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Gesetzlicher Anspruch auf private Ladestation
Neues Gesetz mit weniger Zustimmungen geplant

Beim Bau von privaten Elektroauto-Ladestationen können sich Eigentümer-Gemeinschaften und Vermieter quer stellen. Damit soll bald Schluss sein.

Wallbox BMW
Foto: BMW

Der Ausbau eines privaten Elektroauto-Ladenetzes scheitert teilweise an der Gesetzgebung. So muss eine komplette Hausgemeinschaft der Installation einer Ladestation zustimmen – wenn ein einzelnes Mitglied diese Ladestation nicht möchte, kann sie nicht installiert werden. Ähnliches bei Mietwohnungen: Beantragt ein Mieter die Installation einer Ladestation für sein Elektroauto, kann dies der Vermieter ohne Angabe von Gründen ablehnen. Da aber ein dichtes Netz an Ladestationen – auch privaten – eine der Voraussetzungen für eine steigende Akzeptanz für Elektroautos ist, soll sich dies jetzt ändern.

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Bisher gilt: Wenn ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft es nicht will, darf ein anderer keine Wallbox installieren.

Gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruches

Ziel ist es, einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation für Wohnungseigentümer und Mieter zu etablieren. Dafür erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf, der bis Ende des Jahres vorliegen und bis spätestens Ende 2020 in Kraft treten soll. Geplant ist, dass jeder Wohnungseigentümer oder Mieter eine Ladestation errichten darf – beispielsweise in der Tiefgarage. Mieter müssten ihren Vermieter unterrichten, der dieses Anliegen entweder selbst entscheidet, oder im Falle einer Eigentümergemeinschaft, in diese einbringt. Lehnen Vermieter oder Eigentümergemeinschaft den Antrag ab, müsste der Mieter klagen. Die Kosten zum Bau der Ladestation sollen der Wohnungseigentümer oder der Vermieter tragen.

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Ab Ende 2020 könnte jeder Elektroautofahrer das Recht auf die Installation einer privaten Ladestation haben.

Ladeinfrastruktur auch am Arbeitsplatz

Mit der Gesetzesinitiative folgt die Bundesregierung der Forderung von Branchenverbänden wie beispielsweise des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Diese kritisieren die im Miet- und Eigentumsrecht begründeten Hindernisse für das Errichten privater Ladestationen. „Eine Änderung kostet nichts, würde aber viel bringen.“ ärgert sich der BDEW-Vorsitzende Stefan Kapferer. Er legt zudem einen besonderen Wert auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich von Arbeitsplätzen, da dort in Zukunft die meisten E-Autos laden würden.

Umfrage
Sollen Vermieter oder Eigentümergemeinschaft bei Installation einer Wallbox mitentscheiden?
32379 Mal abgestimmt
Nein, das kann zu unnützen Blockaden führen.Ja, es darf keine Ausnahmen für bestimmte Zwecke geben.

Fazit

Wer für sein Elektroauto eine Lademöglichkeit braucht, sollte sie auch bekommen – sonst hat das Thema Elektroauto keine Zukunft. Also wäre es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber mögliche Blockaden aus dem Weg räumt – zumindest, wenn der profitierende E-Autofahrer die Kosten für die Installation der Wallbox trägt.

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