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Zwangsabschaltung von Ladesäulen
Keine Spitzenglättung, bitte

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Eine umstrittene Änderung im Energiewirtschaftsgesetz, die Fahrern von Elektroautos im schlimmsten Fall Ladepausen bedeutet hätte, wird zurückgezogen.

12/2020, Ladesäule ID.3
Foto: Bernd Conrad

"Spitzenglättung". Was klingt wie der Kundenwunsch bei einem Friseurtermin sollte in Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes klar geregelt werden. Hier wird die "netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" erwähnt. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte mit einer Änderung dieses Paragraphen den Stromanbietern zu Möglichkeit geben, bei drohender Überlastung des Netzes große Verbraucher abzuschalten – die sogenannte Spitzenglättung.

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Abschaltung zur Netzstabilisierung

Vereinfacht ausgedrückt: Wenn der Strombedarf im Verhältnis zur Netzeinspeisung zu groß ist, sollen z.B. Wärmepumpen in Wohnanlagen oder auch Ladestationen für Elektroautos für eine gewisse Zeit abgeschaltet werden. Die erzwungene Pause hätte ein bis zwei Stunden pro Tag dauern können, in denen dann unter Umständen nicht geheizt und das Auto nicht geladen werden kann.

Medienberichten zufolge wurde der nicht unumstrittene Gesetzentwurf jetzt von Wirtschaftsminister Peter Altmeier zurückgezogen. Um eine Stromabschaltung für Großverbraucher zu umgehen, sollen mit den Netzbetreibern und Autoherstellern neue Vorschläge erarbeitet werden, wie ein stabiles Stromnetz auch mit der wachsenden Nachfrage nach elektrischer Energie zu gewährleisten ist.

Fazit

Ein Stopp am Schnelllader entlang der Autobahn, aber es fließt kein Strom. Dieses Szenario soll mit der gestoppten Gesetzesänderung abgewendet werden.

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