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Abgas-Kartell aus VW, BMW und Daimler
Millionen-Strafen für alle außer Daimler

Fünf deutsche Autobauer haben sich über die Technik, Kosten und Zulieferer ihrer Dieselfahrzeuge und deren Abgasreinigung sowie über den Einsatz von Benzinpartikelfiltern abgesprochen. Nach jahrelangen Ermittlungen kündigen die Wettbewerbshüter der EU nun Milliardenstrafen an.

Auspuff Dieselkartell
Foto: Frank Roeder

Die EU-Kommission hat am 8.Juli 2021:gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und VW hohe Wettbewerbsstrafen verhängt. Nach einer Mitteilung der Kommission muss BMW wegen rechtswidriger Absprachen im Zeitraum vom 25.6.2009 bis zum 1.10.2014 zu Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen (inklusive Audi und Porsche) muss etwas mehr als 500 Millionen Euro abführen.

Die Kommission sieht es als erwiesen an, dass sich das Kartell über die Größen der Ad-Blue-Tanks und die entsprechenden Reichweiten abgesprochen habe. Entsprechend hätten sie den Wettbewerb um für Kunden relevante Produktmerkmale eingeschränkt.

Unsere Highlights
Pkw-Abgas-Kartell
EU-Kommission

Daimler wird die Strafe wegen (Selbst)-Anzeige erlassen

Daimler wurde die Geldbuße in Höhe von 727 Millionen Euro erlassen, da die Stuttgarter die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt haben. Auch Volkswagen erhielt einen Ermäßigung von 45 Prozent, da der Konzern ab 2006 zur Aufklärung beigetragen hat. Alle drei Autobauer bekamen für den nun geschlossenen Vergleich zudem einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent. Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt.

Kartell verhinderte saubereres Abgas

Margrethe Vestager, in der Kommission für Wettbewerbspolitik zuständig sagte: "Die fünf Automobilhersteller Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche verfügten über die Technologie, mit der sich die schädlichen Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus reduzieren ließen. Sie haben aber einen Wettbewerb darüber vermieden, das volle Potential dieser Technologie zu nutzen, um besser zu reinigen als vom Gesetz vorgesehen. Somit ist der heutige Beschluss ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn eine eigentlich legitime technische Zusammenarbeit schiefgelaufen ist. Wir dulden es nicht, wenn Unternehmen Absprachen treffen, die gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Wettbewerb und Innovation zur Minderung der durch den Pkw-Verkehr verursachten Umweltbelastung sind von entscheidender Bedeutung, damit Europa die ehrgeizigen Ziele des Grünen Deals erreichen kann. Dieser Beschluss zeigt, dass wir entschieden gegen alle Formen von Kartellrechtsverstößen vorgehen werden, die dieses Ziel gefährden."

BMW teilt in diesem Zusammenhang mit: "Die BMW Group hat bereits zu Beginn des Kartellverfahrens klar gemacht, dass sie den Umfang der damaligen Vorwürfe für überzogen und ungerechtfertigt hält. Aus diesem Grund hat das Unternehmen im Gegensatz zu den beteiligten Wettbewerbern kein voreiliges Schuldeingeständnis in Form eines Kronzeugenantrags abgegeben."

Wichtig ist für die BMW Group insbesondere ein Aspekt: "Die EU-Kommission hat nochmals bestätigt, dass die mit dem vorliegenden Vergleich abgeschlossene Untersuchung allein mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betraf. Auch laut Bußgeldbescheid der EU-Kommission gibt es keine Hinweise darauf, dass es zu einer Abstimmung zwischen den Parteien bezüglich des Einsatzes verbotener Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests gekommen wäre."

Die weitere Chronologie des Auto-Kartells

20.4.2021: Nach jahrelangen Ermittlungen haben EU-Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen das Kartellrecht zahlreicher deutscher Autohersteller festgestellt. Wie Business Insider berichtet, drohen den beteiligten Autobauern nun Milliardenstrafen. Daimler dürfte nach dem Medienbericht straffrei aus dem Verfahren hervorgehen, da der Autobauer frühzeitig als Kronzeuge mit der EU-Kommission kooperiert hat. Volkswagen kann durch eine spätere Selbstanzeige den Schaden zwar reduzieren, erwartet aber aufgrund der schieren Masse an Fahrzeugen trotzdem eine schmerzhafte Geldstrafe. Für die BMW Group wird es richtig teuer. Anders als Daimler und VW haben die Münchner alle Vorwürfe zurückgewiesen, sie können daher auf keine mildernden Nachlässe hoffen. Wie mehrere Verfahrensbeteiligte gegenüber Business Insider erklärten, droht BMW ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe.

