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BGH-Urteil im Berliner Raser-Prozess
Mord-Urteil in Teilen bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag (18.6.2020) das Mord-Urteil gegen den Hauptangeklagten im Prozess um ein illegales Autorennen auf dem Berliner Ku´damm bestätigt. Der Fall des zweiten Fahrers muss erneut verhandelt werden.

Drehzahlmesser
Foto: Getty Images

Das Berliner Landgericht verhängte am 27.2.2017 gegen die beiden Angeklagten Hamid H. (28) und Marvin N. (25) lebenslängliche Freiheitsstrafen wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einen lebenslangen Führerscheinentzug. Damit folgte der Vorsitzende Richter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Mit diesem Richterspruch wurden in Deutschland erstmals Teilnehmer an einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang wegen Mordes verurteilt.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch 2018 wegen Rechtsfehlern aufgehoben und an das Landgericht zurückgewiesen. Im März 2019 entschieden die Richter dort erneut auf eine lebenslange Haft wegen Mordes. Wieder legten die beiden in U-Haft sitzenden Angeklagten Rechtsmittel ein. Insbesondere bei die Entscheidung gegen den zweiten Fahrer Marvin N. gab es rechtliche Bedenken. Hier beantragten der Verteidiger und auch die Bundesanwaltschaft eine Aufhebung des Urteils – jetzt muss dieser Fall erneut vor dem Landgericht Berlin verhandelt werden. Das Urteil gegen Hamid H. bleibt bestehen – die Richter sahen drei Mord-Merkmale erfüllt: Das Opfer war wehr- und arglos, die hohe Geschwindigkeit gemeingefährlich und die Selbstsucht des Angeklagten wurde als niederer Beweggrund gewertet.

Im Landgericht-Prozess plädierte die Verteidigung damals für Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für einen Fahrer und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässige Körperverletzung für den anderen Angeklagten. Sie argumentierte, die Teilnahme an einem illegalen Autorennen sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Die beiden Männer seien davon ausgegangen, sie haben alles unter Kontrolle. Eine Psychologin hatte vor Gericht einen Unfallverursacher als "massiv selbstüberschätzend" beschrieben. Im Rennen ging es ums Gewinnen und um das Ego aufzuwerten, er sei sich keiner eigenen Schuld bewusst, so die Deutsche Presseagentur.

Unfall-Auto wurde 72 Meter weit geschleudert

In der Nacht zum 1. Februar 2016 hatten sich Hamid H. und Marvin N. mit ihren Autos (Audi A6 TDI und Mercedes-AMG CLA 45) ein illegales Rennen auf dem Berliner Kurfürstendamm geliefert. Dabei überfuhren sie mit Geschwindigkeiten jenseits der 150 km/h elf Ampelanlagen, die meisten davon zeigten rot. In der Höhe der Gedächtniskirche kollidierte der Audi mit einem Jeep, der aus einer Seitenstraße bei grüner Ampel fuhr. Das Fahrzeug wurde 72 Meter weit geschleudert und überschlug sich mehrfach. Michael W. (69), der Fahrer des Jeeps war auf der Stelle tot. Zum Zeitpunkt des Unfalls soll der Audi zwischen 160 und 170 km/h schnell gewesen sein, der Mercedes 138 km/h. Beide Fahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt, eine Beifahrerin musst mit Schock und Verletzungen ins Krankenhaus.

Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen wurde damals als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit 400 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei tödlichen Unfällen wurden in der Regel die Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und oftmals dann zu einer Geldbuße oder einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ende 2017 gab es als eine Reaktion auf eine Reihe von Unfällen bei illegalen Straßenrennen eine Gesetzesverschärfung. Veranstaltern von Straßenrennen und Teilnehmern drohen nach dem neuen Gesetz empfindliche Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft. Werden bei einem Straßenrennen darüber hinaus Personen verletzt oder gar getötet, ist eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Die Neufassung des Gesetzes sieht zudem vor, dass die Fahrzeuge der Beteiligten beschlagnahmt werden können, auch die Führerscheine können eingezogen werden.

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