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Das besondere Verkehrs-Schild: Anlieger frei​
Wer ist ein Anlieger? Und wer muss draußen bleiben?​

"Anlieger frei", mit diesem Zusatzschild sind Anlieger zum Beispiel von einem Durchfahrtsverbot ausgenommen. Aber, wer sind denn diese Anlieger? Wir klären auf.

Anlieger frei-Schild
Foto: Detailfoto via Getty Images

Das "VZ 1020-30" ist ein Zusatzschild, das in Kombination mit anderen Verkehrsschildern gilt – zum Beispiel mit dem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder VZ 255 (Verbot für Krafträder) oder VZ 242.1 (Fußgängerzone). Es erlaubt Anliegern die Durchfahrt, trotz des geltenden Verbotsschilds. Allerdings, eine gesetzliche Definition des "Anliegers" gibt es gar nicht.

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Anlieger ist, wer eine Beziehung zum Grundstück hat

Der ADAC weist darauf hin, dass die Rechtsprechung "die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt". Demnach ist ein Anlieger, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder wer dieses Grundstück für eine Erledigung aufsuchen muss. "Es genügt", so die Juristen des Autoclubs, "irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück."

Entsprechend gelten auch erwünschte und unerwünschte Besucher, auch wenn derjenige nicht zu Hause ist, den man besuchen möchte. Auch Eigentümer oder Pächter von Schrebergärten gelten als Anlieger – ebenso Handwerker oder Bauunternehmer, die von einem Anlieger beauftragt wurden. Des Weiteren dürfen auch Verkehrsteilnehmer in die Sperrzone einfahren, die eine andere Person abholen möchten.

Hohe Bußgelder bei Nichtbeachtung

Vorsicht ist geboten bei unbewohnten Grundstücken. Hier muss der Anlieger, so der ADAC, "der Allgemeinheit ausdrücklich oder stillschweigend die Erlaubnis erteilt haben, sein Grundstück zu betreten oder zu benutzen". Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn an einem See-Grundstück der Zusatz "Baden auf eigene Gefahr" angebracht ist.

Die Bußgelder bei Missachtung des "Anlieger frei"-Schilds fallen unterschiedlich aus und richten sich nach dem Verbotsschild. Welche Strafen Sie erwarten, sehen Sie in der Fotoshow.

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Fazit

Das kleine Zusatzschild "Anlieger frei" erlaubt es Anliegern trotz eines Durchfahrts- oder Einfahrtsverbot in eine Sperrzone einzufahren. Als Anlieger gilt – der Begriff ist nicht juristisch definiert – jeder, der eine Beziehung zu einem Grundstück hat. Wer nicht zu dieser Personengruppe gehört, riskiert ein Bußgeld.

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