7.4.2019: Die BMW Group hat am 6. April erklärt, das Unternehmen werde eine Milliarde Euro für eine nach einem EU-Kartellverfahren eventuell zu erwartende Strafe zurückstellen. Aus den jetzt bekannt gewordenen Beschwerdepunkten der EU-Kommission leitet das Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards die Verpflichtung ab, eine Rückstellung zu bilden. Gleichzeitig kündigt die BMW-Group an, sich mit allen rechtlichen Mittel gegen die Vorwürfe der EU vorzugehen.

5.4.2019: Wie mehrere Nachrichtenseiten übereinstimmend melden, bestätigen die EU-Wettbewerbshüter nun, dass sich die Autokonzerne VW, BMW und Daimler illegal abgesprochen haben. Wie die EU-Kommission mitteilt, ging es bei den Absprachen um Technologien bei der Abgasreinigung. Den Unternehmen, die nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen können, drohen demnach Strafen in Milliardenhöhe. Laut EU-Kommission hätten die Autobauer mit ihrem Verhalten den Innovationswettbewerb bei Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und damit Verbrauchern die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundliche Fahrzeuge zu kaufen. Und das, obwohl sie über die nötige Technik verfügten. Dies sei ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht, obwohl es sich dabei nicht um Preisabsprachen handelte.

18.9.2018: Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet‚ um zu prüfen, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Absprachen getroffen haben, um bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht unter Wettbewerbsdruck zu stehen. "Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen", teilte die EU-Kommission mit.

20.7. 2018: Der "Spiegel" meldet, "aus weiteren Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission zum sogenannten 5er-Kreis (Daimler, Volkswagen, BMW, Audi und Porsche)" gehe hervor, dass "es offenbar auch gemeinsame und erfolgreiche Verabredungen, den Einsatz von Partikelfiltern in Benzinmotoren zu vermeiden und schärfere Abgasgrenzwerte zu bekämpfen" gegeben habe. Partikelfilter für Benzinmotoren sollen den Ausstoß von Feinstaub reduzieren. Besonders Feinstaub aus sehr kleinen Partikeln, gilt als gesundheitsgefährdend.

Laut "Spiegel" fand die EU-Kommission Hinweise auf Absprachen in den von den Autokonzernen selbst zur Verfügung gestellten Dokumenten und in Unterlagen, die bei diversen Hausdurchsuchungen gefunden wurden.

Die Chefs der Antriebsentwicklung der Autobauer sollen nach Protokollen ihrer Arbeitskreise bereits im Jahr 2009 entschieden haben: "Der Einsatz eines Partikelfilters soll beim Ottomotor unbedingt vermieden werden." Und man unterstütze "eine gemeinsame Vorgehensweise." Aus Sitzungen der Entwicklungschefs Juni 2009 zitiert der "Spiegel" wie folgt: "Das Ziel einer Vermeidung einer kostenintensiven Maßnahme wie Partikelfilter wird seitens der E-Leiter bestätigt." Zudem soll ein "politisches Lobbying in Brüssel" beauftragt worden sein, um schärfere Grenzwerte für den Ausstoß von Partikeln bei Ottomotoren möglichst lange zu verzögern.

Bekannt ist die Diskussion, mit welchen technischen Maßnahmen die Abgaswerte insbesondere von Benzinern mit Direkteinspritzung unter die strenger werdenden Grenzwerte zu drücken seien. Lange galt als keineswegs sicher, dass Benziner dazu unbedingt einen Partikelfilter brauchen, der allerdings nie Teil von Vorschriften war. Aktuell haben die Autohersteller allerdings große Probleme, weil viele Automodelle die Abgaswerte nach dem neuen Prüfzyklus WLTP sowie den Abgasmessungen auf der Straße (Real Driving Emissions, RDE) nicht mehr erfüllen. Die neue Abgasnorm Euro 6d Temp gilt ab 1.9. 2018. Die Autobauer rüsten daher die meisten Modelle, oft mitten im Modellzyklus um und bauen Partikelfilter ein. Bei vielen Modellen entstehen dadurch Produktionsverzögerungen und Lieferengpässe, andere Typen oder Varianten fliegen für die letzte Zeit eines Modellzyklus aus dem Programm (wie etwa der BMW M3), manche bleiben (wegen geringen Anteils im Modellmix) gestrichen.

