Die meisten unter den wenigen Privilegierten, die ein Hypercar wie den Aston Martin Valkyrie kaufen, tun das, um damit die eigene Sammlung zu bereichern. Einige wenige treiben solche Autos auf der Rennstrecke ans Limit. Doch es gibt immer wieder Kundinnen und Kunden solcher Boliden, die diese Art Autos – wenn sie über eine entsprechende Zulassung verfügen – im normalen Straßenverkehr bewegen. Einer von den letztgenannten Zeitgenossen hat sich dabei offenbar deutlich mehr Ärger als Spaß eingehandelt, sodass er nun sagt: "Ich habe die Nase voll von Aston Martin!" Er will den Valkyrie zurückgeben und sein Geld zurückhaben.
Aston Martin Valkyrie als "Montagsauto"
Es geht um einen Fall, über den das "Handelsblatt" zuerst berichtete. Er handelt von einem Valkyrie-Fahrer aus Deutschland, dessen Fahrzeug derart viele Probleme bereitet, dass er ihn inzwischen als "Montagsauto" bezeichnet. Dem Bericht zufolge begannen die Probleme bereits kurz nach Auslieferung: "Nach wenigen Hundert Kilometern leuchteten Warnlampen auf, das Hochvoltsystem versagte", heißt es darin. Beim Transport und bei Werkstattaufenthalten sei das als Neuwagen etwa drei Millionen teure Auto sichtbar beschädigt worden.
An zwei Eigenheiten des seit 2021 an die Kundschaft ausgelieferten Hypercars stört sich der Kläger besonders. Erstens an einem System, das sich "Rocket-Locker" nennt und das verhindern soll, dass der Aston Martin Valkyrie bei abgeschaltetem Hydraulikdruck absinkt. Der Kunde, der Aston Martin inzwischen vor dem Landgericht Aachen verklagt, behauptet, das System sei bei seinem Auto ohne sein Wissen entfernt worden. Mit der Konsequenz, dass die Karosserie daraufhin absackte und auf den Rädern auflag. Dem Bericht zufolge erkennt Aston Martin diesen Fehler an.
Antrieb zu laut, Rettungswagen überhört
Eine weitere Besonderheit hat mit dem insgesamt 1.155 PS starken Hybridantrieb des Aston Martin Valkyrie zu tun. Den größten Teil der Power (1.015 PS) steuert ein 6,5-Liter-V12-Saugmotor bei, der über 10.000 Touren drehen kann und entsprechend laut ist. Um das Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu können und dabei nicht taub zu werden, sollen die Fahrerinnen und Fahrer spezielle Kopfhörer tragen. Diese sind mit Außenmikrofonen gekoppelt, um Warnsignale zur Person am Steuer zu übertragen, beispielsweise das Signalhorn eines Rettungswagens. Doch das System funktioniert dem Kläger zufolge nicht fehlerfrei, weshalb er laut eigener Aussage einmal fast mit einem Rettungswagen kollidiert sei. Seither habe er sich mit seinem Valkyrie "nicht mehr aus der Garage getraut", heißt es in dem "Handelsblatt"-Artikel.
Demnach wehrt sich Aston Martin in seiner Klageerwiderung gegen die Vorwürfe. Dem Bericht zufolge bestreitet der Hersteller, dass die genannten Mängel "erheblich" seien und bezeichnet das gelieferte Fahrzeug als "einwandfrei". Gleichzeitig gibt es Beschuldigungen in Richtung des Klägers: Dieser habe die beanstandeten Felgen selbst verkratzt, als er einen "unsachgemäßen Räderwechsel" vorgenommen habe. Dabei seien Hypercars wie der Valkyrie hochkomplexe Fahrzeuge, die besonderen Service und sorgsame Handhabung erforderten.
55.000 Euro Nutzungsgebühr nach 441 km
Unter gewissen Umständen sei Aston Martin dennoch bereit, den Valkyrie zurückzunehmen. Bereits vor einem ersten Gerichtstermin haben die Briten dem Kläger wohl angeboten, den Valkyrie gegen zwei andere Fahrzeuge einzutauschen, was dieser ablehnte. Eine alternative Bedingung sei die Zahlung einer "Nutzungsentschädigung" von 55.000 Euro an Aston Martin. Da der Kläger erst 441 Kilometer mit seinem Auto gefahren ist, entspricht das fast 125 Euro für jeden einzelnen gefahrenen Kilometer. Den Briten zufolge sei das eine realistische Kalkulation, da mit Autos dieser Art nur sehr geringe Fahrleistungen absolviert würden.
Bislang ist unklar, wie die Sache ausgeht. Bei einer ersten Anhörung habe der Aachener Richter laut "Handelsblatt" beiden Klageparteien nahegelegt, sich gütlich zu einigen. Doch danach sehe es dem Bericht zufolge aktuell nicht aus. Zudem ist fraglich, ob der Fall überhaupt in Deutschland verhandelt werden darf. Laut Aston Martin stehe im Kaufvertrag, dass jegliche Streitfragen bezüglich des Valkyrie nach britischem Recht verhandelt werden müssen. Auch über die Wirksamkeit dieser Klausel müssen erst die Gerichte entscheiden – möglicherweise muss der Kläger aus dem Rheinland vor einem britischen Gericht versuchen, sein – aus seiner Sicht – Recht durchzusetzen.
Hinweis: Im Video nach dem zweiten Absatz und in der Fotoshow über dem Artikel verraten wir Ihnen, wie sich der Aston Martin Valkyrie bei einem Tracktest auf der Formel-1-Strecke von Bahrain geschlagen hat.