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Rechtsfragen im Winter
Das gilt es im Winter zu beachten

Das kann teuer werden. Wenn es friert und schneit, die Straßen glatt sind und die Sicht schlecht ist, haben Autofahrer eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

eingeschneite Autos

Diese greift schon vor dem eigentlichen Start. Wer nur ein kleines Guckloch in die vereiste Frontscheibe kratzt, sieht nicht genug und riskiert mindestens zehn Euro Verwarnungsgeld. Auch Heckscheibe und Seitenscheiben sowie Blinker, Scheinwerfer, Rücklichter und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Wer sich die Arbeit erleichtern will und derweil den Motor warmlaufen lässt, riskiert ebenfalls ein Verwarnungsgeld, denn dies ist verboten. Bei erheblicher Sichtbehinderung muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Verstöße gegen die Lichtpflicht bei schlechter Sicht werden innerorts mit bis zu 35 Euro Strafe geahndet, außerorts mit 40 Euro und drei Punkten. In vielen Alpenregionen besteht Schneekettenpflicht. Wer in Deutschland die Anordnung missachtet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Kommt es mangels angepasster Ausrüstung zu Verkehrsbehinderungen, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. In Österreich werden bei einem Verstoß 35 Euro fällig, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sogar bis zu 5000 Euro.

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Pflicht bleibt Pflicht

Wird durch das blaue Verkehrsschild Nr. 268 das Verwenden von Schneeketten angeordnet, so gilt dies auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Dabei müssen sie an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse angelegt werden. Zuvor sollte die Betriebsanleitung befragt werden, was der jeweilige Autohersteller empfiehlt. Mit Schneeketten darf – wie bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern und -schlussleuchten auch – nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Tipp: Das Montieren von Ketten sollte von Unerfahrenen erst einmal geübt werden.

Winterdienst hat Sonderrechte

Beim Fahren hinter Streuwagen oder Schneepflügen muss immer ausreichend Abstand gehalten werden. Überholvorgänge dürfen nur eingeleitet werden, wenn es der Straßenzustand wirklich erlaubt und es absolut gefahrlos möglich ist. Laut Straßenverkehrsordnung genießen Räumfahrzeuge Vorrechte: Ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug ist nicht für Auffahrunfälle verantwortlich zu machen.

Räumen und streuen

Innerorts muss die jeweilige Kommune bei Eis- und Schneeglätte an für den Verkehr wichtigen und an gefährlichen Stellen räumen und streuen. Gleiches gilt für belebte Fußgängerwege und wichtige Übergänge an Kreuzungen. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht für die zuständigen Behörden nur bei besonders gefährlichen Stellen eine Räum- und Streupflicht. Vom Verkehrsteilnehmer wird erwartet, dass er sich auf winterliche Straßenverhältnisse einstellt. Er kann keinesfalls darauf vertrauen, dass alle Straßen geräumt und gestreut sind.

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AUTO MOTOR UND SPORT 15 / 2024

Erscheinungsdatum 03.07.2024

148 Seiten