7.8.2017: EU-Kommissar Günther Oettinger stellte klar, dass, wenn sich die Vorwürfe gegen die Autobauer erhärten, drohen "Strafen, die weh tun". Auf große Namen werde man keine Rücksicht nehmen, so Oettinger. "In den vergangenen zehn Jahren hat die EU neun Kartellfälle mit Bezug zur Autoindustrie geahndet und Strafen von rund zehn Milliarden Euro verhängt. Das zeigt, um welche Größenordnungen es auch jetzt gehen kann, sagte der CDU-Politiker der "Bild".

6.8.2017: Nach einer weiteren Enthüllung des "Spiegel" soll sich die deutschen Autobauer ab dem Jahr 2006 mit Zulieferer Bosch detailliert über die Einführung einer neuen Softwarefunktion zur AdBlue-Dosierung abgestimmt. Das geht aus der VW-Selbstanzeige bei den Kartellbehörden hervor. Demnach habe Bosch seine Basissoftware für die Motorsteuerung um zwei Modi ergänzt: Einen Füllstandsbetrieb mit maximaler AdBlue-Versorgung und höchster Effizienz. Er sollte offenbar gewährleisten, dass Zulassungstests gemeistert wurden. Daneben sollte eine sogenannte Online-Dosierung programmiert werden. Sie hatte einen geringeren Wirkungsgrad bei der Abgasreinigung. In einer illegalen Variante konnte sie offenbar auch dazu genutzt werden, hohe Reichweiten zu erzielen und damit das Manko zu kleiner AdBlue-Tanks ausgleichen. In einer E-Mail eines VW-Mitarbeiters heißt es, dass man sich mit der Dosierfunktion in "rechtlichen Grauzonen" bewege. Welcher Hersteller die Software-Funktionen verwendet hat, ist nicht bekannt.

Des Weiteren soll VW die US-Umweltbehören CARB und EPA über den wahren Hintergrund der Einführung der Softwarefunktion im Unklaren gelassen haben. "Keiner will die wahre Motivation den Behörden (CARB, EPA) berichten", heißt es in einer VW-Mail. BMW teilte auf Nachfrage mit, dass der Begriff Online-Funktion nicht mit einer unzulässigen Reduzierung oder gesetzeswidrigem Verhalten gleichzusetzen sei.Eine unzulässige Umschaltung zwischen Test- und Realbetrieb habe es bei BMW nicht gegeben. Daimler, VW und Bosch wollten sich wegen laufender Verfahren nicht zu den Papieren äußern.

28.7.2017: Nach Informationen des Spiegels gibt es in der Selbstanzeige und den bei den Kartellbehörden eingereichten Unterlagen von Volkswagen auch Hinweise auf eine Beteiligung des Zulieferers Bosch. Demnach soll der Stuttgarter Elektronikkonzern geholfen haben, eine "Dosierungsstrategie" für AdBlue zu entwickeln. "Alle wollen eine Limitierung" der AdBlue-Einspritzung "wegen der begrenzten Größe der Harnstofftanks. Keiner will die wahre Motivation dieser Limitierung den Behörden (CARB, EPA) berichten", zitiert das Blatt einen Manager nach dem Treffen des 5er-Kreis mit Bosch.

26.7.2017: Volkswagen hat in einer Sondersitzung des Aufsichtsrats die Mitglieder des Gremiums über die Kartell-Vorwürfe informiert. Illegale Kartellabsprachen hat es nach Darstellung des Konzerns nicht gegeben. Stattdessen sei die Zusammenarbeit zwischen Autoherstellern in verschiedenen Bereichen durchaus üblich, heißt es. Zudem ist es nicht zu beanstanden, wenn Unternehmen die Machbarkeit und die Standardisierung neuer Technologien erörterten. "Es ist weltweit üblich, dass Autohersteller sich zu technischen Fragen austauschen, um so die Innovationsgeschwindigkeit und -qualität zu steigern", hieß es in einer Erklärung des Konzerns.

26.7.2017: VW stellte Selbstanzeige bei den Behörden im Juli 2016.

26.7.2017: Bei der Präsentation der Halbjahresbilanz gab Daimler-Chef Dieter Zetsche keine weiteren Infos preis: "Wir sind gut beraten, uns nicht an Spekulationen zu beteiligen".

