MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"12698664","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}
MISSING :: ads.vgWort
{"irCurrentContainer":"12698664","configName":"ads.vgWort"}

i-Kfz Anmeldung
Online-Zulassung ist ab 1.Oktober möglich

Bislang konnte man sein Fahrzeug online nur abmelden oder wiederzulassen. Künftig sollen alle Services rund um die Kfz-Zulassung online möglich sein. Ab dem 1.Oktober 2019 wir die dritte Stufe des Projekts „i-Kfz“ umgesetzt.

Nummernschild
Foto: Reinhard Schmid

Die Tage, an denen man Stunden auf der Zulassungsstelle verbringt, sind gezählt. Mit der Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat soll die Kfz-Zulassung künftig komplett online möglich sein. Das erweiterte i-Kfz-Angebot sieht digitale Lösungen für alle Standardverfahren vor. Online sollen so Neuzulassungen, Umschreibungen, Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel sowie Adressänderungen möglich sein. In den letztgenannten drei Fällen kann das Fahrzeug unmittelbar nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb genommen werden. Bei der Neuzulassung dauert es etwas länger. Tatsächlich verfügbar ist die Zulassung ab dem 1. Oktober 2019.

Unsere Highlights

Um die neuen Onlinedienste nutzen zu können, wird, um sich gegenüber den Zulassungsstellen zu identifizieren, ein elektronisch lesbarer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät oder alternativ die „AusweisApp2“ für Android benötigt. Alternativ sollen für die Identifikation auch bislang nicht genannte „sonstige geeignete technische Verfahren mit gleichwertiger Sicherheit“ zum Einsatz kommen können. Diese müssten aber erst vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und freigegeben werden. Die anfallenden Gebühren können per Kreditkarte oder Giropay beglichen werden.

Mit der neuen Verordnung werden auch die Fahrzeughersteller in die Pflicht genommen. Sie müssen künftig Datensätze aus EU-Übereinstimmungsbescheinigungen digital übermitteln. Diese fahrzeugbezogenen Informationen werden in einer zentralen Datenbank beim KBA vorgehalten. Das neue Online-Verfahren soll jährlich rund drei Millionen Stunden Zeitaufwand sowie rund 20 Millionen Euro an Kosten einsparen.

Das kann i-Kfz schon jetzt

Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle
GDV

Bislang können Privatpersonen lediglich Abmeldungen und Wiederzulassungen online erledigen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert sind. Um den Service zu nutzen, benötigen Sie zunächst ein Fahrzeug, aber kein beliebiges. Falls Sie etwa ein Auto online anmelden möchten, geht das nur mit einem Wagen, der zuvor bereits im selben Bezirk auf Sie zugelassen war – und das zuletzt nach dem ersten Januar 2015. Warum? Weil „seit diesem Datum die neuartigen Plaketten auf den Kennzeichen angebracht werden und die Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes enthalten“, erläutert die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V). Es geht also nicht um das Baujahr, oder die Erstzulassung. Die digitale Außerbetriebsetzung ist übrigens bereits seit besagtem ersten Januar 2015 möglich.

Was brauchen Sie noch? Sie müssen sich natürlich ausweisen können, und zwar mit dem neuen Personalausweis inklusive Onlinefunktion im Scheckkarten-Format. Dazu benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone nebst Ausweis-App. Nur damit können Sie Ihre Identität als natürliche Person (die sie auch sein sollten) glaubwürdig im Netz bestätigen.

Noch was? Ja, Kennzeichen. Die müssen im Falle einer Anmeldung bereits bei der Abmeldung des Autos wieder von Ihnen reserviert worden sein. Klartext: Die Kennzeichen liegen im besten Fall noch mit abgerubbelter Plakette in Ihrer Garage, denn sobald das Verfahren abgeschlossen ist und von der Zulassungsbehörde bearbeitet wurde, erhalten Sie neue Plaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (das ist der Fahrzeugschein) auf dem Postweg. Und Achtung: Für die Kennzeichen gilt eine Reservierungsfrist von einem Jahr.

Daten griffbereit halten

Das war jetzt aber alles, oder? Nein, ein Girokonto brauchen Sie noch, damit Sie die Kfz-Steuer per SEPA-Lastschriftverfahren begleichen können. Das allerdings ist ja nichts Neues. Wenn Sie alles zusammen haben, dann gibt es da einige Daten, die Sie zur Eingabe parat haben müssen:

  • Sicherheitscode (freigerubbelt) auf der alten Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Fahrzeug-Identnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Gegebenenfalls gültige Hauptuntersuchungs- / Sicherheitsprüfungsnachweis (Expresscode auf dem ausgedruckten HU-Bericht)

Geschenkt gibt es den digitalen Vorgang allerdings nicht. Die Anmeldegebühr (gilt auch für Abmeldungen) liegt bei 6,10 Euro und kann in Einzelfällen um einige Cent differieren. Seit dem ersten Oktober 2017 ist neben der Abmeldung auch die Wiederanmeldung eines Autos online möglich. Wie angekündigt wird nun auch die Anmeldung neuer Autos und die generelle Ummeldung ermöglicht werden.

So könnte die Zulassung ablaufen

  1. Wer ab Oktober sein Auto (oder Motorrad) online zulassen möchte, muss wie folgt vorgehen:
  2. Mit dem Online-Personalausweis auf beim Portal der Behörde anmelden
  3. Daten inklusive freigerubbeltem Sichereheitscode des Fahrzeugbriefs eingeben
  4. Kennzeichen auswählen
  5. Gebühr bezahlen

Achja, die neuen Plaketten und der frisch ausgestellte Fahrzeugschein kommen dann ganz analog auf dem Postweg zu Ihnen.

Fazit

Mit dem Onlinedienst wird nicht nur die Arbeit der Behörden erleichtert, sondern uns Autofahrern auch neben Wartezeit der Weg zum Amt erspart. Daumen hoch!

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten