Die Mängelquote lag dabei je nach Fahrzeugkategorie zwischen 1,8 und 9,3 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Abschlussbericht des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) zur AU-Mängelstatistik hervor.
Die Datenbasis des Berichts umfasst insgesamt 10,8 Millionen untersuchte Fahrzeuge aus den rund 27.400 AU-Betrieben, die über die Branchensoftware "AÜK Plus" statistisch ausgewertet wurden. Berücksichtigt wurden dabei Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder, die einer AU-Pflicht unterliegen.
Durchschnittliche Mängelquote bei 3,8 Prozent
Insgesamt wurden bei über 400.000 Fahrzeugen konkrete Mängel im Rahmen der AU festgestellt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 3,8 Prozent – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (2023: 4,1 Prozent). Die Verteilung der Mängel auf die unterschiedlichen Fahrzeugtypen hat sich im Jahresvergleich kaum verändert.
Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), unterstrich die Bedeutung der regelmäßigen Emissionskontrolle: "Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die hohe Relevanz der Abgasuntersuchung für den Umweltschutz. Nur durch eine Endrohrmessung kann sichergestellt werden, dass ein Kraftfahrzeug über seine gesamte Lebensdauer hinweg die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhält."
Partikelanzahlmessung zeigt Defizite
Seit dem 1. Juli 2023 unterliegen Diesel-Pkw und -Nutzfahrzeuge mit Euro-6/VI-Norm einem neuen Messverfahren im Rahmen der AU: der Partikelanzahlmessung (PN-Messung). Diese wurde eingeführt, um Emissionsverstöße besser erfassen zu können – mit spürbaren Auswirkungen. Auch hier wurden deutliche Mängel festgestellt: Die Mängelquote lag bei Diesel-Pkw bei 4,0 Prozent – trotz bestandener On-Board-Diagnose (OBD).
Grün betont: "Diese Quote zeigt klar, dass allein die OBD-Prüfung bei weitem nicht ausreicht, um schadhafte Dieselfahrzeuge zu erkennen. Die Investitionen der AU-Betriebe in moderne Messtechnik – inzwischen über 125 Millionen Euro – waren notwendig und zielführend."
Bereits im Februar 2024 wurde erstmals eine gemeinsame Zwischenbilanz der neuen Prüfmethodik vorgelegt. Die Auswertung stammt aus einer Kooperation von TÜV-Verband, Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), ASA-Verband, DEKRA und der KÜS. Basis waren die Ergebnisse von rund 950.000 Diesel-Pkw, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. Oktober 2023 überprüft wurden.
Dabei fielen rund 32.000 Fahrzeuge durch, was einer Durchfallquote von 3,43 Prozent entspricht. Ein Zusammenhang mit der Laufleistung ist klar erkennbar:
- Fahrzeuge mit unter 50.000 Kilometern Laufleistung: 2,8 Prozent nicht bestanden
- Fahrzeuge mit 50.000 bis 160.000 Kilometern: 3,3 Prozent
- Fahrzeuge mit über 160.000 Kilometern: 4,7 Prozent
Auffällig dabei: Nur 0,72 Prozent der geprüften Fahrzeuge zeigten einen Fehler im Abgassystem, der über das On-Board-Diagnosesystem (OBD) erkannt oder im Steuergerät hinterlegt war. Das unterstreicht die Aussage der Fachverbände, dass die rein elektronische Diagnose allein nicht ausreicht, um Emissionsverstöße sicher zu erkennen.
Fast 185.000 Mängel im Vorfeld erfolgreich behoben
Als positives Ergebnis wird im Bericht hervorgehoben, dass bei rund 185.000 Fahrzeugen bereits vor der eigentlichen AU abgasrelevante Mängel erkannt und fachgerecht beseitigt wurden. Diese Fahrzeuge bestanden anschließend die Untersuchung mit zulässigen Emissions- und Diagnosedaten.
Die jährliche Zahl der durchgeführten Abgasuntersuchungen liegt laut ZDK bei rund 25,5 Millionen Fahrzeugen. Dazu zählen sowohl AU-Pflichtige im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) als auch zusätzliche Prüfungen etwa bei Werkstattaufenthalten oder Verdachtsfällen.