MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"4078104","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}
MISSING :: ads.vgWort
{"irCurrentContainer":"4078104","configName":"ads.vgWort"}

Die Wahrheit hinter der BMW-Diesel-Nachrüstung
Kompliziert, möglich, unwägbar

Gibt es tatsächlich die Möglichkeit, bei bestimmten BMW-Modellen einen SCR-Katalysator mit Original-BMW-Teilen nachzurüsten? Wir klären, was an der Sache dran ist.

BMW Diesel-Abgas-Nachbearbeitungs-Komponenten
Foto: BMW

Tatsache: Bei BMW-USA kann jeder ein SCR-Katsystem für bestimmte Diesel-Modelle nachbestellen, geliefert wird in alle Welt. Beim X3 ist der Einbau beispielsweise für Modelle ab 2013 möglich, X4, X5, X6 und der 3er folgten. BMW selbst will aber nach wie vor nichts von Nachrüstlösungen für ältere Dieselmodelle wissen. Inzwischen ist das Thema in den Medien angekommen, wurde im Dezember 2018 in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ behandelt und im Januar 2019 von der ARD-Sendung „Hart aber Fair“ wieder aufgenommen. Die berechtigte Frage: Sperrt sich BMW hier möglicherweise gegen die Interessen seiner deutschen Kunden, denen eine Hardware-Nachrüstung vorenthalten wird?

Unsere Highlights

Warum BMW in Europa keine SCR-Kats verbaut hat

Leider ist die Sache nicht so einfach: Fahrzeuge werden in den USA unter vollkommen anderen Voraussetzungen zugelassen als beispielsweise in der Europäischen Union, die unterschiedlichen Emissionsnormen sind nur ein Teil davon. Zum Zeitpunkt der Zulassung der hier als Beispiel ausgewählten X3-Modelle galten in den Vereinigten Staaten deutlich schärfere Stickoxid-Grenzwerte als in Deutschland. Die US-Grenzwerte waren seinerzeit nur unter Einsatz eines SCR-Kats zu erreichen, die deutschen ließen sich auch ohne diesen einhalten. Als wirtschaftlich denkendes Unternehmen hat sich BMW deshalb seinerzeit entschieden, die in der Herstellung teureren SCR-Kat-Modelle nur für den US-Markt zu bauen (auch wenn der X3, dem Wechselkurs sei Dank, in den USA deutlich günstiger zu haben ist als hierzulande). Nicht nur die Bayern dachten so wirtschaftlich – auch Mazda baute beispielsweise in der US-Variante des CX-5 einen SCR-Kat ein, in Europa fehlte dieser.

Euro 6 gegen Aufpreis war unbeliebt

Natürlich kann man heute fragen, warum es hierzulande den BMW-Kat nicht mal gegen Aufpreis gab – die Antwort auf diese Frage findet ihren Anfang im Jahr 2008. Im September dieses Jahres bekam der 3er (Baureihe E90) ein umfangreiches Facelift. Im Zuge dieses Facelifts wurden auch der 320d und der 330d kräftig überarbeitet – und für einen Aufpreis in Höhe von 990 Euro gab es die BluePerformance-Option. Diese Option bedeutete nichts anderes als die Ausrüstung mit einer Abgasnachbehandlung und damit das Erreichen der Euro-6-Norm. Und diese Option gab es nicht nur für den 3er, sondern auch für den 5er (F10/11), den 7er (F01/02) und den X5 (E70). Insgesamt wurden 56.160 Fahrzeuge verkauft, für die die BluePerformance-Option zur Verfügung stand. Bestellt wurde diese umweltfreundliche Sonderausstattung 816 mal – also wollten nur 1,5 Prozent der Kunden dieses Extra. Bei so einem verschwindend geringen Kaufinteresse verwundert es kaum, warum BMW diese Option wieder von der Sonderausstattungsliste nahm. Ob diese Fahrzeuge einfacher nachrüstbar sind, da Ersatzteile, deutsche Steuersoftware und deutsche Zulassung vorhanden sind, klärt BMW gerade.

