Ab 2026: 16 geheime Bußgeldfallen auf deutschen Autobahnen

Lkw-Fahrer aufgepasst
16 geheime Bußgeldfallen auf deutschen Autobahnen

Veröffentlicht am 06.06.2025
Lkw Gewichtskontrolle BALM
Foto: ollo via Getty Images

Ziel der Maßnahme ist es, überladene Lastkraftwagen frühzeitig zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen – zum Schutz der Infrastruktur, der Verkehrssicherheit und der Umwelt. Insgesamt sind bis zum Jahr 2028 16 solcher Kontrollstellen auf deutschen Autobahnen vorgesehen.

Technischer Aufbau und Funktionsweise

Herzstück der neuen Anlagen ist ein sogenanntes "Weigh-in-Motion"-System (WIM), das in die Fahrbahn integriert wird. Zwei piezoelektrische Sensorbalken erfassen das Gewicht eines Fahrzeugs in Echtzeit – ohne dass dieses anhalten muss. Wird eine Überschreitung festgestellt, zeigt eine LED-Tafel einige Hundert Meter weiter das Kennzeichen an und fordert zur Fahrt auf den nächsten Rastplatz auf.

Dort erfolgt die zweite Gewichtskontrolle auf einer eichfähigen Kontrollwaage. Wird die Überladung bestätigt, kann die Weiterfahrt untersagt werden – je nach Schwere des Verstoßes. Zugleich werden Bußgelder zwischen 30 und 452 Euro fällig. Ab einer Überschreitung von mehr als fünf Prozent muss die überschüssige Ladung vor Ort abgeladen werden. Für diesen Zweck werden Rastplätze mit zusätzlichen Abstellflächen ausgestattet.

Pilotanlage an der A4 in NRW

Die erste Gewichtskontrollstelle wird derzeit auf der A4 zwischen Aachen und Köln eingerichtet, unmittelbar vor dem Rastplatz Rur-Scholle-Süd. Die Auswahl dieses Standorts ist kein Zufall: Über die A4 verläuft ein Großteil des Schwerlastverkehrs aus den Häfen von Antwerpen und Rotterdam in Richtung Köln, wo sich auch Deutschlands größter Containerbahnhof befindet.

  • Geplante Inbetriebnahme: Frühjahr 2026
  • Tägliche Kontrollkapazität: rund 500 Fahrzeuge
  • Kosten pro Anlage: rund 2,5 Millionen Euro
  • Ziel: flächendeckender Ausbau auf 16 Anlagen bis 2028

Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

Die technischen Anlagen werden durch die Autobahn GmbH geplant, gebaut und betrieben. Die Durchführung der Gewichtskontrollen und Bußgeldverfahren liegt in der Zuständigkeit des BALM. Bei Verstößen haften Fahrer und Halter gleichermaßen – ein Punkt, der vor allem in der Logistikbranche für Diskussion sorgt.

Die Transportwirtschaft reagiert verhalten. Während die meisten Akteure das Ziel der Maßnahme grundsätzlich unterstützen, wird von Branchenverbänden eine differenzierte Betrachtung gefordert – etwa bei saisonalen Gewichtsschwankungen oder unverschuldeten Abweichungen. Kritisiert wird zudem, dass bislang kaum über die technische Zuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit der WIM-Systeme informiert wurde.

Zu schwere Lkw ein Problem auch für Brücken

Im Jahr 2024 kontrollierte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bundesweit 146.569 Lkw, davon waren mehr als 16.000 Fahrzeuge überladen – teils um mehrere Tonnen. Von solchen überladenen Lastwagen geht ein hohes Sicherheitsrisiko aus. Sie sind schwerer zu lenken und haben einen deutlich verlängerten Bremsweg. Außerdem werden Reifen und Achsen überdurchschnittlich strapaziert. Zudem kommt die Belastung der ohnehin marode Brückeninfrastruktur. Bisher erfolgten die Kontrollen überwiegend manuell durch mobile Streifen des BALM.