Nachdem die Autobahnbrücke über den Rhein-Herne-Kanal bei Bottrop Ende 2023 wegen gravierender Schäden für den Schwerverkehr gesperrt werden musste, ist sie inzwischen zwar wieder befahrbar – allerdings nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Um diese Beschränkung durchzusetzen, haben die Städte Bottrop und Essen gemeinsam mit der Autobahn GmbH ein automatisiertes Kontrollsystem installiert.
Wiegeanlage mit Schranke stoppt zu schwere Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge werden bei der Anfahrt zur Autobahnbrücke automatisch gewogen. Wer die zulässige Gewichtsgrenze überschreitet, wird von einer Schranke gestoppt und muss abfahren. Die digitalen Daten der Messanlage gehen je nach Fahrtrichtung direkt an die zuständigen Ordnungsämter Bottrop (Fahrtrichtung Dortmund) und Essen in der Fahrtrichtung Oberhausen/Kamp-Lintfort.
Das System erkennt jedes Fahrzeug, erfasst das Gewicht und registriert Verstöße automatisch für ein späteres Bußgeldverfahren. In der Regel liegt die Geldbuße bei etwa 100 Euro, kann aber auch zwischen 50 und 150 Euro betragen – abhängig von Fahrzeugtyp und Einzelfall.
Millionen durch Bußgelder – trotz klarer Beschilderung
Trotz der deutlich sichtbaren Verkehrsschilder versuchen weiterhin viele Fahrzeuge unerlaubt die Brücke zu befahren – darunter vor allem Sprinter, Busse, Wohnmobile oder auch Pkw mit Anhänger. Das hat spürbare finanzielle Folgen. 2024 hat die Stadt Bottrop nach eigenen Angaben über eine Million Euro erhalten, die Stadt Essen erhielt rund 540.000 Euro. Insgesamt belaufen sich nach Angaben der Zeitung "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" die Bußgelder auf fast vier Millionen Euro. Die Gründe für die Differenz zur Gesamtsumme:
- Nicht alle Bußgelder werden bezahlt: Ein Teil der Verfahren bleibt offen, wird nicht vollstreckt oder endet im Einspruch. Dadurch reduziert sich die tatsächlich verbuchte Summe.
- Abzüge durch Verfahrenskosten: Verwaltungsgebühren und Personalaufwand werden von der Bruttoeinnahme abgezogen.
- Anteil fließt an das Land NRW: Bei Bußgeldern über 60 Euro erhält das Land NRW grundsätzlich einen pauschalen Anteil oder führt die Vollstreckung bei Nichtzahlung durch – inklusive anteiliger Einnahmen.
- Unklare Zuständigkeit bei bestimmten Fahrzeugtypen: Bei Fahrzeugen mit gewerblichen Kennzeichen oder ausländischen Haltern übernimmt teils das Landesamt für zentrale Aufgaben (LZPD NRW) die Abwicklung.
Einnahmen stehen steigenden Kosten gegenüber
Der finanzielle Nutzen für die Städte ist erheblich, doch gleichzeitig verursacht die Sperrung für Schwerverkehr auch Mehraufwand: Durch die Umleitung auf kommunale Straßen steigt die Belastung in angrenzenden Stadtteilen, was zu zusätzlichem Sanierungsbedarf und Verwaltungsaufwand führt. Der Aufbau und Betrieb der Kontrolltechnik sowie die Verarbeitung der Bußgeldverfahren verursachen ebenfalls laufende Kosten.
Die Brücke wird dauerhaft nur für leichtere Fahrzeuge freigegeben bleiben. Ein vollständiger Ersatzneubau ist bereits in Planung, zieht sich aber nach Angaben der Autobahn GmbH noch über mehrere Jahre hin.