Das US-Patentamt (USPO – United States Patent Office) hat Teslas Wunsch nach einer Eintragung von "Robotaxi" und "Cybercab" als Markennamen abgewiesen. Der Begriff Robotaxi sei für einen Schutz zu allgemein und bei Cybercab monieren die Patent-Experten, dass andere Unternehmen ähnliche Cyber-Marken anstreben. Darunter befinde sich auch eine Firma, die Zubehör für Teslas Pick-up Cybertruck anbiete.
Tesla hatte in seinem Antrag erklärt, die fraglichen Begriffe in Bezug auf "Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge, nämlich Automobile, Automobile und deren Bauteile" verwenden zu wollen. Die Prüfer des USPO haben daraufhin festgestellt, dass es zwar keine kollidierenden Markeneinträge gäbe, aber dass es sich um einen rein beschreibenden Begriff handele, den auch andere Unternehmen zur Beschreibung ihrer Waren und Dienstleistungen verwenden.
Dreimonats-Frist für Tesla
Nach dem Beschluss des USPO hat Tesla drei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Im Rahmen dieser Stellungnahme müsste Tesla Beweise und Argumente zur Untermauerung seiner Argumentation für die Marke einreichen. Dazu zählen unter anderem Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Broschüren, Anzeigen und relevante Screenshots der Website des Antragstellers in Bezug auf die im Antrag genannten Waren und/oder Dienstleistungen, "einschließlich aller Materialien, die die Begriffe der angemeldeten Marke verwenden". Außerdem müsse Tesla dem Patentamt mitteilen, ob Konkurrenten die Begriffe "Robo, Robot oder Robotic" verwenden, um für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu werben. Sollten die Tesla-Verantwortlichen die Dreimonats-Frist verstreichen lassen, verwirft das Patentamt den Antrag. Tesla-Verantwortliche haben sich bisher nicht zu der Entscheidung geäußert.

Mit dem vollautonomen Cybercab möchte Tesla bald Fahrdienste anbieten. Die Eintragung von "Cybercab" als geschützte Marke ist allerdings vorerst gescheitert.
Tesla hatte die beiden Marken an dem Tag im Oktober 2024 angemeldet, als der Elektroauto-Hersteller das Cybercab vorgestellt hat. Mit dem vollautonomen Cybercab möchte Tesla kurzfristig Fahrdienste anbieten. Da Tesla allerdings als Ankündigungs-Weltmeister in Sachen vollautonomes Fahren gilt, sind die Zweifel an einem baldigen und erfolgreichen Cybercab-Start groß. Teslas Serienmodelle schaffen nach wie vor nur das Autonomie-Level 2 (von 5), womit der Elektroauto-Pionier Herstellern wie Mercedes und BMW hinterherhinkt, die längst Level-3-Fahrzeuge anbieten.
Robobus noch nicht entschieden
Tesla versucht gleichzeitig, den Begriff Robotaxi für Transport-Dienstleistungen schützen zu lassen. Darunter fallen laut Antrag die Koordinierung von Reisearrangements für Einzelpersonen und Gruppen, die Organisation zeitbasierter Mitfahrdienste sowie das Angebot von Fahrzeug-Sharing oder -Miete. Über diesen Antrag hat das US-Patentamt noch nicht entschieden. Außerdem hat Tesla am 10. Oktober 2024 zwei Anträge zum Schutz des Begriffs Robobus gestellt – auch über diese Anträge hat das USPO noch nicht entschieden.

Vorreiter in Sachen vollautonomes Fahren: Waymo bietet seit Jahren in den USA einen vollautonomen Fahrdienst an.
Die Ablehnung der Anträge durch das Patentamt bedeutet nicht, dass Tesla die fraglichen Begriffe nicht nutzen darf – sie sind nun einfach nicht geschützt und jeder andere Anbieter kann sie ebenfalls verwenden. In der Nutzung allgemeiner Begriffe hat Tesla eine Geschichte: Das für autonomes Fahren entwickelte Assistenzpaket heißt bei Tesla Autopilot – bei seiner Einführung ermöglichte es allerdings nur Fahren auf einem rudimentären Autonomie-Level. Manch Fahrer nahm den Begriff zu ernst und überwachte die Fahrt seines Autos kaum noch – entgegen den ausdrücklichen Warnungen in der Betriebsanleitung. So kam es wegen Unaufmerksamkeit des Fahrers und anscheinend auch wegen technischer Fehlfunktionen zu schwersten Unfällen.
Allgemeine Begriffe problematisch
Der Schutz allgemeiner Begriffe ist auch nach deutschem Markenrecht kaum möglich. So ist beispielsweise "Die Bahn" nicht einfach als Marke schützbar, sondern erst nach einer sogenannten Verkehrsdurchsetzung, also einer langen und häufigen Nutzung oder in Kombination mit einem Bild als Wort-Bild-Marke.