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Neues Gesetz verabschiedet
Ladepunkte in Gemeinschaftsgaragen

Wer in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinschaftlich genutzter Tiefgarage wohnt, hat bislang kaum Möglichkeiten, sein Elektroauto zu laden. Ein neues Gesetz sorgt für Abhilfe.

8/2019, Elektroauto laden
Foto: Pixabay

Die schöne neue Welt mit dem Elektroauto funktioniert prima mit dem Einfamilien- oder Reiheneckhaus, an das sich eine Garage mit Stromanschluss anschmiegt. Da lässt sich dann eine Wallbox installieren, an der das Fahrzeug über Nacht oder auch mal zwischendurch die Akkus lädt.

Dort, wo man den lokal emissionsfreien Verkehr noch besser brauchen kann, funktioniert das weniger gut. In den Städten, wo Menschen in Mehrfamilienhäusern wohnen, ist der Stellplatz in einer Tiefgarage oft schon Luxus. Bislang konnte man dort nicht ohne weiteres einen Stromanschluss für das Laden seines Plugin-Hybriden oder eines E-Autos installieren.

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Rechtsanspruch auf Ladepunkt

Bislang musste für den Anschluss eines Ladepunktes die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen. Einer Meldung der dpa zufolge hat das Bundeskabinett jetzt ein neues Gesetz beschlossen, das diese Regelung kippt.

Eigentümer einer Wohnung und auch Mieter sollen in Zukunft einen Rechtsanspruch für den Einbau eines Ladepunktes haben. Die Kosten dafür müssen sie aber selbst tragen. Die Meldung zitiert Justizministerin Christine Lambrecht: "Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität."

Fazit

Wenn der Ladepunkt in der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage nicht an Kosten scheiterte, war es oft der Widerspruch aus der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das neue Gesetz schafft hier neue Möglichkeiten für Fahrer von elektrifizierten Autos.

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