Entsprechend wurde ein Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird. „Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein“, so das Bundesverkehrsministerium. Die Details für die Anforderung der Systeme werden indes erst im Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Verkehrsminister sieht Nachrüster nun in der Pflicht
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagt: „Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden. Sofern diese erfüllt sind, wird das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Nachrüst-Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden können.“
Die Hardware-Nachrüstungen zur Minderung der NOx-Emissionen im Straßenverkehr sind Teil des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung nachhaltiger Mobilität in unseren Städten“. Mit der Umrüstung von ÖPNV-Bussen, Kommunalfahrzeugen, von Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie von Pkw sollen Fahrzeughalter in besonders belasteten Regionen eine Möglichkeit erhalten, wie sie trotz Fahrverboten weiterhin mobil bleiben können. So können Pkw mit mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen „Euro 4“ und „Euro 5“ von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können, wenn diese im realen Fahrbetrieb dank Nachrüstung weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen.
Autohersteller sowie Auto-Verbände sehen Hardware-Umrüstungen kritisch, da hier unter anderem Gewährleistungsansprüche nicht geregelt sind und teilweise Fahrzeuge wegen des knappen Bauraums nicht umgerüstet werden können. Außerdem kritisieren sie, dass der Verbrauch sich erhöhen könnte und die Leistung der Motoren abnehmen soll.