MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"14916331","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}

Niederspannungsanschlussverordnung
Blockiert die Regierung die E-Mobilität?

Mit der vom Bundesrat abgesegneten Niederspannungsanschlussverordnung droht eine Verzögerung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos.

Ionity LadesŠule Elektroauto
Foto: Ionity

Das Wort Niederspannungsanschlussverordnung könnte bürokratischer nicht sein, hat es aber in sich. Ganz kurz gefasst wird in dieser Verordnung unter anderem geregelt, welchen Einfluss die Stromnetzbetreiber auf die Genehmigung neuer Ladestationen für Elektroautos haben.

Mit der Verordnung, die von der Bundesregierung entworfen und vom Bundesrat durchgewinkt wurde, gibt es weiterhin keinen gesicherten Anspruch auf die Installation einer Ladestation, sei es eine öffentliche Ladesäule oder eine private Wallbox an der Garagenwand.

Unsere Highlights

Netzbetreiber entscheiden über Neuinstallationen

Der aktuelle Entwurf der Niederspannungsanschlussverordnung sieht vor, dass der Netzbetreiber dem geplanten neuen Ladepunkt zustimmen muss. Es ist ebenfalls vorgesehen, dass der Netzbetreiber die Nutzung des Ladepunktes auch dauerhaft mit Auflagen wie einem Lastmanagement mit einer deutlichen Reduzierung der Ladeleistung belegen kann. Wann und wie der Netzbetreiber den Kunden über die zukünftige Leistungsfähigkeit seines Netzanschlusses informiert, regelt die Verordnung allerdings nur unzureichend.

Jaguar I-Pace
Jaguar
Auch die Wallbox von Privatleuten muss beim Netzbetreiber genehmigt werden

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft, übt an der Verordnung deutliche Kritik. „Der aktuelle Entwurf lässt den Netzbetreibern zu viel Spielraum, zu entscheiden, ob und wann Ladeinfrastruktur aufgebaut wird“, bemängelt Busch. „Die geplante Zustimmungspflicht für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen untergräbt die Ausbauverpflichtung des Netzbetreibers. Zum einen wird der Netzbetreiber in die Lage versetzt, den Netzausbau zu verzögern. Zum anderen besteht die Gefahr, dass der Netzbetreiber seine Monopolstellung ausnutzt. Denn auch er bzw. sein assoziierter Vertrieb errichtet Ladeeinrichtungen und könnte daher den Anschluss von Ladeeinrichtungen von Wettbewerbern unnötig verzögern und sich so einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.“

Dass diese Einschätzung durchaus berechtigt ist, zeigt der ähnlich gelagerte Fall des Breitbandausbaus in Deutschland, wo seitens der Telekom gegenüber Wettbewerbern ebenfalls nur mit sehr gebremstem Schaum der Zugriff auf die Telekom-Infrastruktur ermöglicht wird.

Das künftige Szenario für die neue Installation eines Ladepunktes sieht dementsprechend so aus: Der Kunde muss zunächst das Bauvorhaben anmelden, dann bis zu zwei Monate auf die Zustimmung des Netzbetreibers warten und kann erst danach den Auftrag für die Installation der Anlage vergeben. Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 15 / 2024

Erscheinungsdatum 03.07.2024

148 Seiten