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E-Auto mit eigenem Solarstrom laden
Achtung, das bringt die EEG-Novelle!

Elektroauto und Photovoltaik-Anlage? In der Praxis ist die Idee der eigenen Stromtankstelle aber nicht ganz unkompliziert. Die EEG-Novelle soll Erleichterung bringen.

EEG Solar Photovoltaik
Foto: sonnen.de

Seit dem 24. November 2020 gibt es 900 Euro Staats-Zuschuss für den Einbau einer privaten Ladestation (siehe Bildergalerie). Die eigene Stromtankstelle wird für Eigenheimbesitzer damit mehr oder weniger zum Schnäppchen. Wer eh schon eine Photovoltaik-Anlage (PV) auf dem Dach hat, kann so den selbst produzierten Strom einfach ins Auto laden. Kostenlos. Weil: Sonne kostet nichts. Zumindest theoretisch. So richtig einfach ist die Sache nämlich leider nicht. Und das hat gleich mehrere Gründe.

Unsere Highlights

Lichtblick: EEG-Novelle

Besitzer älterer PV-Anlagen profitierten 20 Jahre lang von einer garantierten Einspeisevergütung, die seinerzeit mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) etabliert wurde. Das EEG schuf die Grundlage für einen schnellen Ausbau privater Photovoltaik-Anlagen, weil sich die Sache für Hausbesitzer durch die stabile Vergütung relativ schnell rechnete. Wer heute so eine Anlage auf dem Dach hat, hatte bislang gleich mehrere Probleme: Photovoltaikanlagen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden, sollten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 31. Dezember 2020 aus der gesetzlichen Förderung fallen. Heißt: Für den produzierten Strom würde die gewohnte Vergütung entfallen. Denn nach der bislang gültigen gesetzlichen Regelung hätten diese Anlagen ihren Solarstrom nicht einfach weiter ins Netz einspeisen dürfen. Eine pauschale Vergütung war für diese sogenannten Post-EEG-Anlagen nicht vorgesehen. Kurz vor knapp scheint das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der lange diskutierten EEG-Novelle die Kurve gekriegt zu haben. So wie es aussieht, gibt es jetzt für die so genannten Ü-20-Anlagen eine Anschlussregelung. Wie die genau aussieht, ist noch nicht ganz klar. Allerdings heißt es aus der Koalition, dass damit ein Weiterbetrieb der alten Anlagen möglich ist. Wichtig: Auch die zunächst vorgesehenen Anforderungen an die Messtechnik (fernsteuerbare Zähler, usw.) sind offensichtlich zumindest für Bestandsanlagen vom Tisch.

EEG Solar Photovoltaik
SMA / Audi
Nachhaltigkeits-Idylle: Das E-Auto mit eigenem Solarstrom laden. Das Problem: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat einige Stolpersteine parat.

Problem: Eigenverbrauch

Bleibt das letzte Problem der älteren Anlagen: Sie sind meist überhaupt nicht darauf ausgerichtet, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Das wäre vor dem Hintergrund des alten EEG wirtschaftlich auch kaum sinnvoll gewesen, weil man ja den Strom vom Dach teurer verkaufen konnte, als man seinen Haus-Strom einkaufte. Unter anderem durch die gestiegenen Strompreise hat sich das inzwischen geändert. Es wäre also durchaus attraktiv, seinen eigenen Sonnenstrom auch selbst zu verbrauchen. Dafür muss aber die Bestandsanlage umgebaut werden. Ist das geschehen, gilt es für PV-Veteranen und PV-Neulinge, sich intensiv mit dem EEG zu beschäftigen.

EEG Solar Photovoltaik
IBC Solar AG
Wer eine neue PV-Anlage plant, die das eigene Haus (und das Elektroauto) mit Strom versorgen soll, läuft bei zu groß dimensionierten Anlagen Gefahr, EEG-Abgaben bezahlen zu müssen.

Problem: EEG-Umlage

Weil: Wer den selbst produzierten Solarstrom auch selbst verbraucht, muss dafür laut EEG eine Abgabe bezahlen. Das heißt, man bezahlt für den Strom, den man selbst erzeugt hat, eine Gebühr. Das ist ungefähr so, als müsse man für die Apfelbäume im Garten eine Obst-Steuer bezahlen. Klingt absurd, ist historisch gesehen aber gar nicht so abwegig. Weil im EEG ursprünglich kein Eigenverbrauch vorgesehen war, mussten nur Fremdverbraucher diesen EEG-Zuschlag bezahlen. Und über den wurde dann die garantierte Einspeisevergütung finanziert.

Weil das heute mit Blick auf die vielen privat betriebenen PV-Anlagen und eine mögliche Eigennutzung tatsächlich Irrsinn wäre, hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen. Die orientieren sich vor allem an der Größe, bzw. der Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage. Bis zu einer Peak-Leistung von 10 kW fiel bislang keine EEG-Umlage an. Auch hier gibt es offensichtlich im beschlussfähigen Entwurf der EEG-Novelle entscheidende Verbesserungen: Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch soll bei Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW Leistung entfallen. Bei Anlagen über 30 Kilowatt Peak muss auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 40 Prozent der EEG-Umlage abgeführt werden, das sind aktuell 2,7 Cent. So oder so: Ohne intensive Beratung wird kaum ein privates PV-Projekt gelingen. Detaillierte Informationen und Unterstützung gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen oder bei Beratungs-Portalen der Bundesländer.

Umfrage
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32652 Mal abgestimmt
Ja, so erreichen wir schneller einen umweltfreundlicheren Verkehr.Nein, wer das Geld für ein Elektroauto hat, soll das bitteschön allein bezahlen.

Fazit

Kaufprämien für Elektroautos und Plug-in-Hybride, Zuschüsse für Wallboxen: Die Bundesregierung investiert aktuell viel Geld, um Autofahrern den Abschied vom Verbrenner zu erleichtern. Die jetzt vorliegende Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht zumindest für Betreiber von privaten PV-Anlagen Hoffnung.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

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