Betroffen von diesem Verfahren ssind neben Deutschland auch Tschechien, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Spanien und Großbritannien. Diesen Ländern wird vorgeworfen keine Gesetze gegen und Strafen für den Einsatz verbotener Abschaltvorrichtungen zum Zwecke der Verbrauchs-, und Abgasoptimierung eingeführt zu haben. Dieses wurde von der EU bereits im Jahre 2007 mit der Verordnung 715/2007 gefordert. Ein Vertragsverletzungsverfahren verläuft in mehreren Stufen und kann mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sowie einer Geldbuße für das betroffene Mitgliedsland enden.
Zwei Verfahren stehen im Raum
Bei den Vertragsverletzungsverfahren geht es um zwei potenzielle Verstöße gegen EU-Recht. Der erste bezieht sich auf die Verordnung von 2007, in der die Euro-5- und Euro-6-Abgasnormen festgelegt wurden. Sie verbietet nicht nur jene Vorrichtungen zum An- und Abschalten der Abgasreinigung, mit der VW beim Zulassungsverfahren gemogelt hat. Sie schreibt den EU-Staaten auch vor, für derartige Verstöße Strafen festzulegen und anzuwenden. Daran aber hat sich kaum ein Land gehalten – obwohl die Frist dazu bereits im Januar 2009 ablief.
Punkt zwei dreht sich um Abschalteinrichtungen bei anderen Herstellern. Hier hatte die Behörde im Zuge des VW-Skandals die EU-Staaten aufgefordert, zu prüfen, ob außer Volkswagen noch andere Autohersteller diese Systeme einsetzen. Bisher haben nur Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland reagiert.