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Neues Gesetz zum Digitalradio
DAB+ wird Pflicht in Neuwagen

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In Deutschland umgesetztes EU-Recht schreibt den Einsatz von Radios mit Empfangsmöglichkeit für DAB+ in allen Neuwagen vor. Stichtag ist der 21. Dezember 2020.

11/2019, Toyota C-HR Facelift Cockpit
Foto: Bernd Conrad

In den Aufpreislisten der Automobilhersteller findet sich in der Rubrik „Infotainment“ oft der Posten DAB+, als Einzeloption oder als Teil eines Pakets. Damit wird bald Schluss sein. Ab 21. Dezember 2020 ist der digitale Rundfunkstandard in jedem Neuwagen Pflicht. Auch stationäre Radio mit Display müssen dann DAB+ empfangen, darunter zum Beispiel Geräte für die Küche oder das Badezimmer.

Das schreibt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor. Sie basiert auf eine neue Regelung der Europäischen Union, die vom Bundestag als Gesetzentwurf genehmigt wurde. Die Programmvielfalt wird durch DAB+ größer. Aktuell werden über 260 verschiedene Programme ausgestrahlt, darunter auch Spartenprogramme. Nach offiziellen Angaben kann DAB+ an allen Autobahnen in Deutschland empfangen werden, bundesweit sind es nach Fläche 98 Prozent.

Unsere Highlights

Die Suche einer neuen Sendefrequenz, die nicht immer das Radio automatisch erledigt, entfällt bei DAB+. Vor allem im Auto ist das digital übertragene Programm damit komfortabler als UKW-Sender, zumal die Klangqualität besser ist.

Fazit

DAB+ ist für Autofahrer komfortabler, zudem erlaubt die Vielfalt des Angebots ein individuelles Programm. Ärgern dürften sich die Autohersteller, die das beliebte Infotainment-Extra ab Ende 2020 in die Serienausstattung packen müssen.

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