26.7.2017: BMW setzt weitere Gespräche über Kooperationen mit Daimler aus. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung beruht dies auf der Selbstanzeige von Daimler, die für große Verärgerung gesorgt habe. "Das Vertrauen ist total beschädigt", zitiert das Blatt aus Industriekreisen. Allerdings gibt es keinen Vorstandsverschluss zu dem Abbruch der Gespräche. Bereits seit Jahren kooperieren beide Unternehmen unter anderem beim Einkauf. Für die Zukunft war der Ausbau eines gemeinsamen E-Auto-Ladenetz und eine Allianz der Carsharingfirmen "Car2Go" und "Drive now" geplant. Letzteres wird aber wohl noch voran getrieben.

25.7.2017: Daimler hat die Selbstanzeige bereits 2014 bei den Kartellbehörden gestellt.

24.7.2017: Daimler ist mit seiner Selbstanzeige beim Bundeskartellamt wohl dem Wettbewerber Volkswagen zuvor gekommen. Nach Recherche der Süddeutschen Zeitung, WDR und NDR wandte sich der Daimler-Konzern deutlich früher an die Wettbewerbshüter. Damit können der Stuttgarter Autobauer auf Straffreiheit hoffen, falls die Brüsseler EU-Kommission Geldbußen verhängt. Für VW sei dann nur noch ein Strafnachlass von maximal 50 Prozent möglich, aber auch nur, wenn Volkswagen weitere Beweismittel vorgelegt hat.

24.7.2017: Der VW-Aufsichtsrat wird sich am Mittwoch (26.7.2017) außerplanmäßig treffen, um die aktuelle Lage zu besprechen.

23.7.2017: BMW nimmt Stellung zur Berichterstattung und weist den "Vorwurf, dass aufgrund zu kleiner Ad Blue-Behälter eine nicht ausreichende Abgasreinigung in Euro 6 Diesel-Fahrzeugen der BMW Group erfolgt, entschieden" zurück. Während Euro 5-Modelle ein freiwiliges und kostenloses Software-Update erhalten, "um weitere Abgasreduktionspotentiale zu realisieren", gibt es für Euro 6-Modelle der BMW Group keinen Rückruf oder eine Nachrüstung. Zur angeblichen Absprache mit anderen Herstellern in Sachen Ad Blue-Tankgröße teilt BMW mit: "Diskussionen mit anderen Herstellern über Ad Blue-Behälter zielten aus Sicht der BMW Group auf den notwendigen Aufbau einer Betankungsinfrastruktur in Europa ab."

Die Hintergründe des Auto-Kartells

Wie der Spiegel am Freitag (21.7.2017) berichtet, soll sich die deutsche Autoindustrie bereits seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen über die Technik, Kosten, Zulieferer und sogar über die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen haben. Als Beleg dafür diene eine Selbstanzeige des VW-Konzerns bei den Wettbewerbsbehörden, so der Spiegel weiter.

An den Absprachen sollen VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler beteiligt gewesen sein. Seit den Neunzigerjahren haben sich demnach mehr als 200 Mitarbeiter der Unternehmen in mehr als 60 Arbeitskreisen (auch "5er Kreise" genannt) abgestimmt. Gezielt wurde mit den Absprachen der Wettbewerb außer Kraft gesetzt, so der Vorwurf des Spiegel.

Ad Blue-Tankgrößen abgesprochen

Als Beispiel nennt der Spiegel Absprachen unter anderem über die Technik zur Abgasreinigung von Dieselahrzeugen. Diese dürfen heute als Basis für den Dieselskandal gelten, glaubt der Spiegel. Beraten wurde unter anderem über die Größe der Ad Blue-Tanks. Große Tanks wären teurer gewesen. Also verständigten sich die Autohersteller auf kleine Tanks. Die darin enthaltene Menge Ad Blue reichte aber irgendwann nicht mehr aus, die Abgase ausreichend zu reinigen – es half nur noch tricksen, mutmaßt der Bericht.

Abgestimmt haben sollen sich die Autobauer auch über Baugruppen wie Cabriodächer. Hierbei ging es laut Spiegel um die Auswahl von Lieferanten oder die Festlegung von Kosten. Es bestehe "der Verdacht", erklärt Volkswagen in seinem Schriftsatz auch für Audi und Porsche, dass es zu "kartellrechtswidrigem Verhalten" gekommen sei. Auch Daimler hat eine Art Selbstanzeige eingereicht. Hintergrund: Bei Kartellrechtsverstößen geht straffrei aus, wer als quasi Kronzeuge zuerst anzeigt. Laut Spiegel bittet der VW-Konzern auch im Namen der Töchter Porsche und Audi um "Erlass, hilfsweise Ermäßigung der andernfalls zu verhängenden Geldbuße".

