Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren. Rot oder gelb.

Abknickende Vorfahrt
Wer darf hier zuerst fahren? Rot oder gelb?

Veröffentlicht am 30.07.2025
Abknickende Vorfahrt
Foto: Stefanie Keller/Stadtratte/KajaNi via Getty Images

Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, haben grundsätzlich Vorrang – unabhängig davon, ob sie dem abknickenden Verlauf folgen oder geradeaus fahren und damit die Vorfahrtsstraße verlassen. Der Vorrang gilt gegenüber allen Fahrzeugen, die aus den Nebenstraßen kommen. Fahrzeuge auf den Nebenstraßen müssen in jedem Fall warten, bis der Verkehr auf der Vorfahrtsstraße durch ist. Erst danach dürfen sie in die Kreuzung einfahren.

Wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig aus den Nebenstraßen kommen

Treffen zwei Fahrzeuge gleichzeitig aus den untergeordneten Straßen auf die Kreuzung, gilt unter ihnen – nachdem die Vorfahrtsstraße frei ist – wieder die allgemeine Regel "rechts vor links". Das bedeutet: Das Fahrzeug, das von rechts kommt, fährt zuerst, das andere muss warten. Diese Regel gilt nur unter den Fahrzeugen ohne Vorfahrt.

Komplizierter wird es, wenn sich zwei Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße befinden, aber unterschiedliche Fahrtrichtungen haben. Zum Beispiel:

  • Fahrzeug A folgt dem abknickenden Verlauf der Vorfahrtsstraße nach links.
  • Fahrzeug B befindet sich auf dem entgegenkommenden Abschnitt der Vorfahrtsstraße und will geradeaus weiterfahren – also die Vorfahrtsstraße verlassen.

In dieser Konstellation greift nicht "rechts vor links", sondern die allgemeine Regel für Linksabbieger (§ 9 StVO): Fahrzeug B muss dem entgegenkommenden Fahrzeug A Vorrang gewähren, da B die Vorfahrtstraße verlassen möchte und dabei die Spur von A kreuzt.

Auch wenn beide Fahrzeuge formal auf der Vorfahrtsstraße sind, gelten in solchen Fällen die bekannten Grundsätze des Abbiegens – mit Vorrang des Gegenverkehrs.

So erkennt man eine abknickende Vorfahrt

Eine abknickende Vorfahrt liegt vor, wenn die Hauptstraße an einer Kreuzung nicht geradeaus weiterführt, sondern einen Knick macht. Dies wird durch das Verkehrszeichen 306 ("Vorfahrtstraße") in Kombination mit dem Zusatzschild 1002 angezeigt. Auf dem Zusatzschild zeigt eine dicke Linie den Verlauf der Vorfahrtsstraße an, dünnere Linien stehen für die untergeordneten Nebenstraßen.

Abknickende Vorfahrt Schild
Stefanie Keller via Getty Images

Übrigens: Das korrekte Zusatzzeichen zur abknickenden Vorfahrt muss durch die dicken und dünnen Linien alle relevanten Abzweigungen an dieser Kreuzung abbilden, um die Vorfahrtssituation eindeutig zu machen.

Wann muss geblinkt werden?

Die Blinkpflicht ist bei abknickender Vorfahrt ebenfalls klar geregelt:

  • Wer dem Knick der Vorfahrtsstraße folgt, muss immer blinken, weil er die Richtung ändert.
  • Wer die Vorfahrtsstraße verlässt, also geradeaus weiterfährt (wenn die Hauptstraße z. B. nach links abknickt), muss nicht blinken, da keine Richtungsänderung vorliegt – es sei denn, er biegt tatsächlich nach rechts oder links ab.

Missverständnisse entstehen häufig dadurch, dass Fahrer nicht oder falsch blinken – etwa beim Folgen der abknickenden Vorfahrt ohne Blinker, oder beim Verlassen der Hauptstraße mit überflüssigem Blinksignal.