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Rasentraktor
Nummernschild für Rasenmäher vom Tisch?

Die Bundesregierung plante die Versicherungspflicht für Aufsitzmäher, Stapler und ähnliche Arbeitsgeräte. Diese ungewöhnliche Idee ist nach einem Beschluss des Vermittlungsausschusses vorläufig vom Tisch. Hier alle Infos.

Aufsitz Rasenmäher
Foto: Juan Silva via Getty Images

Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 21. Februar 2024 auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen. So meldet es der Bundesrat aus dem jüngst abgehaltenen Vermittlungsausschuss zu diesem Thema.

Nummernschild am Rasentraktor?

Was sich hinter diesem kurzen Statement verbirgt, hatte ursprünglich eine gewisse Sprengkraft. Denn in der nicht unüblichen Art, EU-Vorgaben in Deutschland besonders gründlich umzusetzen, hatte die Regierung zuvor weitreichende versicherungsrechtliche Änderungen für "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" geplant. Die sind bei einer bauartbedingten Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h von der Zulassungspflicht befreit und unterliegen bislang nicht der Versicherungspflicht wie zum Beispiel ein Auto.

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In der Richtlinie 2021/2118 vom 24. November 2021 hatte die EU sich mit diesem Thema befasst. Tenor: Grundsätzlich sollen alle motorbetriebenen Fahrzeuge mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet sein, um zum Beispiel bei einem Unfall die Unfallgegner entschädigen zu können. Hierfür plante die deutsche Regierung eben die Einführung einer separaten Haftpflichtversicherung für jedes derartige Fahrzeug. Darunter wären nicht nur Rasentraktoren und Aufsitzmäher gefallen, sondern beispielsweise auch der Gabelstapler beim Getränkehändler.

Sogar Versicherer dagegen

Gegen diese Idee sträubten sich sogar die Versicherer selbst, die üblicherweise nicht im Verdacht stehen, neue Geschäftsideen einfach liegenzulassen. "Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend", zitiert die Süddeutsche Zeitung den Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen vom Gesamtverband der Versicherer (GDV). "Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte", so Asmussen.

Der Grund für die Ablehnung: Solche Fahrzeuge sind bisher bereits über die jeweilige Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die geplante Neuregelung hätte zur Überarbeitung hunderttausender bestehender Verträge und einem gewaltigen Aufwand geführt. Nicht zuletzt liefen Unternehmen Sturm gegen diese mit hohem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbundene Idee, die auch zu einem Versicherungsnachweis wie dem "Nummernschild" bei Elektro-Scootern geführt hätte.

Nach dem Aus für die vorgesehene Versicherungspflicht im Vermittlungsausschuss muss nun der Bundestag hierüber abstimmen. Bei der Bundesratssitzung am 24. März muss auch dieser noch zustimmen, danach kann das geänderte Gesetz (ohne Haftpflicht für den Rasentraktor) in Kraft treten.

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Fazit

Wäre es nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegangen, hätten hunderttausende "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" wie Aufsitzmäher oder Gabelstapler künftig eine eigene Haftpflichtversichung benötigt. Weil diese Geräte aber praktisch nie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, liefen Versicherer und Unternehmen Sturm gegen diese mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Idee. Nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss bleibt es bei der bisherigen Regelung, die zum Beispiel private Rasentraktoren wie bisher unbürokratisch über die persönliche Haftpflichtversicherung absichert. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen, was aber als Formalie gilt.

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