So verkaufen SIe Ihren Klassiker
Dritter Schritt: Probefahrt und Vertrag

1. Probefahrt

Lassen Sie sich auf jeden Fall den Führerschein des Interessenten zeigen, bevor Sie Ihr blaues Wunder schon in der ersten Kurve erleben müssen. Um zu verhindern, dass Ihr Fahrzeug vom "Käufer" geklaut wird, sollten Sie bei der Probefahrt immer mit im Auto sitzen.

Sehr gängig ist die gemeinsame Probefahrt mit einem Fahrerwechsel nach einiger Zeit. So können Sie den Motor moderat warmfahren und vor allem die gemeinsame Probefahrt besonders gut nutzen, um die Stärken des Fahrzeugs noch einmal hervorzuheben und den Interessenten auf Details hinzuweisen – sobald er dann endlich selbst am Steuer sitzen und das eben Geschilderte hautnah erleben kann, wird er Ihre Aussagen zufrieden bestätigen können.

Sie sollten dem Interessenten auf keinen Fall eine Probefahrt ohne Sie genehmigen, denn dafür gibt es keinen triftigen Grund.

2. Vertrag / Abwicklung

Sie sollten Ihr Auto nie ohne Kaufvertrag verkaufen, denn der Vertrag hilft dabei, sich rechtlich abzusichern (Musterverträge gibt es unter anderem im Schreibwarenladen). Außer einem Kaufvertrag sollten Sie sich vom Käufer auch schriftlich, mit einer Art vorgeschriebener "Quittung", den Erhalt des Wagens bescheinigen lassen - so verhindern Sie spätere Reklamationen. Als Regel gilt: Den Fahrzeugbrief bekommt der Verkäufer erst dann, wenn Sie den vollen Kaufbetrag erhalten haben.

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