BMW X3, Frontansicht
Hans-Dieter Seufert
In den BMW X3 der Baureihe F25 hat jetzt der Nachrüst-Spezialist Baumot ein Abgasnachbehandlungs-System mit originalem BMW-SCR-Kat und ebenso originalem AdBlue-Tank plus Tankheizung eingebaut. Die Ersatzteile wurden bei BMW in den USA bestellt und um eigenene technische Lösungen, wie beispielsweise einem Generator mit eigener Steuersoftware, ergänzt. Eine Zulassung gibt es dafür aktuell nicht.

Wichtig: Die bei BMW-USA angebotenen SCR-Kats sind keine Nachrüst-Kits, sondern Ersatzteile, gedacht, um Defekte an den entsprechenden US-Modellen beheben zu können. Trotzdem liegt es nahe, diese originalen und in Deutschland gefertigten Ersatzteile möglicherweise als Nachrüstlösung für deutsche X3-Modelle zu nutzen. BMW lehnt dies unter anderem mit Hinweis auf die Komplexität des Umbaus ab: Es sei der Einbau einer neuen Abgasanlage nötig, zudem müssen neue Kabelbäume, neue Steuergeräte, der AdBlue-Tank mit Heizung, entsprechende Leitungen und eine zusätzliche Sensorik montiert werden. Möglicherweise funktioniert die Umrüstung aber auch einfacher. So hat Nachrüstspezialist Baumot jüngst einen X3 mit einem BMW-SCR-Kat nachgerüstet, aber für die Steuerung des Abgasreinigungssystems einen eigenen Generator mit wiederum eigener Steuerung entwickelt – die Motorsteuerung von BMW tasten die Spezialisten nicht an, berichtet Stefan Beinkaempen, Vorstandsmitglied beim Nachrüst-Spezialisten Baumot Group. Probleme konnte Baumot bei seinen bisherigen Versuchen nicht feststellen.

SCR-Kat-Nachrüstung: technisch machbar

Davon unabhängig, ob die Nachrüstung aufwendig nach BMW-Standards oder pragmatisch mit Drittzulieferer-Technik erfolgt: sie wäre rein mechanisch möglich. BMW selbst müsste allerdings seine Motorsteuerungs-Software anpassen oder im Falle einer Nachrüstung durch beispielsweise Baumot dürfte die Generator-Software dauerhaft keine Konflikte mit den restlichen BMW-Systemen verursachen.

Ist der mechanische Umbau vollzogen und das Problem mit der Motorsteuer-Software gelöst, gilt es mit der Zulassung die nächste Hürde zu nehmen. Dazu gibt es seit dem 21. Dezember 2018 eine Bekanntmachung des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). In den zehn Seiten plus drei Seiten Anlagen umfassenden „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NOxMS-Pkw)“ sind viele Zulassungsvoraussetzungen aufgeführt. So wird unter anderem gefordert, dass die Systeme „im betriebswarmen Zustand bei Umgebungsbedingungen bis Minimaltemperaturen von 266 Kelvin (–7 Grad Celsius) für Umgebung und Reagens wirksam funktionsfähig“ sein müssen und, „dass die Funktionsfähigkeit des Systems bei bestimmungsgemäßem Betrieb über eine Kilometerleistung von 100.000 Kilometern oder über eine Lebensdauer von bis zu fünf Jahren – je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird – gewährleistet ist.“ Ob die Kilometerleistung beziehungsweise die fünf Jahre dann sogar garantiert sein müssen, geht aus dem Dokument nicht hervor. Wenn dies so wäre, wäre dies eine umfassendere Garantie, als sie die meisten Autohersteller bei Neuwagen bieten. Die teilweise im Raum stehende Befürchtung, dass eine Nachrüstung die Garantie des Autoherstellers außer Kraft setzt, dürfte bei vielen Nachrüst-Kandidaten aufgrund eines zeitlichen Endes eben dieser Garantie unbegründet sein. Beinkaempen vertritt die Ansicht, dass die Einhaltung der Richtlinien für die Erteilung einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ausreicht. Ob dies tatsächlich so ist, steht noch in den Sternen – noch wurde keine Zulassung aufgrund der neuen Bekanntmachung erteilt.

