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Youtuber startet spannenden Tesla-Versuch
Rekuperiert das Model 3 am Abschleppseil?

Ein Youtuber hat am Tesla Model 3 ausprobiert, ob die Rekuperation beim Abschleppen ausreicht, um den Akku wieder voll zu kriegen. Geht das – und wenn ja, wie schnell?

10/2021_Tesla Rekuperation durch Abschleppen
Foto: Cyber Hooligan

Ein Elektroauto mit leerem Akku so lange an den Abschlepphaken nehmen, bis der Energiebunker durch Rekuperation wieder genügend Saft hat: Geht das? Ja, geht. Zumindest unter gewissen Umständen. Den Beweis bringt der Youtuber Cyber Hooligan in einem Video auf seinem Kanal.

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Stromer abschleppen? Besser nicht

Eines aber vorweg: Bei E-Autos, an denen ein Schaden vorliegt, sind solche Aktionen tabu. Selbst das Abschleppen intakter E-Autos ist nur bedingt ratsam. Darauf weisen nicht nur Hersteller, sondern auch der ADAC ausdrücklich hin: "Elektroautos müssen in der Regel verladen und können nicht gefahrlos abgeschleppt werden, denn meist wird über eine Achse noch Energie im Elektromotor erzeugt. Fließt die Energie im E-Motor ohne aktivierte Elektronik, kann es zu hohen Induktionsspannungen kommen, die die Steuerungselektronik schädigen", erklärt der Automobilclub. Eine spezielle gesetzliche Regelung bezüglich einer generellen Abschlepp-Erlaubnis für E-Autos liege nicht vor.

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Warum der Tesla im Video den Spaß locker mitgemacht hat? Ganz einfach: Die Batterie des Model 3 hatte noch eine Restladung, alle seine Systeme waren ordnungsgemäß aktiv. Das Rollen im Schlepptau ist dann also vergleichbar mit einer langen Fahrt bergab, bei der der Akku durch die Rekuperation Energie zurückgewinnt.

Abschleppaktion mit Ertrag

So gönnt sich der Tesla aus dem Video in aller Seelenruhe frische Power, während sich der V6-Motor eines Toyota Camry vorne als Zugpferd abstrampelt. Beim Start des Versuchs hatte das Model 3 noch eine Restreichweite von drei Meilen, also 4,83 Kilometer. Nachdem das Gespann eine halbe Meile absolviert hat, ist der Wert mit 6,3 Meilen, sprich etwa zehn Kilometer, schon mehr als doppelt so hoch. Gute zehn Kilometer legten die Jungs im Video bei der Abschleppaktion insgesamt zurück – genug für 13 Prozent Akkuladung und eine Reichweite von gut 64 Kilometer. Die Distanz zur nächsten Ladestation: für den zuvor leergefahrenen Tesla im (gestellten) Video jetzt nur noch "Pipifax". Einmal mehr ein Beispiel, wie wirkungsvoll Rekuperation bei E-Autos sein kann. Audi gibt beispielsweise für den E-Tron an, dass bis zu einem Drittel der Reichweite aus Rekuperation stammen.

Besser nicht nachmachen

Übrigens: So spannend die Aktion im Youtube Video auch sein mag – von Nachahmungs-Versuchen ist abzuraten. Laut Straßenverkehrsordnung ist Abschleppen nur dann erlaubt, wenn ein Auto tatsächlich unterwegs liegen bleibt und nicht mehr fahrtüchtig ist – aufgrund eines technischen Defekts, wohlgemerkt. Sonst drohen Strafzahlungen, auch wenn die Bußgeldkatalog-Verordnung keine exakte Regelung dazu enthält. Die Ahndung wird je nach Einzelfall abgewogen. Laut ADAC kommen Fahrer, bei deren Auto beispielsweise die Tankuhr defekt ist, wohl ohne Bußgeld davon.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Erachtet die Polizei das Liegenbleiben mit leerem Tank allerdings als vorhersehbar, gilt es als Verletzung der Sorgfaltspflicht, sprich als Fahrlässigkeit. Sind die Ordnungshüter gnädig, bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung. In Verbindung mit Verkehrsbehinderungen sieht der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für ohne Sprit liegengebliebene Fahrzeuge eigentlich 10 Euro Strafe vor. Bei einer Gefährdung sind es bereits 45 Euro. Wird ein Unfall verursacht, zahlt man 75 Euro, dazu gibt's einen Punkt im Register. Das alles gilt sowohl für konventionelle als auch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Grundsätzlich rechtfertigt nunmal nur der Nothilf-Gedanke eine Abschleppaktion. Wann Not- beziehungsweise Gefahrensituationen enden? Einheitlich ist das nicht geklärt. Schleppt man weiter als bis zur nächsten Werkstatt, legt der ADAC aber im Zweifel das Einholen einer Genehmigung nahe.

Runter von der Autobahn

Keinen gesetzlichen Spielraum gibt es in Sachen Autobahn. Denn diese ist laut §15a StVO unverzüglich bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Bleibt ein Fahrzeug außerhalb der Autobahn liegen darf man sie mit einem 2. Auto im Schlepptau gar nicht erst befahren.

Aber zurück zur Tesla-Aktion aus dem Video: Gesetzeslage hin oder her – es gibt nachhaltigere Möglichkeiten ein schweres E-Auto zu laden, als es mittels eines alten V6-Benziners aus den Neunzigern rekuperieren zu lassen. Der Spritverbrauch des Sechszylinders geht aus dem Video nicht hervor.

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Klar - so fleißig, wie die die Ladestationen bauen, sollte eine ausreichende Versorgung mit Ladepunkten möglich sein.Nein - bei aktuell 500.000 neuen Teslas aber nur 10.000 Ladesäulen pro Jahr, kann ich mir das nicht vorstellen.

Fazit

Eine interessante Aktion, die die Spaßvögel da durchgezogen haben. Ob man einen Tesla durch Abschleppen laden kann, wäre somit auch geklärt. In der Praxis gilt aber weiterhin: Den Akkustand immer im Blick behalten und rechtzeitig die Ladesäule aufsuchen.

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