Der Ausbau eines privaten Elektroauto-Ladenetzes scheitert teilweise an der Gesetzgebung. So muss eine komplette Hausgemeinschaft der Installation einer Ladestation zustimmen – wenn ein einzelnes Mitglied diese Ladestation nicht möchte, kann sie nicht installiert werden. Ähnliches bei Mietwohnungen: Beantragt ein Mieter die Installation einer Ladestation für sein Elektroauto, kann dies der Vermieter ohne Angabe von Gründen ablehnen. Da aber ein dichtes Netz an Ladestationen – auch privaten – eine der Voraussetzungen für eine steigende Akzeptanz für Elektroautos ist, soll sich dies jetzt ändern.
Gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruches
Ziel ist es, einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation für Wohnungseigentümer und Mieter zu etablieren. Dafür erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf, der bis Ende des Jahres vorliegen und bis spätestens Ende 2020 in Kraft treten soll. Geplant ist, dass jeder Wohnungseigentümer oder Mieter eine Ladestation errichten darf – beispielsweise in der Tiefgarage. Mieter müssten ihren Vermieter unterrichten, der dieses Anliegen entweder selbst entscheidet, oder im Falle einer Eigentümergemeinschaft, in diese einbringt. Lehnen Vermieter oder Eigentümergemeinschaft den Antrag ab, müsste der Mieter klagen. Die Kosten zum Bau der Ladestation sollen der Wohnungseigentümer oder der Vermieter tragen.
Ladeinfrastruktur auch am Arbeitsplatz
Mit der Gesetzesinitiative folgt die Bundesregierung der Forderung von Branchenverbänden wie beispielsweise des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Diese kritisieren die im Miet- und Eigentumsrecht begründeten Hindernisse für das Errichten privater Ladestationen. „Eine Änderung kostet nichts, würde aber viel bringen.“ ärgert sich der BDEW-Vorsitzende Stefan Kapferer. Er legt zudem einen besonderen Wert auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich von Arbeitsplätzen, da dort in Zukunft die meisten E-Autos laden würden.
Fazit
Wer für sein Elektroauto eine Lademöglichkeit braucht, sollte sie auch bekommen – sonst hat das Thema Elektroauto keine Zukunft. Also wäre es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber mögliche Blockaden aus dem Weg räumt – zumindest, wenn der profitierende E-Autofahrer die Kosten für die Installation der Wallbox trägt.