Mögliche rechtliche Probleme

Allerdings gibt es noch einen weiteren triftigen Grund, warum Autohersteller SCR-Kat-Nachrüstungen scheuen – das Stichwort heißt „Produktbeobachtungspflicht“. Diese ergibt sich aus höchstrichterlicher Rechtsprechung (der sogenannte „Honda-Fall“, entschieden vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes am 9. Dezember 1986, Aktenzeichen: VI ZR 65/86) und besagt, dass bei Hardwarenachrüstungen, die unter Mitwirkung des entsprechenden Autoherstellers zustande kommen, eine Prüfpflicht des Herstellers besteht. Einige Autohersteller interpretieren bereits die Herausgabe von Kennfelddaten als Mitwirkung, die zu einer Absicherung fremder Systeme durch den jeweiligen Autohersteller führen würde. Unabhängige Experten gehen aber teilweise davon aus, dass eine Warnung vor dem Einsatz der entsprechenden Systeme ausreichen könnte, der Produktbeobachtungspflicht Genüge zu tun. Im Streitfall könnte es bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung dauern, bevor Klarheit herrscht. Stefan Beinkaempen kommentiert dies mit einem Hinweis auf die unüberschaubare Anzahl von Nachrüst- und Anbauteilen, die aktuell für Pkws legal im Angebot sind – dort würden sich die Hersteller nicht so zieren wie bei Systemen zur Abgasnachbehandlung.

Fazit

Die Nachrüstung eines alten X3-Diesels mit einem SCR-Kat mit originalen BMW-Ersatzteilen ist rein mechanisch möglich, wäre aber mit einem hohen Aufwand verbunden. Mit Systemen von Drittzulieferern wie Baumot, die BMW-Teile in ihre Technik integrieren, wäre der Umbauaufwand offensichtlich geringer. Würde BMW selbst nachrüsten, müssten die Bayern ihre Motorsteuerungs-Software anpassen, während Baumot die Abgasreinigung mit einem eigenen Generator plus dazugehöriger Software steuert.

Seit Dezember 2018 gibt es Richtlinien für die Zulassung von nachrüstbaren Abgasnachbehandlungen – allerdings ist noch nicht ganz klar, wie genau diese Richtlinien auszulegen sind. Dies bezieht sich unter anderem sowohl auf eine Software-Anpassung durch BMW selbst als auch auf eine Zusatzsoftware eines Drittzulieferers. Selbst die Frage des Garantie-Umfangs der Nachrüstsysteme ist noch nicht ganz klar.

Zudem machen sich die Autohersteller um die Produktbeobachtungspflicht Sorgen – ob sich diese Pflicht mit einer einfachen Warnung aus der Welt schaffen lässt, ist ebenfalls ungeklärt.

Somit sind abseits aller rein mechanischen Umbaumöglichkeiten noch ein paar rechtliche Vereinfachungen und/oder Konkretisierungen nötig, um eine SCR-Katnachrüstung zu ermöglichen. Sollten diese schnell kommen, wäre möglicherweise vielen Autofahrern geholfen – Baumot-Vorstand Stefan Beinkaempen weist darauf hin, dass die Verbraucher eine Lösung brauchen. Einem Autohersteller angesichts der rechtlichen Unwägbarkeiten Unwillen beim Thema Dieselnachrüstung zu unterstellen, ist aber schlicht nicht korrekt.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten