Die Reparatur sichtbarer Karosserieteile könnte bald deutlich günstiger werden. Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Designrecht um eine Klausel zu ergänzen: Sichtbare Karosserieteile wie die Hauben und Stoßfänger an Front und Heck, die Kotflügel, die Außenspiegel, die Türen aber auch die Scheinwerfer sollen fremde Hersteller nachbauen und verkaufen dürfen. Die nachgebauten Ersatzteile sind aller Voraussicht nach erheblich günstiger zu haben als die Originalteile der Autohersteller. Bisher war der Nachbau sichtbarer Teile untersagt, da sich die Autohersteller auf einen gesetzlich verankerten Designschutz berufen konnten. Für diesen Designschutz gibt es jetzt Ausnahmen: Dient das Ersatzteil der Reparatur, entfällt der Schutz.
Allerdings scheint Justizministerin Katarina Barley (SPD) mit einer Ausnahme von der Ausnahme der Autoindustrie sehr weit entgegenzukommen: Autoteile, die bereits vor der Gesetzesänderung ihren Designschutz bekamen, sollen noch weitere 25 Jahre geschützt sein. Damit wären sichtbare Teile der 45 Millionen aktuell in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge bis mindestens 2044 von der Marktliberalisierung ausgenommen.

Die Wirtschaftswoche vermeldet, dass Kunden, die ihr Fahrzeug nach Inkrafttreten des geänderten Designschutz-Gesetzes kaufen, von erheblichen Preissenkungen profitieren könnten. Gemeinsam mit dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) ermittelten die Wirtschaftsspezialisten, dass Fremdhersteller die Ersatzteile um bis zu 47 Prozent günstiger anbieten könnten als die Autohersteller. Grundlage der Auswertungen sind Daten aus Italien, den Niederlanden und Spanien, wo das Ersatzteilgeschäft bereits liberalisiert ist. Die „freien“ Ersatzteile aus diesen Ländern durften bisher weder nach Deutschland importiert, noch hier gehandelt oder von von Werkstätten eingebaut werden. Das dies trotzdem passiert, wurde von der Autoindustrie toleriert – wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Allerdings gingen die Behörden selbst immer wieder gegen den illegalen Teilehandel vor.
Autoindustrie hält dagegen
Die Autoindustrie ist trotz der geplanten langen Übergangsfrist alles andere als begeistert: Der VDA (Verband der Automobilindustrie) weist darauf hin, dass der Designschutz eine Voraussetzung für Investitionen in Innovationen sei. Zudem sei der Schutz im Kampf gegen Produktpiraten notwendig. Als weiteres Gegenargument verweist der VDA darauf, dass nachgebaute Ersatzteile den Werterhalt und die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
Bisher handelt es sich bei den Änderungen zum Designschutz nur um einen Entwurf – der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen. Es ist also offen, ob das Gesetzt überhaupt kommt und wenn ja, ob der Entwurf nicht noch geändert werden muss.