Wer nämlich während der Fahrt den Arm oder den Ellenbogen oder die Füße aus dem offenen Seitenfenster streckt, riskiert ein Bußgeld – im schlimmsten Fall über 300 Euro. Denn das italienische Straßenverkehrsrecht wertet das Verhalten nicht nur als Ordnungsverstoß, sondern unter bestimmten Umständen auch als Gefährdung.
Bußgeld von bis zu 338 Euro möglich
Laut Artikel 169 des italienischen "Codice della Strada" ist es verboten, dass Körperteile – etwa Arme oder der Kopf – über die Fahrzeugkontur hinausragen. Bereits das Ablegen des Ellenbogens auf der Fensterkante könnte eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die Polizei kann in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld von mindestens 85 bis maximal 338 Euro verhängen.
Noch teurer kann es werden, wenn der Fahrer zusätzlich gegen seine Pflicht zur sicheren Fahrzeugbeherrschung verstößt. Artikel 141 schreibt ausdrücklich vor, dass ein Fahrer jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug behalten muss. Wer also einhändig lenkt, weil der andere Arm draußen schwingt, kann mit weiteren 42 bis 173 Euro zur Kasse gebeten werden.
Gesetzeslage ist klar – auch wenn sie vielen nicht bekannt ist
Im Gesetzestext heißt es: "Il conducente e i passeggeri non devono determinare sporgenze dalla sagoma trasversale del veicolo." ("Fahrer und Mitfahrer dürfen keine Überstände über die seitliche Kontur des Fahrzeugs hinaus verursachen.")
Das bedeutet: Weder der Fahrer noch ein Mitfahrer darf während der Fahrt Körperteile aus dem Fenster halten. Zwar wird das Verhalten im Alltag oft toleriert – bei einer Verkehrskontrolle oder im Falle eines Unfalls wird es jedoch als klarer Verstoß gewertet. Übrigens: In Italien wird die Fahrzeugbreite gemäß Artikel 61 der Straßenverkehrsordnung ohne die Außenspiegel gemessen.
Risiko und Unfallgefahr
Neben der rechtlichen Komponente spielt natürlich auch die Sicherheit eine Rolle. Wer nur mit einer Hand lenkt, schränkt seine Reaktionsfähigkeit ein. Vor allem in Notfallsituationen oder bei plötzlichen Ausweichmanövern kann das gefährlich werden. Kommt es dann zum Unfall, kann der herausgestreckte Arm zur schweren Verletzung führen – und bei der Schadensregulierung eine Mitschuld begründen.
Versicherungsgesellschaften sehen das Verhalten kritisch. In manchen Fällen kann es sogar zur Kürzung der Leistungen führen, wenn der Fahrer durch das Verhalten grob fahrlässig gehandelt hat. Auch dann, wenn eigentlich der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet hat.
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