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21 Jahre ohne TÜV
Das wird richtig teuer

Die Polizei hat auf der A70 im Landkreis Schweinfurt bei einer Kontrolle einen Fahrzeuganhänger mit abgelaufenem TÜV erwischt – mit sehr lange abgelaufenem TÜV!

Anhänger
Foto: werbeantrieb via Getty Images

Wie die Polizei Schweinfurt-Werneck mitteilt, wurde der Autofahrer am Montag (20.11.2023) gegen zwölf Uhr angehalten, da den Beamten der Anhänger aufgefallen war, dessen Kennzeichen ungestempelt waren.

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Saftiges Bußgeld für 21 Jahre ohne TÜV

Daraufhin winkte die Polizei den Pkw-Fahrer heraus und stellte fest, dass die Plakette zur Hauptuntersuchung seit dem Februar 2002 abgelaufen war. Um das zeitlich einzuordnen: Der Euro wurde als Bargeld im Januar 2002 eingeführt. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde untersagt, bis das Gefährt eine aktuelle Hauptuntersuchung vorweisen kann. Den 47-jährigen Fahrer erwartet ein saftiges Bußgeld. 60 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig – darüber hinaus gibt es eine vertiefte bzw. erweiterte Hauptuntersuchung (Standard nach einer Überschreitung von mindestens zwei Monaten). Diese kostet rund 20 Prozent mehr als eine gewöhnliche HU. Sollte der Anhänger mehr als sieben Jahre stillgelegt gewesen sein, droht eine technische Vollabnahme mit zusätzlichen Kosten.

Grundsätzlich gilt bei Anhängern bis 750 Kilogramm, dass alle 24 Monate eine Hauptuntersuchung fällig wird. Die einzige Ausnahme gibt es bei der Erstzulassung; da gilt eine 36-Monats-Frist. Wer seinen TÜV um zwei bis vier Monate überzieht, zahlt 15 Euro Strafe, eine Überziehung zwischen vier und acht Monate kostet 25 Euro.

Anders sieht es bei Anhängern aus, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Hier kostet eine Überziehung des TÜV um mindestens acht Monate 75 Euro und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich.

Was passiert bei einem Unfall?

Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Im Falle eines Unfalls verliert man natürlich nicht automatisch den Versicherungsschutz: Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können.

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Fazit

Die Polizei stoppte einen Anhänger mit seit 2002 abgelaufenem TÜV. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld und eine erweiterte Hauptuntersuchung. Fahren ohne TÜV kann zudem versicherungsrechtliche Folgen haben.

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