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Appell der Energieversorger
Private Wallbox? Unbedingt anmelden!

Viele Menschen installieren daheim eine Ladestation für ihr Elektroauto. Aber immer weniger melden diese jedoch beim Netzbetreiber an. Das kann zu Problemen führen.

VW Wallbox ID.Charger 2019
Foto: VW

Die Verkaufs- und Zulassungszahlen bröckeln überall? Nicht ganz: Jene der Elektroautos legen zu. Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Deutschland 167.273 reine Stromer neu zugelassen. Das sind 12,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und bedeutet einen Marktanteil von 13,5 Prozent. Viele Kundinnen und Kunden lassen im Zuge des E-Auto-Kaufs daheim eine private Ladestation installieren. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden – im Gegenteil: Wer daheim laden kann, wann immer es passt, ist auch mit Elektroantrieb unabhängig unterwegs. Allerdings müssen die weithin als Wallboxen bekannten Ladeeinrichtungen angemeldet – und in manchen Fällen sogar genehmigt – werden.

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Wem muss die Ladestation gemeldet werden?

Die Installation einer Wallbox müssen Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitteilen. So steht es in Paragraf 19, Absatz 2 der "Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" – oder "kurz" Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Für den Netzbetreiber ist diese Information wichtig, um die Auslastung des Stromnetzes genau abschätzen zu können. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Dies gilt auch für mobile Ladestationen, die beispielsweise an die heimische Starkstrom-Steckdose angeschlossen werden können.

Wo liegt das Problem, wenn die Wallbox nicht angemeldet wird?

Weil die Elektromobilität boomt und zudem Häuser immer öfter mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen geheizt werden, steigt der Strombedarf – und das oft zeitgleich in vielen Haushalten. So kommt es insbesondere abends zu sogenannten "signifikanten Lasten", für die die Stromnetze im Niederspannungsnetz jedoch nicht ausgelegt sind. "Mit der Anmeldung ihrer Ladeeinrichtung tragen unsere Kundinnen und Kunden dazu bei, dass wir die Strombedarfe und Lastenschwerpunkte besser erkennen", sagt Markus Schirmer, beim Energieversorger EWE für die Entwicklung des Energienetzes zuständig, bei "heise.de".

Wie kann die Anmeldung zur Verbesserung des Stromnetzes beitragen?

Schirmer weist darauf hin, dass die Energieversorger den Ausbau ihrer Netze nur dann optimal planen können, wenn sie wissen, wie groß der Bedarf an welchen Orten ist. Das funktioniere nur, wenn die heimischen Ladepunkte auch wirklich gemeldet werden. "Bleiben Veränderungen in den Kundenanlagen unbekannt, drohen im schlimmsten Fall lokal Versorgungsunterbrechungen."

Droht Privatleuten ein bürokratischer Overkill?

In der Regel nicht. Im Zuge der Installation kümmert sich der beauftragte Elektro-Fachbetrieb meist direkt selbst um die Anmeldung. Besonders einfach geht das bei Neubauten: Sobald deren elektrische Anlage beim Energieversorger angemeldet wird, werden die Informationen zur Wallbox direkt ebenfalls übermittelt. Laut Bundesnetzagentur bieten sogar einige Autohersteller an, die Kommunikation mit dem Netzbetreiber für ihre Kundinnen und Kunden zu übernehmen. Und sollten Privatleute ihre Wallbox doch einmal selbst anmelden müssen, geht das meist online mit wenigen Klicks und Angaben oder über ein recht übersichtliches Papierformular.

Warum hat das 2021 noch gut geklappt, jetzt aber nicht mehr?

Seit dem 24. November 2020 förderte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Installation privater Ladestationen. Wer sich eine Wallbox installieren ließ, konnte sich unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss von 900 Euro sichern. In diesem Förderprozess und den dazugehörigen Anträgen lief die Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber weitgehend automatisch nebenher. Doch nach knapp einem Jahr war der Fördertopf leer, er wird vorerst auch nicht wieder aufgefüllt. Seitdem ließ die Sorgfalt der sogenannten Anschlussnehmer bei der Wallbox-Anmeldung bei den Netzbetreibern zufolge spürbar nach.

Welche Ladepunkte müssen genehmigt werden?

Die Anmeldepflicht besteht für grundsätzlich alle privaten Ladepunkte. Wallboxen bis 11 kW sind jedoch genehmigungsfrei. Wer eine Einrichtung mit höherer Ladeleistung installieren lässt – die Bundesnetzagentur nennt offiziell einen Wert von 12 Kilovoltampere (kVA; das entspricht ungefähr 11 kW -, muss sie sich vom Netzbetreiber genehmigen lassen. Dieser muss sich innerhalb von zwei Monaten nach Beantragung äußern. "Sollte der Netzbetreiber dem Anschluss der Wallbox nicht zustimmen, muss er den Hinderungsgrund und mögliche Abhilfemaßnahmen nennen, die durch den Netzbetreiber, den Anschlussnehmer oder den Anschlussnutzer vorgenommen werden können", so die Bundesnetzagentur. Auch der erforderliche Zeitbedarf muss angegeben werden.

Was droht jenen, die ihre Wallbox nicht anmelden?

"Theoretisch könnten die Anschlussnehmenden vom Netzanschluss getrennt werden", sagt Markus Schirmer bei "heise.de". Das sei aber das letzte Mittel der Wahl, falls die Anmeldung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht erfolgen sollte. Kommt es jedoch zu Störungen im Stromnetz und die Ursache liegt in nicht angemeldeten Ladestationen, "könnten die Aufwände für den entstandenen Schaden an die Verursacherin oder den Verursacher weiterberechnet werden".

Müssen Wallboxen unbedingt von einer Fachkraft installiert werden?

Es ist gesetzlich "vorgeschrieben, dass die Errichtung, Erweiterung und Änderung der Anlage vom Netzbetreiber oder von einem Installationsunternehmen durchgeführt wird, das in ein Installateursverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist", sagen die Paragrafen 13 und 19 der NAV. Die Bundesnetzagentur rät zudem speziell bei Bestandsbauten, im Vorfeld eine Elektrofachkraft prüfen lassen, welche Maßnahmen für die Installation und Verlegung des Wallbox-Anschlusses erforderlich sind. Bei Neubauten sei dies meist von vornherein eingeplant.

Wann wird ein intelligentes Messsystem zur Pflicht?

Es gibt grundsätzlich keine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für private Ladestationen. Es sei denn, der Ladepunkt ist als sogenannten "steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)" eingestuft. Solche Geräte sind Wärmepumpen für die Hausklimatisierung, Nachtspeicherheizungen – oder auch Elektromobile. Wer zudem so oft daheim das Elektroauto lädt, dass der durchschnittliche Jahres-Stromverbrauch die 6.000-Kilowatt-Marke kWh übersteigt, muss ebenfalls verpflichtend eine intelligente Messeinrichtung einbauen lassen.

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Fazit

Viele Nutzerinnen und Nutzer eines Elektroautos, die dafür daheim eine private Ladestation installieren lassen, scheinen nicht zu wissen, dass für Letztere eine Anmeldepflicht besteht. Gerade in Zeiten, in denen Energieengpässe drohen, müssen die Netzbetreiber jedoch möglichst genau wissen, wo welcher Strombedarf herrscht, um die Versorgung entsprechend steuern und optimieren zu können. Wer eine Anlage mit mehr als 11 kW Ladeleistung installieren lässt, muss sich diese sogar genehmigen lassen.

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