Hinweise nur zufällig gefunden

Die Kartellbehörden hatten Hinweise auf die Absprachen bereits im Sommer vergangenen Jahres gefunden. Damals hatten Sie im Rahmen von Ermittlung über eine mögliche Absprache von Stahlpreisen auch Räume der Volkswagen AG durchsucht. Als eine Art Beifang fanden sie Hinweise auf möglicherweise illegale Absprachen in der Autoindustrie. Nur zwei Wochen später reichte VW die Selbstanzeige beim Bundeskartellamt ein. Auch Daimler hat ein solches Dokument bei den Wettbewerbshütern hinterlegt. Dadurch wollen die Unternehmen mögliche Strafzahlungen mindern.

Die Konzerne wollten sich am Tag der Veröffentlichung zu Details der Untersuchungen nicht äußern. Die Aktienkurse hingegen hatten am Freitag (21.7.2017) reagiert. Der Kurs der BMW-Aktie verlor über 3 Prozent, Daimler fast 3 Prozent. Papiere von Volkswagen gaben zwischenzeitlich knapp 5 Prozent nach und rutschten ans Ende des deutschen Leitindexes Dax.

Welche Absprachen sind legal, welche kartellrechtlich bedenklich?

Dabei ist längst nicht klar, ob und vor allem welche Absprachen der Autoindustrie wirklich zu beanstanden sind. Zum Thema Abgasreinigung betreiben die fünf Hersteller beispielsweise seit 1996 sogar ein Gemeinschaftsunternehmen namens "Abgaszentrum der Automobilindustrie" (ADA). Es sitzt im Porsche-Entwicklungszentrum Weissach firmiert als GbR und nennt auf der eigenen Website als Zweck freimütig "die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abgasnachbehandlung von Personenkraftwagen mit Otto- und Dieselmotor".

Der damalige Vorstandsvorsitzende Wendelin Wiedeking nannte es eine "Drehscheibe der Abgasforschung der gesamten deutschen Autoindustrie". Wie das Handelsblatt berichtet, verzögerte sich die Eröffnung um ein Jahr, schließlich erklärte das Bundeskartellamt, man werde das das Abgaszentrum "kartellrechtlich nicht verfolgen". Zuvor hatte sich Opel bei der Kartellbehörde beschwert, das die GM-Tochter und auch Ford von einer Beteiligung an dem Abgaszentrum und deren Froschungsergebnissen ausgeschlossen wurden. Der 5er-Kreis befürchtete, dass Technologien zu den US-Konzernen übermittelt werden könnten. Selbst der Spiegel hat darüber bereits am 22. Januar 1996 berichtet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Auto-Kartell

Kann ich Schadenersatz verlangen?

Den Schaden, der durch die illegalen Absprachen entstanden ist, falls sich der Verdacht erhärtet, können Neuwagenkunden als Käufer oder Leasingnehmer einklagen. Als Einzelperson ist das jedoch sehr aufwändig, wenngleich die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt.
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag (24.7.2017), er rechne mit zehntausenden Verfahren, in denen Autokäufer Schadenersatz für überteuerte Fahrzeuge verlangen werden. Viele Kunden hätten einen "möglicherweise viel zu hohen Preis" für ihre Autos gezahlt. Der vzbv wolle auch eine Musterklage möglich machen, damit Kunden nicht einzeln vor Gereicht gehen müssen.

Hat es bereits in der Vergangenheit harte Strafen gegen Kartelle gegeben?

Ja, 2016 wurde eine Rekordstrafe von 2,927 Milliarden Euro gegen die Lkw-Hersteller Daimler, DAF, Renault/Volvo und Iveco verhängt. Sie hatten Verkaufspreise von rund 1,1 Millionen Fahrzeugen abgesprochen.

Mit welchen Strafen müssen die Vorstände der Autohersteller rechnen?

Nach Kartellrecht sind nur Bußgelder für Unternehmen vorgesehen. Allerdings könnte die Verwicklung in die möglichen Absprachen zur personellen Konsequenzen führen, das Konzern-Lenker dann nicht mehr tragbar für ein Unternehmen sind.

In unserer Fotoshow zeigen wir unsere aktuellen Verbrauchsmessungen der Dieselfahrzeuge.

Fazit

Die EU hat die Ermittlungen zum Abgas-Kartell von BMW, Daimler und VW abgeschlossen und Strafen in Milliardenhöhe angekündigt. Daimler geht als Kronzeuge wohl straffrei aus, VW reduziert durch eine Selbstanzeige den Strafrahmen. BMW hat immer geleugnet und wird nun wohl am härtesten bestraft.

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