVO-Anpassung sind hochfrequentierte Schulwege als Begründung möglich.
Gegen die Rücknahme von Tempo-30-Regelungen gibt es Kritik, unter anderem von Umweltverbänden, den Grünen und aus Reihen der SPD. Befürchtet werden mehr und schwerere Unfälle. Die Senatsverwaltung verweist hingegen auf die geltende Rechtslage und den Grundsatz einer einzelfallbezogenen Begründung.
Zeitplan und nächste Schritte
Über Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan will der Senat am 19.08.2025 entscheiden. Konkrete Straßenlisten und Umsetzungszeitpunkte sollen im Anschluss bekannt gegeben werden. Bis dahin gelten die aktuellen Anordnungen weiter.